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LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 583/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung von Betriebsrente; Umfang der Aufklärungspflicht des Arbeitgerebers
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ATZV § 2 Ziff. 2; ; ZPO §§ 512 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 611
Keine generelle Aufklärungspflicht des Arbeitgebers vor Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 23.03.2005 - 2 Ca 2399/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 583/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00
Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2005 - 9 Sa 583/05
Der Kläger hat keine triftigen Gründe dargelegt, die gegen die Auffassung des Arbeitsgerichtes sprechen würden, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 11.12.2001 (3 AZR 339/00 = AP Nr. 2 zu § 1 Gesetz über die betriebliche Altersversorgung) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar wäre.