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   LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13   

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https://dejure.org/2013,34762
LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13 (https://dejure.org/2013,34762)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.12.2013 - 9 Sa 592/13 (https://dejure.org/2013,34762)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 9 Sa 592/13 (https://dejure.org/2013,34762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • hensche.de

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Betriebsrente: Anpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fluglotsenstreik; Drittbetroffenheit; kein Schadensersatzanspruch der Fluggesellschaft; rechtmäßiges Alternativverhalten

  • rechtsportal.de

    BGB § 31
    Bestreikung von Fluglotsenarbeitsplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Schadensersatzansprüche von Fluggesellschaften und der FRAPORT AG gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wegen eines Streiks und eines angekündigten Unterstützungsstreik am Flughafen Frankfurt am Main im Februar 2012

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz der Fluggesellschaft für streikbedingte Flugausfälle

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz nach Streik - Fluggesellschaften und Fraport AG gehen leer aus

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewerkschaften haften nicht für Schäden aufgrund eines rechtswidrigen Flughafen-Streiks

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzansprüche von Fluggesellschaften und der FRAPORT AG gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Schadensersatzansprüche gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wegen Streiks im Februar 2012

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine Schadensersatzansprüche von Fluggesellschaften und der FRAPORT AG gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) wegen eines Streiks und eines angekündigten Unterstützungsstreik am Flughafen Frankfurt am Main im Februar 2012

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Streik

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Streik am Frankfurter Flughafen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (51)

  • LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12

    Schadensersatz wegen Unterstützungsstreiks

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
    1 a. Auf eine Eigentumsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB infolge der Streiks und des angekündigten Unterstützungsstreiks (dazu Urteil des Hess. LAG vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Juris; ebenso Czerny / Frieling Anm. zu LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 92 a, S. 28, 29) berufen sich die Klägerinnen nicht.

    2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Die notwendige unmittelbare Verbindung des Verhaltens des Beklagten zu den Auswirkungen für die klägerischen Flugbetriebe wird nicht durch die bloße Kenntnis des Beklagten hergestellt, dass die Klägerinnen zu 1) und 2) zum Starten und Landen auf die Durchführung der Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale angewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Jan. 1981 a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der Klägerin zu 3) und der F GmbH dar (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Entsprechende Konstellationen sind anzutreffen, wenn eng an den Hersteller angebundene Zulieferfirmen im Rahmen einer Just-in-time-Produktion bestreikt werden (ebenso Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13 - Juris).

    Hinzu kommt folgendes: Bedeutete ein Arbeitskampf gegen die F GmbH immer auch einen unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff in deren Gewerbebetrieb, würde jede geringste Fahrlässigkeit einer Gewerkschaft - das Führen von Arbeitskämpfen ist bei mehreren komplexen Regelungswerken in einer Branche ohnehin gefahrengeneigt - zum existenziellen Ende dieser Gewerkschaft führen und eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie darstellen (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris; Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2. März 2009 - 12 Ga 4/09- Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8).

    Streiks in der Luftfahrt sind weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohlschädigungen von vornherein unverhältnismäßig (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Löwisch, ZfA 1988, 1, 148, 155).

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    143 3. Schadensersatzansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso Hess. Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Czerny / Frieling Anm. zu LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 92 a, Seite 48) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenspflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen zu 1) und 2) erfasst.

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
    2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Die notwendige unmittelbare Verbindung des Verhaltens des Beklagten zu den Auswirkungen für die klägerischen Flugbetriebe wird nicht durch die bloße Kenntnis des Beklagten hergestellt, dass die Klägerinnen zu 1) und 2) zum Starten und Landen auf die Durchführung der Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale angewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Jan. 1981 a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der Klägerin zu 3) und der F GmbH dar (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Entsprechende Konstellationen sind anzutreffen, wenn eng an den Hersteller angebundene Zulieferfirmen im Rahmen einer Just-in-time-Produktion bestreikt werden (ebenso Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13 - Juris).

    Hinzu kommt folgendes: Bedeutete ein Arbeitskampf gegen die F GmbH immer auch einen unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff in deren Gewerbebetrieb, würde jede geringste Fahrlässigkeit einer Gewerkschaft - das Führen von Arbeitskämpfen ist bei mehreren komplexen Regelungswerken in einer Branche ohnehin gefahrengeneigt - zum existenziellen Ende dieser Gewerkschaft führen und eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie darstellen (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris; Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2. März 2009 - 12 Ga 4/09- Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8).

    Streiks in der Luftfahrt sind weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohlschädigungen von vornherein unverhältnismäßig (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Löwisch, ZfA 1988, 1, 148, 155).

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    143 3. Schadensersatzansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso Hess. Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Czerny / Frieling Anm. zu LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 92 a, Seite 48) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenspflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen zu 1) und 2) erfasst.

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
    2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Die notwendige unmittelbare Verbindung des Verhaltens des Beklagten zu den Auswirkungen für die klägerischen Flugbetriebe wird nicht durch die bloße Kenntnis des Beklagten hergestellt, dass die Klägerinnen zu 1) und 2) zum Starten und Landen auf die Durchführung der Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale angewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Jan. 1981 a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der Klägerin zu 3) und der F GmbH dar (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Entsprechende Konstellationen sind anzutreffen, wenn eng an den Hersteller angebundene Zulieferfirmen im Rahmen einer Just-in-time-Produktion bestreikt werden (ebenso Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13 - Juris).

    Hinzu kommt folgendes: Bedeutete ein Arbeitskampf gegen die F GmbH immer auch einen unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff in deren Gewerbebetrieb, würde jede geringste Fahrlässigkeit einer Gewerkschaft - das Führen von Arbeitskämpfen ist bei mehreren komplexen Regelungswerken in einer Branche ohnehin gefahrengeneigt - zum existenziellen Ende dieser Gewerkschaft führen und eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie darstellen (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris; Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2. März 2009 - 12 Ga 4/09- Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8).

    Streiks in der Luftfahrt sind weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohlschädigungen von vornherein unverhältnismäßig (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Löwisch, ZfA 1988, 1, 148, 155).

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    143 3. Schadensersatzansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso Hess. Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Czerny / Frieling Anm. zu LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 92 a, Seite 48) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenspflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen zu 1) und 2) erfasst.

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
    Die Berufungen der Klägerinnen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 - werden zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage durch Urteil vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 - abgewiesen.

    a) unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 -.

    a) unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 -.

    a) unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 -.

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
    Der Eingriff muss seiner objektiven Stoßrichtung nach gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gerichtet sein (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 = AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG Urteil vom 20. Jan.

    Auch in sog. Flashmob-Aktionen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 = AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) keinen rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Betriebsinhabers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gesehen, weil die streikbegleitenden Flashmob-Aktionen eine koalitionsspezifische Betätigung seien.

    Auch in der Blockade des Kassenbereichs eines Kaufhauses durch das koordinierte Einkäufen von Artikeln von geringem Wert hat das BAG (Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 = AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) keine Betriebsblockade gesehen, weil die Einzelhandelsfilialen nicht gegenüber Kunden und Lieferanten abgesperrt würden.

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

  • LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12

    Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung -

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
    2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Die notwendige unmittelbare Verbindung des Verhaltens des Beklagten zu den Auswirkungen für die klägerischen Flugbetriebe wird nicht durch die bloße Kenntnis des Beklagten hergestellt, dass die Klägerinnen zu 1) und 2) zum Starten und Landen auf die Durchführung der Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale angewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Jan. 1981 a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der Klägerin zu 3) und der F GmbH dar (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Entsprechende Konstellationen sind anzutreffen, wenn eng an den Hersteller angebundene Zulieferfirmen im Rahmen einer Just-in-time-Produktion bestreikt werden (ebenso Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13 - Juris).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
    Im verflochtenen und wechselseitig abhängigen Wirtschaftssystem berühren Arbeitskämpfe nicht nur die am Arbeitskampf unmittelbar Beteiligten, sondern auch Nichtstreikende und sonstige Dritte sowie die Allgemeinheit vielfach nachhaltig (BAG Großer Senat Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -EzA Art. 9 GG Nr. 6 = Juris).

    Arbeitskämpfe müssen nach unserem freiheitlichen Tarifvertragssystem möglich sein, um Interessenkonflikte über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im äußersten Fall austragen und ausgleichen zu können (BAG Großer Senat Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -EzA Art. 9 GG Nr. 6 = Juris).

    Ein Arbeitskampf darf nicht auf Vernichtung des Gegners abstellen, sondern er hat den gestörten Arbeitsfrieden wieder herzustellen (BAG Großer Senat Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -EzA Art. 9 GG Nr. 6 = Juris).

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 156/11

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages:

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
    Der Einwand kann für die Zurechnung eines Schadenserfolges beachtlich sein, seine Erheblichkeit richtet sich nach dem Schutzzweck der verletzten Norm (BGH Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 156/11 - NJW 2012, 2022 = Juris).

    Der Einwand war Gegenstand der Rechtsprechung beispielsweise im Falle der Falschberatung durch einen Steuerberater (BGH Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 199/11 - Juris), der Nichterfüllung eines Kaufvertrages (BGH Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 156/11 - NJW 2012, 2022 = Juris), der Arzthaftung bei ärztlichen Kunstfehlern (BGH Urteil vom 7. Febr. 2012 - VI ZR 63/11 - NJW 2012, 850 = Juris; BGH Urteil vom 5. April 2005 - VI ZR 216/03 - NJW 2005, 2072 = Juris), der Haftung für fehlerhafte Ausschreibungsverfahren (BGH Urteil vom 25. Nov. 1992 - VIII ZR 170/91 - NJW 1993, 520 = Juris), Inserierungskosten des Arbeitgebers nach einer vertragswidrigen Kündigung des Arbeitnehmers, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis in jedem Fall zum erstmöglichen Termin gekündigt hätte (BAG Urteil vom 14. Nov. 1975 - 5 AZR 534/74 - NJW 1976, 644 = Juris), in früheren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts auch bei rechtswidrigen Streiks (BAG Urteil vom 31. Okt. 1958 - 1 AZR 632/57 - AP Nr. 2 § 1 TVG Friedenspflicht = Juris; BAG Urteil vom 8. Febr. 1957 - 1 AZR 169/55 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht = Juris).

    Die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (BGH Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 156/11 - NJW 2012, 2022 = Juris).

  • ArbG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 9 Ga 24/12

    Streiks auf Flughäfen

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
    Am 29. Februar 2012 erließ das Arbeitsgericht Frankfurt am Main nach mündlicher Verhandlung zu Gunsten der Verfügungsklägerinnen eine weitere einstweilige Verfügung, mit der auch die Fortführung des Hauptstreiks untersagt wurde (- 9 Ga 24/12 - Anlage K 11 im Anlagenordner zur Klageschrift).

    Der Rechtswidrigkeit des Hauptstreiks stehe nicht entgegen, dass der Bundesvorsitzende des Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren 9 Ga 24/12 am 29. Februar 2012 zu Protokoll erklärt habe, dass an den o.g. Tarifforderungen nicht mehr festgehalten werde.

    Der Rechtswidrigkeit des Hauptstreiks steht nicht entgegen, dass der Bundesvorsitzende des Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren 9 Ga 24/12 am 29. Februar 2012 zu Protokoll erklärte, dass an den o.g. Tarifforderungen nicht mehr festgehalten werde.

  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13
    Der Bundesgerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 10. Dez, 2002 - VI ZR 171/02 - NJW 2003, 1040 = Juris; BGH Urteil vom 11. Jan. 2005 -VI ZR 34/04 - NJW-RR 2005, 673 = Juris - Oberleitungsschaden), der von der Rechtsprechung erarbeitete Deliktsschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dürfe nicht in einen allgemeinen Vermögensschutz für Gewerbetreibende ausufern, der dem deutschen Rechtssystem der in kasuistischer Art geregelten Deliktstatbestände zuwider laufen würde.

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. Dez. 2002 - VI ZR 171/02 - NJW 2003, 1040 = Juris) verlangt zu Recht eine sachgerechte Eingrenzung dieses Haftungstatbestandes, nämlich, dass der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richte, also betriebsbezogen sei, und nicht vom Gewerbebetrieb ablösbare Rechte betreffe.

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86

    Schadenersatz wegen Betriebsblockade

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86

    Betriebsblockade im Zusammenhang mit einem Streik

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

  • BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57

    Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall

  • VG Köln, 31.07.2006 - 19 K 6293/04

    Verwendungseinschränkungen einer Polizistin nach der Feststellung der

  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2002 - 2 L 90/01

    Zusicherung, Schadensersatz, Ersatzpflicht, öffentlich-rechtlicher Vertrag

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

  • BAG, 14.11.1975 - 5 AZR 534/74

    Haftung des Arbeitnehmers: Schadensersatz - rechtmäßiges Alternativverhalten

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

  • BAG, 21.03.1978 - 1 AZR 11/76

    Gewerkschaftlicher Streik zur Durchsetzung eines tariflich nicht regelbaren

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

  • OLG Frankfurt, 29.01.1987 - 16 U 132/85
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 199/11

    Steuerberaterhaftung: Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens bei

  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 125/79

    Zuführung von Grubenwasser an die Kanalisation - Rücknahme einer

  • OLG Dresden, 16.11.2010 - 9 U 765/10

    OLG Dresden entscheidet: Milchwerk-Blockierer müssen Schadensersatz leisten

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • OLG Rostock, 25.06.2007 - 3 U 70/07

    Unterlassunganspruch; Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77

    Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 439/89

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung des Tarifvertrags

  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 169/55
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.02.2012 - 9 Ga 25/12

    Fluglotsenstreik

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2013 - 9 Sa 592/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerin zu 3.
  • LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14

    1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass

    Allerdings entspricht es mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass auch ein Streik in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge nicht von vornherein unzulässig sein kann (vgl. zuletzt Hess. LAG 20. Oktober 2014 - 9 Ta 573/14 - n.v. für den Flugverkehr; ausführlich hierzu auch Hess. LAG 5. Dezember 2013 - 9 Sa 592/13 - Rn. 140 m.w.N., Juris [Revision eingelegt unter 1 AZR 160/14]; LAG Baden-Württemberg 31. März - 2 SaGa 1/09 - Rn. 55, NZA 2009, 631 für Fluglotsen; Hess. LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - Juris, Juris; LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - Rn. 171 ff., NZA 2008, 59 für Lokomotivführer).
  • VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 15 L 2301/15

    Sonntagsarbeit bei Post und DHL nicht erlaubt

    vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 9 Sa 592/13 -, juris Rdnr. 138; BAG Großer Senat, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris Rdnr. 64.
  • VG Düsseldorf, 09.07.2015 - 15 L 2312/15

    Sonntagsarbeit bei Post und DHL nicht erlaubt

    vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 9 Sa 592/13 -, juris Rdnr. 138; BAG Großer Senat, Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, juris Rdnr. 64.
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