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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 620/06   

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https://dejure.org/2006,10679
LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 620/06 (https://dejure.org/2006,10679)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2006 - 9 Sa 620/06 (https://dejure.org/2006,10679)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2006 - 9 Sa 620/06 (https://dejure.org/2006,10679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung einer tariflichen Sonderzuwendung; Die Rechtsgrundsätze der betrieblichenÜbung als Anspruchsgrundlage für den Anspruch auf Zahlung einer restlichen Sonderzahlung; Wiederholtes vorbehaltloses Gewähren einer Gratifikation durch den Arbeitgeber; Entstehen eines ...

  • Judicialis

    BGB § 247; ; BGB § ... 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BRTV § 18 Abs. 6; ; BRTV § 18 Ziff. 1 S. 1; ; BRTV § 18 Ziff. 2 S. 2; ; BRTV § 18 Ziff. 6; ; BRTV § 18 Ziff. 6 S. 1; ; BRTV § 18 Ziff. 6 S. 2; ; ArbGG §§ 64 ff.; ; ZPO §§ 513 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzelvertragliche Vereinbarung einer übertariflichen Sonderzuwendung - unberechtigte Kürzung tariflicher Sonderzuwendung aus wirtschaftlichen Gründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 620/06
    Ein derartiger Vertrauenstatbestand entsteht regelmäßig nach dreimaliger Zahlung der Gratifikation, falls nicht besondere Umstände dagegen sprechen oder der Arbeitgeber bei jeder Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (vgl. BAG, Urteil vom 06.03.1956 - 3 AZR 175/55 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB, Gratifikation; Urteil vom 26.06.1975 - 5 AZR 412/74 = AP Nr. 86 zu § 611 BGB, Gratifikation).
  • BAG, 06.03.1956 - 3 AZR 175/55
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 620/06
    Ein derartiger Vertrauenstatbestand entsteht regelmäßig nach dreimaliger Zahlung der Gratifikation, falls nicht besondere Umstände dagegen sprechen oder der Arbeitgeber bei jeder Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat (vgl. BAG, Urteil vom 06.03.1956 - 3 AZR 175/55 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB, Gratifikation; Urteil vom 26.06.1975 - 5 AZR 412/74 = AP Nr. 86 zu § 611 BGB, Gratifikation).
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 630/04

    Tarifliche Sonderzahlung - Ausscheiden wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 620/06
    Die Einholung einer Tarifauskunft erübrigt sich, falls Wortlaut und Zusammenhang der tariflichen Bestimmungen keinen Anhaltspunkt für eine gegenteilige Auskunft der Tarifparteien bieten (vgl. BAG, Urteil vom 12.10.2005 -10 AZR 630/04 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG, Tarifverträge: Sanitärhandwerk).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 620/06
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung wird zum Inhalt des Arbeitsvertrages; er kann deshalb auf individualrechtlichem Wege nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts ohne die Mitwirkung dieses Arbeitnehmers nicht untergehen (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.1971 - 3 AZR 28/70 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB, Betriebliche Übung).
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 9 Sa 620/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 6 AZR 631/05 = AP Nr. 1 zu § 8 TV-SozSich).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 119/07

    Sonderzahlung - Kürzung aus wirtschaftlichen Gründen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. November 2006 - 9 Sa 620/06 - wird zurückgewiesen.
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