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   LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99   

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https://dejure.org/2000,6435
LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99 (https://dejure.org/2000,6435)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 27.09.2000 - 9 Sa 630/99 (https://dejure.org/2000,6435)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 27. September 2000 - 9 Sa 630/99 (https://dejure.org/2000,6435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen; Ausbildungsverhältnis zum Bäcker; Verpflichtung eines Auszubildenen zum Hinweis auf einen auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwendenden Tarifvertrag; Anwendung einer Ausschlussfrist

  • Judicialis

    BBiG § 4; ; BBiG § ... 3 Abs. 2; ; BBiG § 4 Abs. 1 Ziff. 9; ; BBiG § 4 Abs. 1 Ziff. 8; ; BGB § 670; ; BGB § 242; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; TVG § 5; ; TVG § 5 Abs. 1; ; AGBG § 3; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 9 Abs. 5 Satz 4; ; DVO/TVG § 9 Abs. 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsvergütung: tarifliche Ausschlussfrist - Hinweispflicht der Ausbilders

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99
    Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Rechtssetzung eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtssetzung, die ihre eigene Rechtsgrundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (BVerfG vom 24.05.1977 - 2 BvL 11/74 - AP Nr. 15 zu § 5 TVG; BVerfG vom 15.07.1980 - 1 BvR 24/74 - AP Nr. 17 zu § 5 TVG, BAG vom 28.03.1990 - 4 AZR 536/89 - AP Nr. 25 zu § 5 TVG m. w. N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat darin die Gewähr dafür gesehen, daß den Parteien der Inhalt der tariflichen Regelungen jedenfalls ohne erhebliche Schwierigkeiten zugänglich ist (BVerfG vom 24.05.1977, 2 BvL 11/74, a. a. O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2000 - 1 Sa 563/99

    Verfallsfristen - Hinweispflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99
    Wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 08.02.2000, Az.: 1 Sa 563/99, ZTR 6/2000, S. 273, zutreffend entschieden habe, sei die Berufung des Beklagten auf die Ausschlußfrist rechtsmißbräuchlich.

    Aus der Tatsache heraus, daß die Wirkung der Ausschlußfrist ohne Rücksicht darauf eintritt, ob der Berechtigte Kenntnis von dem Anspruch oder der ihn ausschließenden Frist hatte oder nicht und es den Betroffenen zuzumuten ist, sich über den für sie geltenden Tarifvertrag zu unterrichten (BAG vom 24.05.1973, 5 AZR 21/73, AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 28.02.1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT), kann es für die Anwendung der Ausschlußfrist nach Auffassung der Kammer und entgegen LAG Schleswig-Holstein vom 08.02.2000, 1 Sa 563/99, ZTR 6/2000, S. 273, nicht darauf ankommen, ob es einen der Vertragspartner nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf die Versäumung dieser Frist zu berufen.

  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99
    Die Anwendung der Ausschlußfrist kann vorliegend nicht mit dem Argument verneint werden, daß es sich um eine überraschende Klausel in einem Formulararbeitsvertrag handelt, die wegen § 242 BGB i. V. mit einem allgemeinen Rechtsgedanken nicht Inhalt des Ausbildungsvertrages geworden ist (vgl. BAG vom 29.11.1995, Az.: 5 AZR 447/94, EzA § 611 BGB, Inhaltskontrolle Nr. 1).

    Vorliegend haben die Parteien zwar einen Formularausbildungsvertrag abgeschlossen, jedoch enthält dieser Vertrag an keiner Stelle eine Bezugnahme auf von dem Beklagten vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen, die auch die Geltung einer Ausschlußfrist vorsehen, wie dies in der vom Kläger zur Begründung seiner Rechtsansicht herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 29.11.1995 (a. a. O.) der Fall war.

  • BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77

    Erfassung arbeitgeberseitiger Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnbeträgen durch

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99
    Hierzu zählt vor allem ihre Funktion Klarheit zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses darüber zu schaffen, ob und welche Ansprüche noch bestehen, mithin in einem überschaubaren Zeitraum Gewißheit darüber eintreten zu lassen, mit welchen Ansprüchen die jeweils andere Partei noch zu rechnen hat (BAG vom 26.04.1978, 5 AZR 62/77, AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 18.12.1984, 3 AZR 383/82, DB 1985, 658 - 659; BAG vom 27.10.1970, 1 AZR 216/70, BAGE 23, 9; BAG vom 03.11.1961, 1 AZR 302/60, SAE 1962, 155).
  • BAG, 10.08.1967 - 3 AZR 221/66

    Ausschlußfrist - Arbeitnehmeransprüche - Arbeitgeberansprüche - Kraftfahrer -

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99
    Grundsätzlich erlischt ein von einer tariflichen Ausschlußfrist erfaßtes Recht nach Ablauf der Frist unwiederbringlich und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Kläger Kenntnis vom Anspruch oder der ihn ausschließenden Frist hat oder nicht (BAGE 20, 30 = Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99
    Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen ist im Verhältnis zu den ohne sie nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine Rechtssetzung eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtssetzung, die ihre eigene Rechtsgrundlage in Art. 9 Abs. 3 GG findet (BVerfG vom 24.05.1977 - 2 BvL 11/74 - AP Nr. 15 zu § 5 TVG; BVerfG vom 15.07.1980 - 1 BvR 24/74 - AP Nr. 17 zu § 5 TVG, BAG vom 28.03.1990 - 4 AZR 536/89 - AP Nr. 25 zu § 5 TVG m. w. N.).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99
    Das Gericht hatte daher bei der Anwendung der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifnorm gegenüber den Parteien von Amts wegen zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.1993, 10 AZR 371/92, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Gerüstbau).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99
    Hierzu zählt vor allem ihre Funktion Klarheit zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses darüber zu schaffen, ob und welche Ansprüche noch bestehen, mithin in einem überschaubaren Zeitraum Gewißheit darüber eintreten zu lassen, mit welchen Ansprüchen die jeweils andere Partei noch zu rechnen hat (BAG vom 26.04.1978, 5 AZR 62/77, AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 18.12.1984, 3 AZR 383/82, DB 1985, 658 - 659; BAG vom 27.10.1970, 1 AZR 216/70, BAGE 23, 9; BAG vom 03.11.1961, 1 AZR 302/60, SAE 1962, 155).
  • BAG, 28.02.1979 - 5 AZR 728/77

    Ansprüche des öffentlichen Dienstherrn - Rückzahlung überzahlter Vergütungen -

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99
    Aus der Tatsache heraus, daß die Wirkung der Ausschlußfrist ohne Rücksicht darauf eintritt, ob der Berechtigte Kenntnis von dem Anspruch oder der ihn ausschließenden Frist hatte oder nicht und es den Betroffenen zuzumuten ist, sich über den für sie geltenden Tarifvertrag zu unterrichten (BAG vom 24.05.1973, 5 AZR 21/73, AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG vom 28.02.1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT), kann es für die Anwendung der Ausschlußfrist nach Auffassung der Kammer und entgegen LAG Schleswig-Holstein vom 08.02.2000, 1 Sa 563/99, ZTR 6/2000, S. 273, nicht darauf ankommen, ob es einen der Vertragspartner nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf die Versäumung dieser Frist zu berufen.
  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 208/92

    Ausschlußfrist für die Erstattung von Vorruhestandsgeld - Insolvenzsicherung

    Auszug aus LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99
    Bei einer Ausschlußfrist handelt es sich nämlich nicht um eine Einrede, wie z. B. die der Verjährung, sondern um eine vom Gericht stets von Amts wegen zu beachtende Einwendung (BAG vom 15.06.1993, 9 AZR 208/92, AP Nr. 123 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72

    Ausschlußfrist

  • BAG, 27.10.1970 - 1 AZR 216/70

    Ausschlußfrist - Arbeitsmängel

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

  • BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73

    Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen -

  • BAG, 03.11.1961 - 1 AZR 302/60
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99

    Urteil ohne Gründe

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 584/99

    Urteil ohne Gründe - nachträgliche Zustellung

  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 743/00

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen im Berufsausbildungsverhältnis

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 27. September 2000 - 9 Sa 630/99 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als es die Klage abgewiesen hat.
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