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LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 633/04 |
Zitiervorschläge
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 9 Sa 633/04 (https://dejure.org/2004,7924)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer wirksamen Verdachtskündigung; Anforderungen an die Beurteilung der objektiven Begründetheit des Diebstahlverdachts; Feststellung der Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist; Berücksichtigung der Dauer ...
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ZPO §§ 512 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1 § 626 Abs. 2
Wirksame Kündigung bei Verdacht des Austausches von Mobiltelefonteilen in zugangsberechtigten Betriebsräumen - gespeicherte Rufnummern aus privatem Bereich als starke Tatindizien - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verdachtskündigung ist nicht so einfach ...
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 05.07.2004 - 8 Ca 918/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 633/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03
Fristlose Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 633/04
Ein Arbeitnehmer, dem ein Schlüssel für ein Betriebsgebäude anvertraut ist, muss normalerweise davon ausgehen, dass er mit einem Diebstahl einer geringwertigen Sache aus diesen Betriebsräumen bzw. bei einem entsprechenden dringenden Tatverdacht seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt (vgl. die wertungsbezogen ähnliche Sachverhaltssituation im Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 = AP Nr. 179 zu § 626 BGB). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 633/04
Erst die Würdigung, ob dem Arbeitgeber deshalb außerdem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar ist, kann zur Feststellung der Nichtberechtigung der außerordentlichen Kündigung führen (vgl. BAG, Urt. v. 12.08.1999 - 2 AZR 923/98 = AP Nr. 28 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).