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   LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 64/12   

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https://dejure.org/2012,29144
LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 64/12 (https://dejure.org/2012,29144)
LAG München, Entscheidung vom 25.05.2012 - 9 Sa 64/12 (https://dejure.org/2012,29144)
LAG München, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 9 Sa 64/12 (https://dejure.org/2012,29144)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 64/12
    Deshalb ist im Ergebnis bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Tarifregelungen mit Art. 3 Abs. 1 GG derselbe Maßstab anzulegen wie im Fall einer unmittelbaren Grundrechtsbindung (vgl. BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 18).

    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 20; BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09, Rn. 21).

    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden, unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwerwiegend und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 23).

    (vgl. BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 23) Die Überkompensation in seltenen Ausnahmefällen ist durch die Typisierungsbefugnis der Tarifvertragsparteien bei der Verfolgung des Ziels einer Überleitung in das neue Tarifsystem bei größtmöglicher Besitzstandswahrung gerechtfertigt (vgl. BVerfG, 21.06.2006, 2 BvL 2/99, Rn. 79 zur Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers bei Überkompensation).

    Diese somit zahlenmäßig geringe und in ihrem konkreten Umfang nicht einmal nachvollziehbar dargelegte Besserstellung einzelner Arbeitnehmer durch § 8 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 2 TVÜ-Bund wiegt nicht besonders schwer und ist, da eine allen die Begünstigung möglicherweise bedingenden Faktoren angemessen Rechnung tragende Abschmelzungsregelung nur schwer, wenn überhaupt möglich wäre, nur unter Schwierigkeiten vermeidbar, und somit hinzunehmen (vgl. BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 23; BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09, Rn. 22).

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 64/12
    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 20; BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09, Rn. 21).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist erst dann anzunehmen, wenn 9 Sa 64/12 - 15 die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09, Rn. 21).

    Diese somit zahlenmäßig geringe und in ihrem konkreten Umfang nicht einmal nachvollziehbar dargelegte Besserstellung einzelner Arbeitnehmer durch § 8 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 2 TVÜ-Bund wiegt nicht besonders schwer und ist, da eine allen die Begünstigung möglicherweise bedingenden Faktoren angemessen Rechnung tragende Abschmelzungsregelung nur schwer, wenn überhaupt möglich wäre, nur unter Schwierigkeiten vermeidbar, und somit hinzunehmen (vgl. BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 23; BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09, Rn. 22).

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 64/12
    Bei der Regelung von Massenerscheinungen, wie es die Schaffung der neuen Entgeltstruktur, die Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und deren endgültige Eingliederung in die neue Struktur war, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommt und die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann (BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09, Rn 31 f.).

    Das Anknüpfen an die im BAT/BAT-O erreichte Vergütung, und somit die Einordnung nach § 6 TVÜ-Bund in eine hohe Stufe ist durch das Ziel gerechtfertigt, das neue Entgeltsystem unter Wahrung sozialer Besitzstände einzuführen (vgl. BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09, Rn. 27).

  • ArbG München, 05.12.2011 - 31 Ca 16064/10

    Überleitung in den TVöD, Bewährungsaufstieg, Höhergruppierungsgewinn,

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 64/12
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts C-Stadt vom 05.12.2011, Az.: 31 Ca 16064/10 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Das Endurteil des Arbeitsgerichts München, Az.: 31 Ca 16064/10 vom 05.12.2011 wird aufgehoben.

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 64/12
    (vgl. BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 23) Die Überkompensation in seltenen Ausnahmefällen ist durch die Typisierungsbefugnis der Tarifvertragsparteien bei der Verfolgung des Ziels einer Überleitung in das neue Tarifsystem bei größtmöglicher Besitzstandswahrung gerechtfertigt (vgl. BVerfG, 21.06.2006, 2 BvL 2/99, Rn. 79 zur Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers bei Überkompensation).
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 64/12
    Allerdings greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers nur dort ein, wo dieser durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG, Urteil vom 22.12.2009 - 3 AZR 895/07, Rn. 20).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2011 - 8 Sa 300/11

    Auswirkungen des den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzenden Fehlens eines

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 64/12
    Lediglich in wenigen Ausnahmefällen führt diese Regelung, jedenfalls bei einer Auslegung nach dem Wortlaut (gegen eine Auslegung nach dem Wortlaut: LAG Düsseldorf, 26.07.2011, 8 Sa 300/11, Rn 55), dazu, dass es zu einer Besserstellung der Arbeitnehmer mit Ansprüchen nach § 8 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 2 TVÜ- Bund gegenüber den Arbeitnehmern kommt, die ihren Bewährungsaufstieg bereits unter der Geltung des BAT/BAT-O vollzogen haben, oder deren Aufstieg bis zum 30.09.2007 nach § 8 Abs. 2 TVÜ-Bund fingiert wurde.
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Rechtsprechung
   LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16577
LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12 (https://dejure.org/2012,16577)
LAG München, Entscheidung vom 25.05.2012 - 9 Sa 60/12 (https://dejure.org/2012,16577)
LAG München, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 9 Sa 60/12 (https://dejure.org/2012,16577)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bewährungsaufstieg - Höhergruppierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besitzstandswahrung bei Wegfall des Bewährungs- und Fallgruppenaufstiegs im öffentlichen Dienst; Zahlungsklage auf Höhergruppierungsgewinn bei unsubstantiierten Darlegungen zur Verletzung des Gleichheitssatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitzstandswahrung bei Wegfall des Bewährungs- und Fallgruppenaufstiegs im öffentlichen Dienst; unbegründete Zahlungsklage auf Höhergruppierungsgewinn bei unsubstantiierten Darlegungen zur Verletzung des Gleichheitssatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12
    Deshalb ist im Ergebnis bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Tarifregelungen mit Art. 3 Abs. 1 GG derselbe Maßstab anzulegen wie im Fall einer unmittelbaren Grundrechtsbindung (vgl. BAG 9 Sa 60/12 - 14 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 18).

    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 20; BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09, Rn. 21).

    Die bei einer solchen Typisierung entstehenden, unvermeidlichen Ungerechtigkeiten und Härten in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, in denen die Interessenlage von der von den Tarifvertragsparteien als typisch angenommenen abweicht, sind hinzunehmen, wenn sie nicht besonders schwerwiegend und nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 23).

    (vgl. BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 23) Die Überkompensation in seltenen Ausnahmefällen ist durch die Typisierungsbefugnis der Tarifvertragsparteien bei der Verfolgung des Ziels einer Überleitung in das neue Tarifsystem bei größtmöglicher Besitzstandswahrung gerechtfertigt (vgl. BVerfG, 21.06.2006, 2 BvL 2/99, Rn. 79 zur Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers bei Überkompensation).

    Diese somit zahlenmäßig geringe und in ihrem konkreten Umfang nicht einmal nachvollziehbar dargelegte Besserstellung einzelner Arbeitnehmer durch § 8 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 2 TVÜ-Bund wiegt nicht besonders schwer und ist, da eine allen die Begünstigung möglicherweise bedingenden Faktoren angemessen Rechnung tragende Abschmelzungsre- 9 Sa 60/12 - 22 gelung nur schwer, wenn überhaupt möglich wäre, nur unter Schwierigkeiten vermeidbar, und somit hinzunehmen (vgl. BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 23; BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09, Rn. 22).

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09

    Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe in Bayern - persönliche

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12
    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 20; BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09, Rn. 21).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist erst dann anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09, Rn. 21).

    Diese somit zahlenmäßig geringe und in ihrem konkreten Umfang nicht einmal nachvollziehbar dargelegte Besserstellung einzelner Arbeitnehmer durch § 8 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 2 TVÜ-Bund wiegt nicht besonders schwer und ist, da eine allen die Begünstigung möglicherweise bedingenden Faktoren angemessen Rechnung tragende Abschmelzungsre- 9 Sa 60/12 - 22 gelung nur schwer, wenn überhaupt möglich wäre, nur unter Schwierigkeiten vermeidbar, und somit hinzunehmen (vgl. BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 23; BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 701/09, Rn. 22).

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12
    Bei der Regelung von Massener- 9 Sa 60/12 - 17 scheinungen, wie es die Schaffung der neuen Entgeltstruktur, die Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und deren endgültige Eingliederung in die neue Struktur war, liegt es in der Natur der Sache, dass es zu Randunschärfen kommt und die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann (BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09, Rn 31 f.).

    Das Anknüpfen an die im BAT/BAT-O erreichte Vergütung, und somit die Einordnung nach § 6 TVÜ-Bund in eine hohe Stufe ist durch das Ziel gerechtfertigt, das neue Entgeltsystem unter Wahrung sozialer Besitzstände einzuführen (vgl. BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09, Rn. 27).

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 895/07

    Versorgungs-TV - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12
    Allerdings greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers nur dort ein, wo dieser durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft, nicht hingegen bei bloßem - auch vermeintlichem - Normenvollzug (BAG, Urteil vom 22.12.2009 - 3 AZR 895/07, Rn. 20).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12
    (vgl. BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09, Rn. 23) Die Überkompensation in seltenen Ausnahmefällen ist durch die Typisierungsbefugnis der Tarifvertragsparteien bei der Verfolgung des Ziels einer Überleitung in das neue Tarifsystem bei größtmöglicher Besitzstandswahrung gerechtfertigt (vgl. BVerfG, 21.06.2006, 2 BvL 2/99, Rn. 79 zur Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers bei Überkompensation).
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2011 - 8 Sa 300/11

    Auswirkungen des den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzenden Fehlens eines

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12
    Lediglich in wenigen Ausnahmefällen führt diese Regelung, jedenfalls bei einer Auslegung nach dem Wortlaut (gegen eine Auslegung nach dem Wortlaut: LAG Düsseldorf, 26.07.2011, 8 Sa 300/11, Rn 55), dazu, dass es zu einer Besserstellung der Arbeitnehmer mit Ansprüchen nach § 8 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 2 TVÜ- Bund gegenüber den Arbeitnehmern 9 Sa 60/12 - 18 kommt, die ihren Bewährungsaufstieg bereits unter der Geltung des BAT/BAT-O vollzogen haben, oder deren Aufstieg bis zum 30.09.2007 nach § 8 Abs. 2 TVÜ-Bund fingiert wurde.
  • LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 65/12

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Bewährungsaufstieg -

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12
    - Paralellverfahren zu: 9 Sa 64/12, 9 Sa 65/12, 9 Sa 67/12, 9 Sa 68/12, 9 Sa 69/12 -.
  • LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 67/12

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Bewährungsaufstieg -

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12
    - Paralellverfahren zu: 9 Sa 64/12, 9 Sa 65/12, 9 Sa 67/12, 9 Sa 68/12, 9 Sa 69/12 -.
  • LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 64/12

    Bewährungsaufstieg; Höhergruppierungsgewinn

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12
    - Paralellverfahren zu: 9 Sa 64/12, 9 Sa 65/12, 9 Sa 67/12, 9 Sa 68/12, 9 Sa 69/12 -.
  • LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 69/12

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Bewährungsaufstieg -

    Auszug aus LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 60/12
    - Paralellverfahren zu: 9 Sa 64/12, 9 Sa 65/12, 9 Sa 67/12, 9 Sa 68/12, 9 Sa 69/12 -.
  • LAG München, 25.05.2012 - 9 Sa 68/12

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Bewährungsaufstieg -

  • VG München, 25.04.2012 - M 18 K 11.1255

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung

    Die Berufung gegen dieses Urteil wurde mit Urteil des Landesarbeitsgerichts ... vom 24. April 2012 (9 Sa 66/12) zurückgewiesen.
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