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   LAG Hessen, 16.01.2003 - 9 Sa 658/02   

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https://dejure.org/2003,15647
LAG Hessen, 16.01.2003 - 9 Sa 658/02 (https://dejure.org/2003,15647)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.01.2003 - 9 Sa 658/02 (https://dejure.org/2003,15647)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 9 Sa 658/02 (https://dejure.org/2003,15647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 2; ; ArbGG § 8 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 286; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • RA Kotz

    Manipulation von Entlassungsbescheinigungen kann zur fristlosen Kündigung führen!

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Attest manipuliert - Kündigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.02.2002 - 10 Ca 6777/01

    Krankenhausaufenthaltsbescheinigung - Fälschung - Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2003 - 9 Sa 658/02
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 2002 - 10 Ca 6777/01 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Febr. 2002 - 10 Ca 6777/01 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis auch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 21. Aug.

  • LAG Bremen, 15.02.1985 - 1 Sa 196/84
    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2003 - 9 Sa 658/02
    Ändert eine Arbeitnehmerin eigenmächtig die Daten ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Weise, dass das Beendigungsdatum der Arbeitsunfähigkeit hinausgeschoben wird, so liegt in aller Regel ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor (ebenso LAG Bremen Urteil 15. Februar 1985 - 1 Sa 196/84 - BB 1985, 1129; ArbG Celle Urteil vom 30. April 1970-1 Ca 225/70 - ARST 1970, 99).
  • ArbG Celle, 30.04.1970 - 1 Ca 225/70
    Auszug aus LAG Hessen, 16.01.2003 - 9 Sa 658/02
    Ändert eine Arbeitnehmerin eigenmächtig die Daten ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Weise, dass das Beendigungsdatum der Arbeitsunfähigkeit hinausgeschoben wird, so liegt in aller Regel ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor (ebenso LAG Bremen Urteil 15. Februar 1985 - 1 Sa 196/84 - BB 1985, 1129; ArbG Celle Urteil vom 30. April 1970-1 Ca 225/70 - ARST 1970, 99).
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