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Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07   

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https://dejure.org/2008,2473
LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 (https://dejure.org/2008,2473)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 (https://dejure.org/2008,2473)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 9 Sa 658/07 (https://dejure.org/2008,2473)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • LAG Sachsen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Voraussetzungen des Merkmals "vom Arbeitgeber übertragen" gem. § 12 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte); Tarifvertragliche Eingruppierung eines Funktionsoberarztes als Leiter über die Gynäkologische Ambulanz und Ambulante ...

  • RA Hensche

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07
    Bei dem Klageantrag zu Ziffer 2 handelt es sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch in Ansehung des § 256 ZPO keine Bedenken bestehen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • ArbG Aachen, 23.05.2007 - 6 Ca 178/07

    Anspruch eines Arztes als Leiter der Prämedikationsambulanz auf Vergütung nach

    Auszug aus LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07
    Es kann danach unentschieden bleiben, ob es für die Annahme eines Teilbereiches ausreichend ist, dass die Klinik bzw. Abteilung in irgendeiner Form untergliedert ist (so ArbG Leipzig, Urteil vom 13.07.2007 - 16 Ca 1676/07 -) oder ein Teilbereich im Sinne des § 12 TV-Ärzte jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn er über eine eigene räumliche und personelle Ausstattung verfügt (so ArbG Aachen, Urteil vom 23.05.2007 - 6 Ca 178/07 -).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Juni 2008 - 9 Sa 658/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 01.09.2009 - 6 Sa 34/09

    Übertragung der ständigen Vertretung des leitenden Arztes nach dem TV-Ärzte -

    An die Übertragung der medizinischen Verantwortung nach dem TV-Ärzte sind geringere Anforderungen zu stellen, als nach dem TV-Ärzte/VKA (vgl. LAG Sachsen v. 4.6. 2008 - 9 Sa 658/07, juris, insbesondere Rz. 62; vgl. auch Knörr, ZTR 2009, 50, 55 f.).

    Danach kann eine konkludente Übertragung ausreichen (vgl. LAG Sachsen v. 4.6. 2008, a.a.O.); doch bedarf es eines dem vertretungsberechtigten Organ zurechenbaren Handelns, wozu die Übertragung durch den Chefarzt in Ausübung seines Weisungsrechtes nicht rechnet (LAG SachsenAnhalt v. 17.6. 2008 - 8 Sa 15/08 E, juris, unter Rz. 38).

    Darin liegt keine dem beklagten Land zuzurechnende, konkludente Übertragung i.S.d. LAG Sachsen v. 4.6.2008 (a.a.O.).

    Entgegen der Annahme des LAG Sachsen (Urteil v. 4.6. 2008, a.a.O., unter Rz. 62) kann eine Duldungsvollmacht nicht daraus begründet werden, der Arbeitgeber verhalte sich widersprüchlich, wenn er sich darauf berufe, der Tarifvertrag sehe eine ausdrückliche Übertragung der eingruppierungsrelevanten Tätigkeiten durch ihn vor, die es zu keiner Zeit gegeben habe, obschon er positiv darum wisse, einem Arbeitnehmer sei eine eingruppierungsrelevante Tätigkeit übertragen worden, die er auch - ohne Widerspruch des Arbeitgebers - seit Jahren ausübe.

  • LAG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 Sa 1882/08

    Eingruppierung als Oberarzt; Unbegründete Eingruppierungsklage eines

    cc) Ein Teilbereich liegt immer dann vor, wenn eine organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit (nicht notwendig einer Abteilung) durch zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung festgestellt werden kann (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 -).

    cc) Ein Teilbereich liegt immer dann vor, wenn eine organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit (nicht notwendig einer Abteilung) durch zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung festgestellt werden kann (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 -).

    cc) Ein Teilbereich liegt immer dann vor, wenn eine organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit (nicht notwendig einer Abteilung) durch zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung festgestellt werden kann (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 -).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08

    Eingruppierung als Oberarzt - Teil- oder Funktionsbereich - medizinische

    Dieses Ergebnis folgt bereits aus der Verwendung des Wortes "oder", weil danach jedenfalls nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ohne Deutungswidersprüche zum Ausdruck kommt, dass mit der Formulierung Teilbereich zwangsläufig etwas anderes gemeint sein muss als mit der Formulierung Funktionsbereich (zutreffend Sächsisches LAG vom 04.06.2008, 9 Sa 658/07; Rn. 57 juris).

    Es gilt insoweit der Rechtsgedanke des § 162 Abs. 1 BGB bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (zutreffend Sächsisches LAG vom 04.06.2008, a. a. O.; Rn. 62 juris).

  • LAG Hessen, 08.10.2008 - 2 Sa 529/08

    Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä 5 TV-Ärzte - Tarifmerkmal "durch

    (vgl. Sächs. LAG vom 4. Juni 2008 - 9 Sa 658/07, veröffentlicht in juris zu einer gynäkologischer Ambulanz).

    Deshalb konnte oder durfte bei dem Kläger auch nicht der Eindruck entstehen, dass A habe dem Handeln von E eine vergütungsmäßige Bedeutung beigemessen (a.A. Sächs. LAG vom 4. Juni 2008 a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 09.03.2009 - 9 Sa 270/08

    Eingruppierung eines Oberarztes - Übertragung der medizinischen Verantwortung

    Die so verstandene medizinische Verantwortung kann sich darin zeigen, dass dem Oberarzt verschiedene Fachärzte oder Assistenzärzte unterstellt sind, verbunden mit der Befugnis, streitige bzw. unklare Fragen abschließend zu entscheiden (vgl. auch LAG Düsseldorf vom 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, zit. n. Juris Rn. 39 und vom 24.04.2008, 13 Sa 1910/07, zit. n. Juris Rn. 40 ff.; LAG München vom 14.08.2008, 3 Sa 410/08, zit. n. Juris Rn.35 und Rn. 42; Sächsisches LAG vom 04.06.2008, 9 Sa 658/07, zit. n. Juris Rn. 50 ff.); .

    Es kommt nicht darauf an, ob es der Beklagten wegen des aus § 242 BGB folgenden Verbots widersprüchlichen Verhaltens oder aufgrund des Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB verwehrt ist, sich auf die fehlende arbeitgeberseitige Übertragung zu berufen (so Sächsisches LAG vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 Rn. 62 zit.n. JURIS).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07

    Eingruppierung als Oberarzt - selbstständiger Teilbereich - medizinische

    Daraus folgt, dass es sich bei einem "Teilbereich" gerade nicht gleichzeitig (auch) um einen "Funktionsbereich" handeln muss (vgl. LAG Sachsen v. 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 -).
  • LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 5 Sa 1543/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes bei Aufgabenverteilung in

    Dies ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Teilweise wird das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" verneint, wenn die Letztverantwortlichkeit des Chefarztes gegeben ist (Anton, a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz a.a.O.), teilweise wird vertreten, dass dieser Umstand unschädlich sei (LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008, Az.: 9 Sa 658/07 - juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.08.2008, Az.: 2 Sa 329/07 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 22 Sa 3/08

    Eingruppierung eines Oberarztes nach § 16 TV-Ärzte/VKA

    Nach Auffassung der erkennenden Kammer erfordert der Teilbereich die organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit durch eine zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung (so auch LAG Sachsen, Urteil vom 04.06.2008, 9 Sa 658/07; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009, 9 Sa 66/08), mit deren Hilfe sich ein Teilbereich von einem anderen Teilbereich derselben Abteilung unterscheiden lässt.
  • LAG Hessen, 29.01.2010 - 2 Sa 613/09

    Eingruppierung einer Oberärztin in die Entgeltgruppe Ä 5 Buchst b gemäß § 10

    Der Beklagten ist es schließlich nicht nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt, sich auf das Fehlen einer ausdrücklichen Anordnung vor dem 01. April 2007 zu berufen, weil sie Arbeitsleistung der Klägerin entgegen genommen hat (vgl. BAG 25. Oktober 1995 - 4 AZR 479/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 207; LAG Düsseldorf 18. Juli 2998 - 9 Sa 546/08 - ZTR 2009, 23; Sächsisches LAG 04. Juni 2008 - 9 Sa 658/07 - LAG Schleswig-Holstein 17. Februar 2009 - 5 Sa 402/08).
  • LAG Niedersachsen, 22.01.2009 - 5 Sa 985/08

    Eingruppierung eines Oberarztes in Kinderklinik

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2009 - 5 Sa 1465/08

    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Oberarztes bei fehlender Ausdrücklichkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 05.05.2009 - 22 Sa 53/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA - Verantwortung für einen

  • LAG Bremen, 11.08.2009 - 1 Sa 175/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; unbegründete Feststellungsklage bei

  • LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 594/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesiologie im Bereich der

  • LAG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 Sa 27/09

    Eingruppierung als Oberarzt; Unbegründete Eingruppierungsklage eines

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2008 - 7 Sa 2080/07

    Eingruppierung einer Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde an städtischem

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 5 Sa 402/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Titularoberarzt,

  • LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesiologie im Bereich der

  • LAG Hamburg, 10.12.2009 - 8 Sa 40/08

    Eingruppierung als Oberärztin nach § 12 TV-Ärzte KAH

  • LAG Saarland, 18.03.2009 - 2 Sa 144/07

    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Facharztes an Universitätsklinik;

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 Sa 984/08

    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Oberarztes bei fehlender Ausdrücklichkeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2009 - 3 Sa 190/08

    Zu den Voraussetzungen der Eingruppierung eines Laborleiters nach dem TV-Ärzte

  • LAG Baden-Württemberg, 01.04.2009 - 9 Sa 66/08

    Zur Eingruppierung eines Facharztes als Oberarzt nach § 16 TV Ärzte/VKA -

  • LAG Hessen, 18.09.2009 - 3 Sa 1290/08

    Eingruppierung als Oberarzt in den TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung der

  • ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 2 Ca 1531/08

    Voraussetzungen für die Feststellung der Eingruppierung als Oberarzt in der

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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07, 9 Sa 657/07, 9 Sa 658/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26645
LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07, 9 Sa 657/07, 9 Sa 658/07 (https://dejure.org/2007,26645)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2007 - 9 Sa 522/07, 9 Sa 657/07, 9 Sa 658/07 (https://dejure.org/2007,26645)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 9 Sa 522/07, 9 Sa 657/07, 9 Sa 658/07 (https://dejure.org/2007,26645)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.; zuletzt BAG vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 55/05

    Bonus bei fehlender Zielvereinbarung; Initiativlast der Arbeitgeberin im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    54 a) Eine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB , die von einigen Gerichten und Autoren (vgl. zusätzlich zu den im arbeitsgerichtlichen Urteil genannten LAG Düsseldorf v. 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635; LAG Baden-Württemberg vom 18.10.2006 - 13 Sa 55/05 - zit. nach juris; Klein, NZA 2006, 1129) bei der Vereitelung einer Zielvereinbarung durch den Arbeitgeber favorisiert wird, kann - dogmatisch gesehen - jedenfalls nicht die Fiktion einer 100%igen Zielerreichung nicht herbeiführen.
  • LAG Hamm, 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03

    Tantieme und Zielprämie, Abrechnungeidesstattliche Versicherung, Vorlage des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Die von zahlreichen Gerichten (z.B. BSG vom 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101; LAG Berlin vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06 - juris, LAG Hamm vom 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03 - juris) vertretene Lösung, sich schlicht an der vorhergehenden Vereinbarung zu orientieren, führt jedenfalls vorliegend nicht einmal teilweise zum Erfolg der Klage.
  • LAG Düsseldorf, 28.07.2006 - 17 Sa 465/06

    Tantiemeanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Zielvorgabe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    54 a) Eine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben in Verbindung mit dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB , die von einigen Gerichten und Autoren (vgl. zusätzlich zu den im arbeitsgerichtlichen Urteil genannten LAG Düsseldorf v. 28.07.2006 - 17 Sa 465/06 - DB 2006, 2635; LAG Baden-Württemberg vom 18.10.2006 - 13 Sa 55/05 - zit. nach juris; Klein, NZA 2006, 1129) bei der Vereitelung einer Zielvereinbarung durch den Arbeitgeber favorisiert wird, kann - dogmatisch gesehen - jedenfalls nicht die Fiktion einer 100%igen Zielerreichung nicht herbeiführen.
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.; zuletzt BAG vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 - AP Nr. 81 zu § 2 KSchG 1969; BAG vom 18.05.2006 - 2 AZR 230/05 - AP Nr. 83 zu § 2 KSchG 1969 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06

    Schadensersatzanspruch für entgangene Bonuszahlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Die von zahlreichen Gerichten (z.B. BSG vom 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101; LAG Berlin vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06 - juris, LAG Hamm vom 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03 - juris) vertretene Lösung, sich schlicht an der vorhergehenden Vereinbarung zu orientieren, führt jedenfalls vorliegend nicht einmal teilweise zum Erfolg der Klage.
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Die von zahlreichen Gerichten (z.B. BSG vom 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R - NZA-RR 2007, 101; LAG Berlin vom 13.12.2006 - 15 Sa 1135/06 - juris, LAG Hamm vom 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03 - juris) vertretene Lösung, sich schlicht an der vorhergehenden Vereinbarung zu orientieren, führt jedenfalls vorliegend nicht einmal teilweise zum Erfolg der Klage.
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber konkrete Angaben dazu machen, wie sich die Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten auswirkt und in welchem Umfang dadurch ein konkreter Änderungsbedarf entsteht (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 642/04 - AP Nr. 81 zu § 2 KSchG 1969; BAG vom 18.05.2006 - 2 AZR 230/05 - AP Nr. 83 zu § 2 KSchG 1969 m.w.N.).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; vom 19.06.1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.; zuletzt BAG vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 889/07

    Sonderzahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juli 2007 - 9 Sa 522/07 -, - 9 Sa 657/07 - und - 9 Sa 658/07 - aufgehoben, soweit die Zahlungsklage der Klägerin abgewiesen wurde.
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