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   LAG Berlin, 12.07.1993 - 9 Sa 67/93   

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https://dejure.org/1993,2325
LAG Berlin, 12.07.1993 - 9 Sa 67/93 (https://dejure.org/1993,2325)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12.07.1993 - 9 Sa 67/93 (https://dejure.org/1993,2325)
LAG Berlin, Entscheidung vom 12. Juli 1993 - 9 Sa 67/93 (https://dejure.org/1993,2325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung; Konkurrentenklage; Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Öffentlicher Dienst; Vorläufiger Rechtsschutz; Stellenausschreibung; Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Konkurrentenklage: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Beförderung eines Mitbewerbers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 526
  • BB 1994, 1083
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.07.1979 - 3 AZR 1107/77

    Verschulden - Schadensverschuldung - Beförderung - Aktenvermerk - Beweislast

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1993 - 9 Sa 67/93
    Das gilt in gleicher Weise für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (BAG vom 26.7.1979, BB 1979, 1825).

    In diesem Zusammenhang kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes aber nur verlangen, daß der Arbeitgeber bei einer Beförderung im Rahmen des ihm dabei zur Verfügung stehenden Beurteilungsspielraumes Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Bewerbers pflichtgemäß und frei von ermessenswidrigen Erwägungen bewertet (BAG vom 26.7.1979, BB 1979, 1825).

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1993 - 9 Sa 67/93
    Nur unter besonderen Umständen kann sich aus Art. 33 Abs. 2 GG darüber hinaus ein Einstellungsanspruch des Bewerbers ergeben, nämlich dann, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als die Einstellung dieses Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft und mithin die Einstellung als die einzige rechtmäßige Entscheidung der Behörde über die Bewerbung darstellt (BAG vom 31.3.1976, AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1993 - 9 Sa 67/93
    Dann aber erscheint es im Beamtenrecht jedoch geboten, um einen effektiven Rechtsschutz zu sichern, in solchen Fällen vorläufigen Rechtsschutz bei der Dienstpostenübertragung ohne gleichzeitige Beförderungsentscheidung zu gewähren (vgl. dazu im einzelnen Günther, ZBR 1979, 93 (107); Wittkowski, NJW 1993, 817 (822)).
  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77

    Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1993 - 9 Sa 67/93
    Ein unmittelbarer Anspruch auf Beförderung steht im allgemeinen keinem Arbeitnehmer zu (vgl. BAG vom 13.2.1969, BB 1969, 580 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Schweigepflicht; vom 28.3.1973, AP Nr. 2, § 319 BGB; BAG vom 20.6.1984, AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG vom 6.10.1978, BB 1979, 373; LAG Düsseldorf vom 16.12.1986, BB 1987, 1743; LAG Berlin vom 8.9.1986 - 9 Sa 58/86 - Frohner, AuR 1978, 366).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1993 - 9 Sa 67/93
    Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 20.2.1985, JZ 1985, 542; vom 25.8.1988, BVerwGE 80, 127) zur sogenannten Konkurrentenklage im Beamtenrecht, daß einer Bewerbung nicht mehr entsprochen werden könne, wenn der andere Bewerber bereits ernannt worden sei.
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1993 - 9 Sa 67/93
    Es entspricht allerdings ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 20.2.1985, JZ 1985, 542; vom 25.8.1988, BVerwGE 80, 127) zur sogenannten Konkurrentenklage im Beamtenrecht, daß einer Bewerbung nicht mehr entsprochen werden könne, wenn der andere Bewerber bereits ernannt worden sei.
  • LAG Düsseldorf, 16.12.1986 - 3 Sa 1201/86

    Arbeitnehmer; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Ermessensfehlerfreie

    Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1993 - 9 Sa 67/93
    Ein unmittelbarer Anspruch auf Beförderung steht im allgemeinen keinem Arbeitnehmer zu (vgl. BAG vom 13.2.1969, BB 1969, 580 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Schweigepflicht; vom 28.3.1973, AP Nr. 2, § 319 BGB; BAG vom 20.6.1984, AP Nr. 58 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG vom 6.10.1978, BB 1979, 373; LAG Düsseldorf vom 16.12.1986, BB 1987, 1743; LAG Berlin vom 8.9.1986 - 9 Sa 58/86 - Frohner, AuR 1978, 366).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Hieran ist auch für arbeitsrechtliche Konkurrentenklagen festzuhalten (so auch Maunz-Dürig, GG, Art. 33 Rz 17; Seitz, Die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage, S. 56 ff., 63, 85; Schiek, Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, 1996, Rz 817; Düwell, Der Personalrat 1993, 251, 253; LAG Hamm Urteil vom 13. Mai 1993 - 17 Sa 1598/92 - ZTR 1993, 339; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 26. April 1989 - 3 Sa 9/89 - LAGE Art. 33 GG Nr. 3; anderer Ansicht LAG Berlin Urteil vom 12. Juli 1993 - 9 Sa 67/93 - ZTR 1994, 33 f.; Günther, ZTR 1993, 281).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Hieran ist auch für arbeitsrechtliche Konkurrentenklagen festzuhalten (so auch Maunz/Dürig, GG, Art. 33 Rz 17; Seitz, Die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage, S. 56 ff., 63, 85; Schiek, Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, 1996, Rz 817; LAG Hamm Urteil vom 13. Mai 1993 - 17 Sa 1598/92 - ZTR 1993, 339; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 26. April 1989 - 3 Sa 9/89 - LAGE Art. 33 GG Nr. 3; anderer Ansicht LAG Berlin Urteil vom 12. Juli 1993 - 9 Sa 67/93 - ZTR 1994, 33 f.; Günther, ZTR 1993, 281).
  • LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der

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