Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 64 Abs 6 ArbGG, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO
Arbeitszeitmanipulation - erneute Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulationen im Rahmen bestehender Gleitszeitvereinbarung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulationen im Rahmen bestehender Gleitszeitvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei Arbeitszeitmanipulation
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 16.11.2011 - 12 Ca 2808/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11
- BAG, 10.12.2012 - 9 AZN 1790/12
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 321/11
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Abmahnerfordernis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11
a) Vorsätzliche Manipulationen im Rahmen der Zeiterfassung sind an sich geeignet einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen (BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 12; 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 - EzA § 91 SGB IX Nr. 1; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 20.10.2011 - 11 Sa 321/11 -, juris; 08.11.2007 - 4 Sa 996/06 -, juris), da hierdurch das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität des Arbeitnehmers schwerwiegend erschüttert wird. - LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 4 Sa 996/06
Fristlose Kündigung wegen Stempeluhrmissbrauch
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11
a) Vorsätzliche Manipulationen im Rahmen der Zeiterfassung sind an sich geeignet einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen (BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 12; 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 - EzA § 91 SGB IX Nr. 1; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 20.10.2011 - 11 Sa 321/11 -, juris; 08.11.2007 - 4 Sa 996/06 -, juris), da hierdurch das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität des Arbeitnehmers schwerwiegend erschüttert wird. - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11
Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffene Feststellungen entfallen lässt, können sich weiter aus Verfahrensfehlern ergeben, etwa wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen genügt, etwa weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 -).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (vgl. etwa BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32). - BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06
Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11
Ist der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt worden und verletzt er dennoch seine arbeitsvertraglichen Pflichten erneut, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (BAG 13.12.2007- 2 AZR 818/06 - EzA § 4 nF KSchG Nr. 82). - BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05
Stempeluhrmissbrauch
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11
a) Vorsätzliche Manipulationen im Rahmen der Zeiterfassung sind an sich geeignet einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen (BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 12; 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 - EzA § 91 SGB IX Nr. 1; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 20.10.2011 - 11 Sa 321/11 -, juris; 08.11.2007 - 4 Sa 996/06 -, juris), da hierdurch das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität des Arbeitnehmers schwerwiegend erschüttert wird. - BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04
Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11
a) Vorsätzliche Manipulationen im Rahmen der Zeiterfassung sind an sich geeignet einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen (BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - EzA § 626 BGB 2002 Nr. 12; 21.04.2005 - 2 AZR 255/04 - EzA § 91 SGB IX Nr. 1; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 20.10.2011 - 11 Sa 321/11 -, juris; 08.11.2007 - 4 Sa 996/06 -, juris), da hierdurch das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität des Arbeitnehmers schwerwiegend erschüttert wird. - BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2012 - 9 Sa 676/11
Entsprechend den allgemeinen Beweisregeln kann eine Tatsache auch im Wege des Indizienbeweises bewiesen werden, also eines Beweises über (Hilfs-)Tatsachen, aus denen auf das Vorliegen der zu beweisenden rechtserheblichen Tatsache zu schließen ist (vgl. BAG 19.02.1997, 5 AZR 747/93 - EzA § 5 EFZG Nr. 3).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des …
Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine ihm gegenüber dem Arbeitgeber bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme, § 241 Abs. 2 BGB (…vgl. BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 17;… BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14; LAG Rheinland-Pfalz 11. Mai 2012 - 9 Sa 676/11 - zu II 2 a der Gründe, juris).Auch Verfahrensfehler dadurch, dass Tatsachenvortrag der Parteien übergangen wird oder nicht vorgetragene Tatsachen verwertet wurden, können Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (LAG Rheinland-Pfalz 11. Mai 2012 - 9 Sa 676/11 - zu II 2 b der Gründe mwN, BeckRS 2012, 71887).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19
Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des …
Auch Verfahrensfehler dadurch, dass Tatsachenvortrag der Parteien übergangen wird oder nicht vorgetragene Tatsachen verwertet wurden, können Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (LAG Rheinland-Pfalz 11. Mai 2012 - 9 Sa 676/11 - zu II 2 b der Gründe mwN, BeckRS 2012, 71887). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Titular-Geschäftsführer - …
(4) Einen Arbeitszeitbetrug (…vgl. dazu BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14; ferner LAG Rheinland-Pfalz 11. Mai 2012 - 9 Sa 676/11 - zu II 2 a der Gründe, juris) hat der Kläger auch nicht dadurch begangen, dass er seine Reisezeiten entgegen § 10 der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitregelung vom 20. Dezember 2007 mit der vollen Fahrzeit abgerechnet hat. - LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 184/20
Zustellung einer Kündigung mit Einwurfeinschreiben - Aufgabe zur Post - …
Auch Verfahrensfehler dadurch, dass Tatsachenvortrag der Parteien übergangen wird oder nicht vorgetragene Tatsachen verwertet wurden, können Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (LAG Rheinland-Pfalz 11. Mai 2012 - 9 Sa 676/11 - zu II 2 b der Gründe mwN, BeckRS 2012, 71887;… Ball in: Musielak/Voit 17. Aufl. ZPO § 529 Rn. 4 ff.). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 200/20
Arbeitsvergütung - Urlaubsabgeltung - unbefugte Verwendung einer Tankkarte
Auch Verfahrensfehler dadurch, dass Tatsachenvortrag der Parteien übergangen wird oder nicht vorgetragene Tatsachen verwertet wurden, können Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (LAG Rheinland-Pfalz 11. Mai 2012 - 9 Sa 676/11 - zu II 2 b der Gründe mwN, BeckRS 2012, 71887).