Rechtsprechung
LAG Berlin, 12.10.1998 - 9 Sa 73/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,19975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung während der Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis; Rechtsfolgen der Durchführung des Schlichtungsverfahrens erst nach Klageerhebung; Sinn und Zweck der Probezeit; Anforderungen an eine Kündigung während der Probezeit; Anrechnung von Zeiten eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 27.05.1998 - 2 Ca 52092/97
- LAG Berlin, 12.10.1998 - 9 Sa 73/98
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75
Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88
Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 844/14
Praktikum - Berufsausbildung - Probezeitkündigung
(d) Mit dieser gesetzlichen Differenzierung von Berufsausbildungsverhältnis und Praktikum ist eine Anrechnung von Zeiten eines Praktikums auf die Probezeit in einem späteren Berufsausbildungsverhältnis nicht vereinbar (vgl. Herkert/Töltl BBiG Stand November 2013 § 20 Rn. 6; Reinartz DB 2015, 1347; Schieckel/Oestreicher/Decker/Grüner BBiG Bd. I Stand 1. Mai 2015 § 20 nF Rn. 4; Schulien in Hurlebaus/Baumstümmler/Schulien Berufsbildungsrecht Stand September 2014 § 20 Rn. 22; Leinemann/Taubert BBiG 2. Aufl. § 20 Rn. 8; Schaub/Vogelsang ArbR-HdB 16. Aufl. § 174 Rn. 86; KR/Weigand 10. Aufl. §§ 21 bis 23 BBiG Rn. 43b; LAG Berlin 12. Oktober 1998 - 9 Sa 73/98 - zu II 1 der Gründe) . - ArbG Iserlohn, 04.12.2008 - 4 Ca 1874/08
Wirksamkeit einer während der Probezeit eines Auszubildenden ausgesprochenen …
Diese Prüfungspflicht beider Parteien entfällt nicht aufgrund einer Vorbeschäftigung des Auszubildenden im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung, eines Praktikums oder einer anderweitigen Tätigkeit für den Arbeitgeber (vgl. z.B. BAG vom 15.05.2001 - 2 AZR 10/00 - vom 16.12.2004- 6 AZR 127/04; LAG Berlin vom 12.10.1998 - 9 Sa 73/98 -).