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   LAG Hessen, 04.02.1994 - 9 Sa 832/93   

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https://dejure.org/1994,4333
LAG Hessen, 04.02.1994 - 9 Sa 832/93 (https://dejure.org/1994,4333)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.02.1994 - 9 Sa 832/93 (https://dejure.org/1994,4333)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 1994 - 9 Sa 832/93 (https://dejure.org/1994,4333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versicherung bei Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes; Versorgungszusage durch Verweisung auf den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT); Möglichkeit der Mitgliedschaft des privatrechtlichen Arbeitgebers bei Versorgungskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Zusatzversorgung bei pauschaler Verweisung auf BAT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 2145
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.1994 - 9 Sa 832/93
    Zwar beinhaltet § 46 BAT für Angestellte von Arbeitgebern, die an der VBL oder einer sonstigen Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beteiligt sind, und dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht vom Geltungsbereich des Bundes-Angestelltentarifvertrages ausgenommen ist, unmittelbar einen Anspruch auf Versicherung bei der jeweiligen Zusatzversorgungskasse unter eigener Beteiligung zum Zwecke der Alters- und Hinterbliebenenversorgung (BAG, Urteil vom 29.07.1986 - 3 AZR 71/85 -, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen unter II 1 b m.w.N.).

    Die Vereinbarung der Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrages und der diesen ergänzenden Tarifverträge zwischen der Klägerin und dem Verein ersetzte aber nur die fehlende Tarifbindung (BAG, Urteil vom 19.05.1992, aaO., unter II 2 a; vom 29.07.1986, aaO., unter II 1 c.), bedeutete aber keine einzelvertragliche Erweiterung des persönlichen und betrieblichen Geltungsbereichs der in Bezug genommenen Tarifverträge.

  • BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84

    Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.1994 - 9 Sa 832/93
    Dieser Anspruch ist auch weder gem. § 70 BAT verfallen, weil § 70 BAT Ansprüche von der Bedeutung wie dem auf das Stammrecht der Zusatzversorgung nicht erfaßt werden (BAG, Urteil vom 13.11.1984 - 3 AZR 255/84 -, AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen unter III, ständige Rechtsprechung; vom 15.09.1992 - 4 AZR 438/91 -, AP Nr. 39 unter II 3 a), noch gem. § 242 BGB allgemein verwirkt.
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 567/92

    Tarifliche Zuwendung - Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.1994 - 9 Sa 832/93
    Ein privatrechtlicher Arbeitgeber wird noch nicht allein dadurch, daß er mit seinen Arbeitnehmern die Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes einzelvertraglich vereinbart, zu einem solchen des öffentlichen Dienstes (BAG, Urteil vom 23.06.1993 - 10 AZR 567/92 -, demnächst AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendung).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus LAG Hessen, 04.02.1994 - 9 Sa 832/93
    Ein privatrechtlicher Arbeitgeber wird noch nicht allein dadurch, daß er mit seinen Arbeitnehmern die Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes einzelvertraglich vereinbart, zu einem solchen des öffentlichen Dienstes (BAG, Urteil vom 23.06.1993 - 10 AZR 567/92 -, demnächst AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendung).
  • LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04

    Vertragsauslegung - Versorgungszusage - kein Anspruch auf zusätzliche Alters- und

    Das bedeutet, dass in der Verweisung auf den BAT und die diesen ergänzenden Tarifverträge eine Versorgungszusage nur enthalten war, wenn das Arbeitsverhältnis der Parteien - eine Tarifbindung unterstellt - auch unter den Geltungsbereich des jeweiligen, den BAT ergänzenden Versorgungstarifvertrages fiel und die Beklagte danach und nach den Satzungen der jeweiligen Zusatzversorgungskasse Beteiligte dieser Zusatzversorgungskasse werden konnte (LAG Hessen, Urteil vom 04. Februar 1994 - 9 Sa 832/93 - EzBAT § 46 BAT Nr. 23), es sei denn die Begleitumstände lassen erkennen, dass die Parteien darüber einig waren, die Klägerin solle, unabhängig davon in jedem Fall auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes haben.
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