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LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 9 Sa 833/06 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 9 Sa 833/06 (https://dejure.org/2007,13577)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung des Arbeitgebers über die mögliche Verhängung einer Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages; Berücksichtigung des überwiegenden Interesses am Zustandekommen des Aufhebungsvertrages
- Judicialis
ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; SGB III § 147 a; ; SGB III § 434 j; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; ; ZPO §§ 513 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 § 307 Abs. 1 Satz 2 § 611 Abs. 1
Unbegründete Schadensersatzklage bei fehlender Aufklärungspflicht der Arbeitgeberin anlässlich eines Aufhebungsvertrag - ausreichender Verweis auf zuständige Informationsstelle zum Arbeitslosengeld - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 14.09.2006 - 2 Ca 792/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 9 Sa 833/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85
Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 9 Sa 833/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes muss sich der Arbeitnehmer grundsätzlich vor Abschluss eines Vertrages, durch den das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll, über die rechtlichen Folgen dieses Schritts Klarheit verschaffen, wenn er von diesen die Beendigung abhängig machen will (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.1988 - 8 AZR 420/85 = AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht). - BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 658/02
Anspruch auf Ersatz von Versorgungsschäden
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 9 Sa 833/06
Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Auskünfte über die Folgen eines Aufhebungsvertrages erteilt, müssen diese allerdings richtig und vollständig sein (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.2003 - 3 AZR 658/02 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers).