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   LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 9 Sa 874/05   

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https://dejure.org/2006,13962
LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 9 Sa 874/05 (https://dejure.org/2006,13962)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.2006 - 9 Sa 874/05 (https://dejure.org/2006,13962)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 2006 - 9 Sa 874/05 (https://dejure.org/2006,13962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Kündigung; Rechtfertigung einer Kündigung wegen dem Unterlassen der Mitteilung über die Arbeitsfähigkeit; Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Wiederholter Arbeitsnichtantritt ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; KSchG § 1; ; KSchG § 9; ; ZPO §§ 512 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; KSchG § 1 Abs. 2
    Verhaltensbedingte Kündigung bei wiederholtem Verstoß gegen Mitteilungspflichten durch Außendienstmitarbeiter - Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus Personalakte nach Vertragsende nur in Ausnahmefällen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 9 Sa 874/05
    Dafür ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.1994 - 5 AZR 632/93 = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2008 - 7 Ta 48/08

    Kostenfestsetzung: Einreichung einer sofortigen Beschwerde bei rechtlich nicht zu

    Die Parteien haben einen Rechtsstreit um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 23.09.2004 sowie um die Entfernung der Abmahnung vom 11.10.2004 aus der Personalakte der Klägerin geführt, in dessen Verlauf mit Urteil des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 15.03.2006 (Az. 9 Sa 874/05) die Klage unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteiles abgewiesen worden ist und der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind.
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