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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 9 Sa 932/04   

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https://dejure.org/2005,15175
LAG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 9 Sa 932/04 (https://dejure.org/2005,15175)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.04.2005 - 9 Sa 932/04 (https://dejure.org/2005,15175)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. April 2005 - 9 Sa 932/04 (https://dejure.org/2005,15175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsetzungsanspruch einer Arbeitnehmerin ; Rechtsanspruch auf Beschäftigung auf einem bestimmten Arbeitsplatz ; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Umsetzung zur Wahrung des Betriebsfriedens; Versetzungspflicht des Arbeitgebers; Schmerzensgeldanspruch auf Grund von Mobbing; ...

  • Judicialis

    ArbGG §§ 64 ff.; ; ArbGG § 67 Abs. 2; ; ArbGG § 67 Abs. 3; ; ArbGG § 67 Abs. 4; ; ArbGG § 67 Abs. 4 Satz 2; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO §§ 512 ff.; ; BGB § 315; ; BGB § 823; ; BGB § 847 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Umsetzung bei zeitaufwändigen Ermittlungen zur Ursachenforschung für Personalkonflikte - verschuldete Verspätung von Parteivorbringen bei laufenden Vergleichsverhandlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 23.06.2004 - 18 Sa 1729/03

    Versetzungsanspruch des Arbeitnehmers, Fürsorgepflicht, Beschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 9 Sa 932/04
    Ausnahmsweise kann sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eine Versetzungspflicht ergeben, wenn ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitnehmers vorliegt und dem Arbeitgeber die Versetzung möglich und zumutbar ist (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 23.06.2004 - 18 Sa 1729/03 - = LAGE § 611 BGB 2002 Fürsorgepflicht Nr. 1).
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.04.2005 - 9 Sa 932/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist Mobbing das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (vgl. BAG, Beschluss vom 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 = AP Nr. 118 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Feststellungsinteresse - Eingliederungsmanagement - Direktionsrecht

    Sie war aufgrund der eingliederungsmanagementgemäßen Vereinbarung gerade gehalten zu handeln (vgl. Düwell in Dau/ Düwell/ Joussen SGB IX § 84 Rn. 87) und konnte aufgrund ihrer Fürsorgepflicht sogar von einer "Versetzungs"-Pflicht aufgrund schutzwürdigen Interesses des Klägers und ihr möglicher wie zumutbarer Veränderung ausgehen (LAG Rheinland-Pfalz 13.4.2005 - 9 Sa 932/04 - zu I 2 der Gründe, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Zuweisung eines Bürozimmers auf demselben Betriebsgelände zur innerbetrieblichen

    Sie war aufgrund der eingliederungsmanagementgemäßen Vereinbarung gerade gehalten zu handeln (vgl. Düwell in Dau/ Düwell/ Joussen SGB IX § 84 Rn. 87) und konnte aufgrund ihrer Fürsorgepflicht sogar von einer "Versetzungs"-Pflicht aufgrund schutzwürdigen Interesses des Klägers und ihr möglicher wie zumutbarer Veränderung ausgehen (LAG Rheinland-Pfalz 13.4.2005 - 9 Sa 932/04 - zu I 2 der Gründe, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2006 - 9 Sa 43/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Schmerzensgeld aufgrund Mobbing im

    Bereits mit Urteil vom 13.04.2005 (Az. 9 Sa 932/04) hat aber die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz festgestellt, dass die Klägerin, aufgrund des vorliegenden schriftlichen Arbeitsvertrages vom 25.07.1973 keinen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung in dem Bürgerbüro hat.
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