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   LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2808
LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 (https://dejure.org/2005,2808)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 (https://dejure.org/2005,2808)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2005 - 9 Sa 993/05 (https://dejure.org/2005,2808)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 626 Abs. 1 BGB, 1 Abs. 2 S. 1 KSchG
    Fristlose, vorsorglich fristgerechte Kündigung einer Assistenzärztin

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Kündigung einer Assistenzärztin bei fahrlässiger Fehlleistung unter Beteiligung des Chefarztes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Kündigung einer Assistenzärztin bei fehlenden Konsequenzen gegenüber Vorgesetzten und anderen Arbeitnehmern hinsichtlich gleichartiger Pflichtverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Verlässt sich eine Assistenzärztin darauf, dass sie über ,,kritische" Befunde eines Patienten durch das Labor des Krankenhauses informiert wird, erinnert aber auch der Chefarzt bei seiner Visite nicht an die noch fehlenden Laborbefunde, kann dem Arbeitgeber die ...

  • IWW (Kurzinformation und Auszüge)

    Chefarzt für Fehler einer Assistenzärztin mitverantwortlich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Verantwortung von Vorgesetzten - Hinderungsgrund für Kündigungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weiterbeschäftigung einer Assistenzärztin bei Mitverschulden des Chefarztes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 455
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 68/86

    Überprüfung der Diagnose eines in der Facharztausbildung stehenden Arztes;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05
    Bei einer Visite von Patienten ist es Pflicht des Chefarztes, sich über die vorgenommenen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen informieren zu lassen und die notwendigen fachärztlichen Entscheidungen zu treffen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10.02.1987, NJW 1987, S. 1479 f.).

    Gegenüber der sich noch in der Weiterbildung zur Fachärztin befindlichen Klägerin hatte sich der Chefarzt als für die Ausbildung, Anleitung und Überwachung verantwortlicher Arzt darum zu kümmern, ob ihre Maßnahmen den medizinischen Erfahrungen und Kenntnissen eines Facharztes entsprachen (BGH, Urteil vom 10.02.1987, NJW 1987, S. 1479 f).

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 284/83

    Wichtiger Grund zur Rechtfertigung einer ausserordentlichen Kündigung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05
    Auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung einer Krankenhausärztin kann geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden (im Anschluss an BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 - bzgl. Arzthelferin).

    Deshalb kann auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung eines Arztes geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden (vgl. BAG, Urteil vom 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 - zit. nach Juris, bzgl. Arzthelferin).

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09

    Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam

    Eine nur mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage (gleichartige Pflichtverletzungen) nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitnehmern fortzusetzen (BAG 22.02.1979 - 2 AZR 115/78 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23; vgl. auch: LAG Düsseldorf 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 - DB 2006, 455).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im Operationssaal

    Deshalb kann auch eine fahrlässig begangene Fehlleistung eines Arztes geeignet sein, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden (vgl. LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 - BAG 31.01.1985 - 2 AZR 284/83 -).
  • ArbG Gelsenkirchen, 05.10.2022 - 2 Ca 447/22

    Außerordentliche/fristlose Kündigung eines Arztes wegen des Vorwurfs grober

    Dessen Sicherung kann dieser entweder selbst übernehmen oder sie auf seinen als Facharzt ausgebildeten Oberarzt delegieren (LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2005, Az. 9 Sa 993/05, DB 2006, 455-456).
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