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   LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20   

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https://dejure.org/2020,1170
LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20 (https://dejure.org/2020,1170)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 31.01.2020 - 9 T 12/20 (https://dejure.org/2020,1170)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 9 T 12/20 (https://dejure.org/2020,1170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten ...

Verfahrensgang

  • AG Remscheid - 4 XIV (L) 47/20
  • LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.07.2014 - 5 StR 292/14

    Unzureichende Begründung der erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20
    Hiervon ist erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Beteiligter nicht in der Lage ist, die Bedeutung von ihm abgegebener Erklärungen zu erkennen, wobei Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit zu seinen Lasten gehen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 -, Rn. 6 - 7; vgl. auch BGH, 4 StR 491/15 und 5 StR 292/14, alle bei juris).
  • BGH, 11.10.2007 - 3 StR 368/07

    Wirksamkeit der Rücknahme der Revision (Verhandlungsfähigkeit)

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20
    Hiervon ist erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Beteiligter nicht in der Lage ist, die Bedeutung von ihm abgegebener Erklärungen zu erkennen, wobei Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit zu seinen Lasten gehen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 -, Rn. 6 - 7; vgl. auch BGH, 4 StR 491/15 und 5 StR 292/14, alle bei juris).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20
    Für die zu treffende Gefahrprognose sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, sein aktuelles Befinden und seine zu erwartenden Lebensumstände maßgeblich (BGH, XII ZB 505/18, juris).Psychische Krankheiten im Sinne des PsychKG sind nach § 1 II des Gesetzes behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeitserkrankungen von vergleichbarer Schwere.
  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 45/17

    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20
    Das Amtsgericht hat den Betroffenen persönlich angehört, § 319 FamFG, und ihm die Verfahrenspflegerin bestellt, § 317 FamFG, welcher Gelegenheit gegeben worden ist, bei der richterlichen Anhörung der Betroffenen, wie geschehen, zugegen zu sein (vgl. BGH, XII ZB 45/17, bei juris).
  • BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15

    Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit

    Auszug aus LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20
    Hiervon ist erst auszugehen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Beteiligter nicht in der Lage ist, die Bedeutung von ihm abgegebener Erklärungen zu erkennen, wobei Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit zu seinen Lasten gehen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 368/07 -, Rn. 6 - 7; vgl. auch BGH, 4 StR 491/15 und 5 StR 292/14, alle bei juris).
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