Rechtsprechung
LG Dortmund, 21.07.2005 - 9 T 278/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzeröffnung diene allein der Einzelzwangsvollstreckung der einzigen Gläubigerin; Rechtliche Interesse des Gläubigers an der Insolvenzeröffnung und Verfolgung insolvenzfremder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 14.12.2001 - 2 W 146/01
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Forderung im …
Auszug aus LG Dortmund, 21.07.2005 - 9 T 278/05
Es ist ausreichend, wenn der Gläubiger die Forderung so glaubhaft macht, dass das Insolvenzgericht von dem Bestehen der Forderung überzeugt ist (OLG Köln, ZinsO 2002, 772).
Rechtsprechung
LG Dortmund, 26.02.2010 - 9 T 278/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,45680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Insolvenzeröffnungsantrags bei Bestreiten der Zuständigkeit des antragstellenden Finanzamtes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.12.2004 - IV B 103/04
Beschwerde gegen Wiederaufnahme des Klageverfahrens
Auszug aus LG Dortmund, 26.02.2010 - 9 T 278/05
Der Bescheid vom 21.10.2002, mit dem für den Veranlagungszeitraum 2000 eine Steuerforderung i.H.v. 22.061,23 EUR festgesetzt wurde, ist nach Rücknahme der hiergegen gerichteten Klage am 02.04.2003 in dem Verfahren des FG Münster (Az. 10 K 6244/02 E) bestandskräftig; ein Antrag des Schuldners auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde zunächst vom FG Münster und dann durch Beschluss des BFH vom 21.12.2004 (Az. IV B 103/04) zurückgewiesen.