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   VGH Hessen, 16.08.2000 - 9 TG 2206/00   

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https://dejure.org/2000,7826
VGH Hessen, 16.08.2000 - 9 TG 2206/00 (https://dejure.org/2000,7826)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.08.2000 - 9 TG 2206/00 (https://dejure.org/2000,7826)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. August 2000 - 9 TG 2206/00 (https://dejure.org/2000,7826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 70 Abs 4 S 1 AuslG, § 70 Abs 4 S 2 AuslG, § 25 AuslG1990DV
    Nichtmitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung - Durchsetzung der Mitwirkungspflicht

  • Judicialis

    AuslG § 70 Abs. 4 S. 1; ; AuslG § 70 Abs. 4 S. 2; ; DVAuslG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Auslandsvertretung, Mitwirkung, Paßbeschaffung, Weigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Weitergehende Mitwirkungspflichten eines Ausländers über das geforderte persönliche Erscheinen bei der Auslandsvertretung seines Heimatlandes zum Zwecke der Beantragung und Ausstellung eines Passes oder Passersatzdokumentes hinaus; Folgen der Weigerung einer notwendigen ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86

    Gewässeraufsicht: Einschreiten bei Grundwassergefährdung; Inanspruchnahme des

    Auszug aus VGH Hessen, 16.08.2000 - 9 TG 2206/00
    Ungeeignet und damit nicht erforderlich im oben genannten Sinne ist die getroffene Maßnahme mithin dann, wenn sie mit Blick auf das ins Auge gefasste Ziel untauglich ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. März 1986 - 7 TH 455/86 -, DÖV 1987, 260).
  • VGH Hessen, 05.03.2004 - 12 UZ 3005/03

    Beschwerdeausschluss: Androhung der Vorführung eines Asylbewerbers bei der

    Dennoch sei darauf hingewiesen, dass sich die so formulierte Aufforderung als untauglich und damit als unverhältnismäßig erweist, weil den Klägern nicht aufgegeben worden ist, vor einer Vorsprache zunächst einmal die sonst erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, wie zum Beispiel schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Passes oder Passersatzes und Vorlage geeigneter Unterlagen (so auch Hess. VGH, 16.08.2000 - 9 TG 2206/00 -, EZAR 060 Nr. 6 = HessVGRspr. 2002, 1 = AuAS 2000, 247).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2013 - 13 LA 99/13

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung persönlichen Erscheinens bei mangelnder

    Die zuständige Behörde kann und darf sich im Regelfall durchaus erhoffen, dass es sich der Betroffene in der konkreten Situation anders überlegen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 3. April 2012 - 11 ME 84/12 -, juris, Rdnr. 4; Funke-Kaiser, a.a.O., Rdnr. 113; enger: HessVGH, Beschl v. 16. August 200 - 9 TG 2206/00 -, juris, Rdnr. 7).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 1/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine ausländerrechtliche

    (1) Auszugehen ist davon, daß die Anwendung unmittelbaren Zwangs gemäß § 70 Abs. 4 Satz 2 AuslG das gemäß § 70 Abs. 4 Satz 1 AuslG angeordnete persönliche Erscheinen des Ausländers bei der Vertretung seines mutmaßlichen Heimatstaates sicherstellen soll, nicht hingegen die Erfüllung sonstiger Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten (vgl. HessVGH Entscheidung vom 16.8.2000 Az. 9 TG 2206/00, zitiert nach juris).
  • VG Gießen, 13.12.2000 - 1 G 4479/00

    ASYLBEWERBER; PASS; PASSERSATZDOKUMENT; KONSULAT; ZWANGSWEISE VORFÜHRUNG;

    Ermächtigungsgrundlage für die Aufforderung zum Erscheinen vor Vertretern der angolanischen Botschaft, Beantragung eines Passersatzpapieres zur Rückkehr nach Angola und dazu, verfügbare Nachweise der Identität vorzulegen (Punkt II. der Verfügung), ist nicht der nicht einschlägige § 30 (Abs. 3 Nr. 3) HSOG über die Vorladung (vgl. LG Gießen, Beschluss vom 05.12.1995 - 7 T 516/95 -, InfAuslR 1996, 178; VG Gießen, Beschluss vom 19.09.1997, a.a.O.; Hornmann, HSOG, § 30 Rn. 9), sondern § 15 Abs. 2 Nr. 3 und 6 AsylVfG i.V.m. den §§ 70 Abs. 4 S. 1, 40 Abs. 2 AuslG (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 11.07.2000, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 16.08.2000 - 9 TG 2206/00 -, AuAS 2000, 247; VG Sigmaringen, Beschluss vom 16.10.1995 - A 3 K 11774/95 -, AuAS 1996, 59; VG Gießen, Beschluss vom 19.09.1997, a.a.O.).
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