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   VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03   

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VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03 (https://dejure.org/2004,3776)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.02.2004 - 9 TG 2664/03 (https://dejure.org/2004,3776)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 9 TG 2664/03 (https://dejure.org/2004,3776)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für amerikanische Staatsangehörige; Geltung des Aufenthaltsgesetzes EWG für amerikanische Staatsangehörige; Ausländerrechtliche Wirkung von Meistbegünstigungsklauseln in bilateralen Verträgen; Nachweis einer konkreten ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthaltsG/EWG § 12 Abs. 9; AuslG § 10; AuslG § 72 Abs. 1; FHS-Vertrag BRD/USA; VwGO § 146 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), US-Amerikaner, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Selbstständige Erwerbstätigkeit, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Meistbegünstigungsklausel, Aufenthaltsgesetz/EWG, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Beschwerde, Verfahrensgegenstand, Prüfungskompetenz

  • Judicialis

    AufenthaltsG/EWG § 12 Abs. 9; ; AuslG § 10; ; AuslG § 72 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Keine ausländerrechtliche Gleichbehandlung von Staatsangehörigen der USA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 535 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03
    Sähe man dies anders, liefe der in erster Instanz obsiegende Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem evtl. schon vom Verwaltungsgericht - im Hinblick auf dessen fehlerhafte Sicht der Dinge - nicht berücksichtigten, möglicherweise entscheidungsrelevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (so schon Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, ESVGH 53, 184 = NVwZ-RR 2003, 458 = InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7; vgl. allerdings auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 = EZAR 037 Nr. 7 = AuAS 2002, 234).

    Für eine durch völkerrechtliche Vereinbarung zugesicherte Einräumung gleicher Vergünstigungen wie sie anderen Ausländern seitens der Vertragsstaaten zugebilligt wird ("Meistbegünstigung"), kann als Bezugspunkt im Grundsatz nur eine ebenfalls im bilateralen Verhältnis zu einem anderen Staat begründete ausländerrechtliche Behandlung herangezogen werden, nicht aber ein Rechtszustand, wie er sich als Folge der Integration eines Vertragsstaates in eine supranationale völkerrechtliche Gemeinschaft darstellt (ebenso BVerwG, Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG I C 7.69 -, DÖV 1972, 98 = Buchholz 402.24 § 2 Nr. 2; Kloesel/ Christ/ Häußer, Deutsches Ausländerrecht, Stand: Juli 2003, Band 3, Anmerkung zu Art. XXV Abs. 4 des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (ONr. 432); Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl. 1989, Rdn. 440 [S. 300 f.]; Randelzhofer, Der Einfluss des Völker- und Europarechts auf das deutsche Ausländerrecht, 1980, S. 36; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, § 27 Rdn. 262; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7 = NVwZ-RR 2003, 458).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, ESVGH 53, 184 = NVwZ-RR 2003, 458 = InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7; vgl. allerdings auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 = EZAR 037 Nr. 7 = AuAS 2002, 234) ist das Beschwerdegericht durch die vorgenannte Rechtsvorschrift nicht gehindert, die Erfolgsaussicht eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend und über die Darlegungen in der Beschwerdebegründung hinausgehend zu überprüfen, wenn das Verwaltungsgericht - wie im vorliegenden Fall - dem Rechtsschutzantrag aus einem zu Unrecht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkt stattgegeben hat und der Antragsgegner und Beschwerdeführer sich daher in seiner Beschwerdebegründung nur mit dieser Erwägung des Gerichts auseinandergesetzt hat.

  • VGH Hessen, 22.05.1997 - 13 TG 744/96

    Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei ursprünglich lediglich

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03
    Hat die Ausländerbehörde also einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit abgelehnt, so kann der Ausländer im nachfolgenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht mit Erfolg darauf verweisen, ihm stehe ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 27. März 1996 - 13 TG 475/96 -, ESVGH 46, 238, und vom 22. Mai 1997 - 13 TG 744/96 -, AuAS 1998, 95 = FamRZ 1998, 616).

    Gerade der von einem Ausländer ausweislich seines Antrags jeweils angestrebte Aufenthaltszweck bestimmt und begrenzt aber unmittelbar den Verfahrensgegenstand und konkretisiert damit den ausländerbehördlichen wie den nachfolgenden gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbereich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. März 1996 - 13 TG 475/96 -, ESVGH 46, 238, und vom 22. Mai 1997 - 13 TG 744/96 -, AuAS 1998, 95 = FamRZ 1998, 616).

  • VGH Hessen, 27.03.1996 - 13 TG 475/96

    Devolutiveffekt des Widerspruchs erfaßt nicht den mit einem neuen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03
    Hat die Ausländerbehörde also einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit abgelehnt, so kann der Ausländer im nachfolgenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht mit Erfolg darauf verweisen, ihm stehe ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 27. März 1996 - 13 TG 475/96 -, ESVGH 46, 238, und vom 22. Mai 1997 - 13 TG 744/96 -, AuAS 1998, 95 = FamRZ 1998, 616).

    Gerade der von einem Ausländer ausweislich seines Antrags jeweils angestrebte Aufenthaltszweck bestimmt und begrenzt aber unmittelbar den Verfahrensgegenstand und konkretisiert damit den ausländerbehördlichen wie den nachfolgenden gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbereich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. März 1996 - 13 TG 475/96 -, ESVGH 46, 238, und vom 22. Mai 1997 - 13 TG 744/96 -, AuAS 1998, 95 = FamRZ 1998, 616).

  • VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02

    Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch fristgerecht vorgebrachte Gründe

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03
    Sähe man dies anders, liefe der in erster Instanz obsiegende Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem evtl. schon vom Verwaltungsgericht - im Hinblick auf dessen fehlerhafte Sicht der Dinge - nicht berücksichtigten, möglicherweise entscheidungsrelevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (so schon Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, ESVGH 53, 184 = NVwZ-RR 2003, 458 = InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7; vgl. allerdings auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 = EZAR 037 Nr. 7 = AuAS 2002, 234).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, ESVGH 53, 184 = NVwZ-RR 2003, 458 = InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7; vgl. allerdings auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 = EZAR 037 Nr. 7 = AuAS 2002, 234) ist das Beschwerdegericht durch die vorgenannte Rechtsvorschrift nicht gehindert, die Erfolgsaussicht eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend und über die Darlegungen in der Beschwerdebegründung hinausgehend zu überprüfen, wenn das Verwaltungsgericht - wie im vorliegenden Fall - dem Rechtsschutzantrag aus einem zu Unrecht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkt stattgegeben hat und der Antragsgegner und Beschwerdeführer sich daher in seiner Beschwerdebegründung nur mit dieser Erwägung des Gerichts auseinandergesetzt hat.

  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03
    Für eine durch völkerrechtliche Vereinbarung zugesicherte Einräumung gleicher Vergünstigungen wie sie anderen Ausländern seitens der Vertragsstaaten zugebilligt wird ("Meistbegünstigung"), kann als Bezugspunkt im Grundsatz nur eine ebenfalls im bilateralen Verhältnis zu einem anderen Staat begründete ausländerrechtliche Behandlung herangezogen werden, nicht aber ein Rechtszustand, wie er sich als Folge der Integration eines Vertragsstaates in eine supranationale völkerrechtliche Gemeinschaft darstellt (ebenso BVerwG, Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG I C 7.69 -, DÖV 1972, 98 = Buchholz 402.24 § 2 Nr. 2; Kloesel/ Christ/ Häußer, Deutsches Ausländerrecht, Stand: Juli 2003, Band 3, Anmerkung zu Art. XXV Abs. 4 des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (ONr. 432); Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl. 1989, Rdn. 440 [S. 300 f.]; Randelzhofer, Der Einfluss des Völker- und Europarechts auf das deutsche Ausländerrecht, 1980, S. 36; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, § 27 Rdn. 262; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7 = NVwZ-RR 2003, 458).

    Denn sie ist Meistbegünstigungsklauseln der vorliegend zu beurteilenden Art selbstverständlich immanent (so ausdrücklich Kloesel/ Christ/Häußer, a. a. O., und Renner, a. a. O., sowie - der Sache nach - BVerwG, Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG I C 7.69 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1996 - 1 B 59.96

    Ausländerrecht: Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Ausübung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03
    Über ein evtl. gestelltes oder noch zu stellendes Begehren der Antragstellerin, ihr eine Aufenthaltsgenehmigung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Musiklehrerin zu erteilen, wird die Antragsgegnerin ggf. in Ausübung des ihr vom Gesetz eingeräumten Ermessens (vgl. § 7 AuslG; dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1996 - BVerwG 1 B 59/96 -, InfAuslR 1996, 397 = Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 5) zu entscheiden haben, wobei insbesondere anhand der von der Antragstellerin im vorliegenden Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen das Vorliegen des Regelversagungsgrundes nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG einer erneuten Überprüfung zu unterziehen sein wird.
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob er sich der Rechtsprechung des BVerwG anschließt, wonach der Grundsatz, dass die Meistbegünstigungsklausel eines zweiseitigen völkerrechtlichen Vertrags im Allgemeinen nicht auf das Gemeinschaftsrecht bezogen ist (BVerwG, Urteil vom 29.4.1971 - I C 7.69 - Buchholz 402.24 § 2 Nr. 2, S 8 = NJW 1971, 2141 zum deutsch-persischen Niederlassungsabkommen) , auch auf die Meistbegünstigungsklausel des Art VII Abs. 4 des Freundschaftsvertrags anzuwenden ist (BVerwG Beschluss vom 5.4.2005 - 6 B 2/05 - Juris RdNr 8; vgl auch HessVGH Beschluss vom 5.2.2004 - 9 TG 2664/03 - InfAuslR 2004, 185, 186, in diesem Sinne auch Laeger, aaO, S 131 ff; Schütterle, aaO, S 53) und somit keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung mit Personen oder Gesellschaften aus den Mitgliedstaaten der EU gewährt oder ob sich in Ansehung des Inhalts des im Bundesgesetzblatt nicht veröffentlichten (vgl BGBl II 1956, 488 ff) Notenwechsels zwischen dem Bundeskanzler und Bundesminister des Auswärtigen und dem Secretary of State of the United States of America vom 29.10.1954 über europäische Integration unter Berücksichtigung der in Art. 31 Abs. 2 Buchst b) WVK niedergelegten Grundsätze bezüglich des Freundschaftsvertrags etwas anderes ergibt.
  • VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme an amerikanischen

    Gegenteiliges ergebe sich auch nicht aus den Feststellungen, die der vorliegend zur Entscheidung berufene Senat in seinem Beschluss vom 5. Februar 2004 - 9 TG 2664/03 - getroffen habe.

    Wie vom Verwaltungsgericht im angegriffenen Urteil zutreffend festgestellt können die rechtlichen Grundsätze, die insoweit Geltung beanspruchen, nicht als Maßstab für die Behandlung amerikanischer Staatsangehöriger herangezogen werden, weil die Europäische Union einen besonderen Zusammenschluss von Staaten darstellt und innerhalb der Europäischen Union andere Voraussetzungen als im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinigten Staaten von Amerika gelten (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 9 TG 2664/03 -).

  • VG Wiesbaden, 14.08.2008 - 4 K 330/08

    Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken für US-Amerikaner

    Soweit der Beklagte auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 05.02.2004 (9 TG 2664/03) Bezug nehme, wonach Staatsangehörige der Vereinigten Staaten auch unter Berücksichtigung des Freundschaftsabkommens nicht in den Genuss von Vergünstigungen kämen, wie sie dem Personenkreis eingeräumt werde, der unter das EU-Recht falle, sei dem entgegenzuhalten, dass der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Insbesondere kann die Behandlung, die in der Bundesrepublik Deutschland den Staatsangehörigen, Gesellschaften usw. der EU-Staaten zuteil wird nicht als Maßgabe für die Behandlung der Staatsangehörigen, Gesellschaften usw. der Vereinigten Staaten gelten, weil die EU einen besonderen Zusammenschluss von Staaten darstellt und innerhalb der EU andere Voraussetzungen als im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den USA gelten (vgl. HessVGH, Beschluss vom 05.02.2004 - 9 TG 2664/03; Kloesel/Christ/Häußer, a.a.O., Artikel XXV Rdnr. 4).

  • VGH Hessen, 18.08.2011 - 6 B 821/11

    Abschiebungsandrohung nach Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Der Wechsel des Aufenthaltszwecks im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist jedoch nicht statthaft, da dem ein neuer Antrag bei der Ausländerbehörde vorausgehen muss (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.03.1996 - 13 TG 475/96 -, ESVGH 46, 238; Beschluss vom 05.02.2004 - 9 TG 2664/03 -, InfAuslR 2004, 185).
  • BVerwG, 05.04.2005 - 6 B 2.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestütz auf die Rechtsgründe der

    8 Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, dass die Meistbegünstigungsklausel eines zweiseitigen völkerrechtlichen Vertrags im Allgemeinen nicht auf das Gemeinschaftsrecht bezogen ist (Urteil vom 29. April 1971 BVerwG 1 C 7.69 Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 2, S. 8; vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 9 TG 2664/03 InfAuslR 2004, 185 ; Strupp/Schlochauer, Wörterbuch des Völkerrechts, 2. Band, 2. Aufl. 1961, S. 501; Vedder, in: Grabitz/Hilf EGV Band 2, Art. 234, Rn. 10; Geiger, EUV/EGV, 4. Aufl. 2004, Art. 307 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2004 - 14 A 1937/99

    Anspruch eines amerikanischen Staatsangehörigen auf Zulassung zur Prüfung für die

    Eine derartige Schranke ist Klauseln wie der hier umstrittenen Meistbegünstigungsklausel immanent, So schon Hess. VGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 9 TG 2664/03 -, in: InfAuslR 2004, S. 185 m.w.N.; ebenso im Ergebnis: BVerwG, Urteil vom 29. April 1971 - I C 7.69 -, in: Buchholz, 402.24, § 2, Nr. 2;.
  • VG Hannover, 11.01.2010 - 7 B 3473/09

    Aufenthaltserlaubnis; Bundesagentur für Arbeit; USA; Vorrangprüfung; Zustimmung

    Die Antragsteller können als US-amerikanische Staatsbürger in diesem Zusammenhang keine Gleichstellung mit Arbeitnehmern der Europäischen Union beanspruchen, weil die Europäische Union einen besonderen supranationalen Zusammenschluss mit teilweise unmittelbarer Rechtsetzungskompetenz für das Bundesgebiet darstellt (BVerwG, Urteil vom 29.4.1971, BVerwGE 38, S. 90, 94 = NJW 1971, S. 2141; Beschluss vom 5.4.2005 - 6 B 2/05 -, vorausgegangen: OVG Münster, Urteil vom 30.9.2004, NJOZ 2005, S. 4661; s. auch VGH Kassel, Beschluss vom 5.2.2004, InfAuslR 2004, S. 185, 186 mwN; VG Wiesbaden, Urteil vom 14.8.2008 - 4 K 330/08.WI - und Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht Bd. 3, 5. Aufl., Art. XXV FHSV Rdnr. 4).
  • VGH Hessen, 09.05.2023 - 6 B 1834/22

    Zu den Anforderungen an eine Aufenthaltserlaubnis zu "Sonstigen

    Sähe man dies anders, liefe die in erster Instanz obsiegende Antragstellerin und Beschwerdegegnerin Gefahr, mit ihrem eventuell schon vom Verwaltungsgericht - im Hinblick auf dessen unzutreffende Sicht der Dinge - nicht berücksichtigten, möglicherweise entscheidungsrelevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 9 TG 2664/03 -, juris m. w. N.).
  • VGH Hessen, 12.05.2023 - 6 B 210/23

    AUFENTHALTSERLAUBNIS; DAUERAUFENTHALTSBERECHTIGTER; LEBENSUNTERHALT; PROGNOSE

    Sähe man dies anders, liefe die in erster Instanz obsiegende Beschwerdegegnerin Gefahr, mit ihrem eventuell schon vom Verwaltungsgericht - im Hinblick auf dessen unzutreffende Sicht der Dinge - nicht berücksichtigten, möglicherweise entscheidungsrelevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 6 B 1834/22 -, in Kürze in juris veröffentlicht, und vom 5. Februar 2004 - 9 TG 2664/03 -, juris, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 10 ZB 11.1419

    Freizügigkeitsrecht für amerikanischen Staatsangehörigen

    Die rechtlichen Grundsätze, die für die Staatsangehörigen der Europäischen Union gelten, können nicht als Maßstab für die Behandlung amerikanischer Staatsangehöriger herangezogen werden, weil die Europäische Union einen besonderen Zusammenschluss von Staaten darstellt und innerhalb der Europäischen Union andere Voraussetzungen als im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinigten Staaten von Amerika gelten (vgl. HessVGH vom 28.10.2009 Az. 9 A 2134/08; RdNr. 47 unter Bezugnahme auf HessVGH vom 5.2.2004 Az. 9 TG 2664/03 ).
  • VG München, 24.03.2011 - M 24 K 11.658

    Aufenthalt eines Amerikaners zum Zweck der Erwerbstätigkeit

  • VG Hamburg, 12.10.2006 - 10 E 2519/06

    D (A), Studenten, Arbeitssuche, Aufenthaltszweck, Aufenthaltserlaubnis, Antrag,

  • VG Berlin, 19.07.2007 - 27 A 178.07

    Voraussetzungen für die Annahme der Fiktionswirkung einer Aufenthaltserlaubnis

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