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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 9 Ta 110/04   

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https://dejure.org/2004,19003
LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 9 Ta 110/04 (https://dejure.org/2004,19003)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.07.2004 - 9 Ta 110/04 (https://dejure.org/2004,19003)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - 9 Ta 110/04 (https://dejure.org/2004,19003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten; Voraussetzungen für die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 3; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; ArbGG § 78 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 4 Satz 4; ; ZPO §§ 567 ff.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 94/98

    Rechtsweg, Status; Beratervertrag; arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 9 Ta 110/04
    Die Partei, die ihre Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erstrebt, hat ihre gesamten wirtschaftlichen (Einkommens- und Vermögens-) Verhältnisse) darzulegen (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 = ZTR 1998, 563).
  • LAG Düsseldorf, 21.08.2018 - 3 Ta 288/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Begründung des Rechtswegs zu den

    Diese sind Grundvoraussetzung für die Begründung des Status als arbeitnehmerähnliche Person (ebenso LAG Hamm vom 25.05.2016 - 2 Ta 28/16, juris, Rz. 63 f.; LAG Rheinland-Pfalz vom 16.07.2004 - 9 Ta 110/04, juris, Rz. 24; LAG L. vom 01.08.2001 - 11 Ta 130/01, juris, Rz. 7; LAG L. vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98, juris, Rz. 19; Kliemt in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 5 Rn. 203a m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11

    Arbeitnehmereigenschaft eines Not- und Bereitschaftsdienst leistenden Arztes -

    Die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person setzt voraus, dass der Kläger, der zuvor zitierten Darlegungs- und Beweislast folgend, seine gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt hätte (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 16.07.2004, 9 Ta 110/04, Landesarbeitsgericht Köln, 03.07.1998, 11 Ta 94/98, zitiert nach juris; Klimmt in Schwab/Weth, AGG, 2. Auflage, 2008, § 5, Rn. 203 a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09

    Erbringung von ärztlichem Bereitschaftsdienst durch niedergelassenen Arzt -

    Die Partei, die ihre Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erstrebt, hat ihre gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16. Juli 2004 - 9 Ta 110/04 - zitiert nach juris , Rn. 24; LAG Köln, Beschl. v. 3. Juli 1998 - 11 Ta 94/98; Kliemt in Schwab/Weth , ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 5 Rn. 203a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2011 - 11 Ta 237/11

    Rechtsweg - sic-non-Fall - Zusammenhangsklage - Darlegungslast

    Die Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person setzt insbesondere bezüglich des Begriffes der Abhängigkeit im Sinne wirtschaftlicher Existenzgrundlage voraus, dass der Kläger seine gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse konkret darlegt (LAG Rheinland-Pfalz 16.07.2004 - 9 Ta 110/04, LAG Rheinland-Pfalz 28.06.2011 - 11 Ta 123/11, LAG Köln 03.07.1998 - 11 Ta 1994/98, jeweils zitiert nach juris, Schwab/Weth ArbGG, 2.Auflg., 2008, § 5 Rdn. 203 a).
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