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   LAG Köln, 27.07.2017 - 9 Ta 137/17   

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https://dejure.org/2017,29009
LAG Köln, 27.07.2017 - 9 Ta 137/17 (https://dejure.org/2017,29009)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.07.2017 - 9 Ta 137/17 (https://dejure.org/2017,29009)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 9 Ta 137/17 (https://dejure.org/2017,29009)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Prozesskostenhilfe mangels Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor Instanzende

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Prozesskostenhilfe mangels Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor Instanzende

  • rechtsportal.de

    ZPO § 117
    Versagung der Prozesskostenhilfe mangels Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor Instanzende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Versehentlich nicht übersandte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 29.06.2016 - 1 Ta 114/16

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen

    Auszug aus LAG Köln, 27.07.2017 - 9 Ta 137/17
    Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz kommt nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat und diese Frist eingehalten wurde (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 9 Ta 110/17 -, Rn. 2, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 Ta 114/16 -, Rn. 3, juris).
  • LAG Köln, 27.06.2017 - 9 Ta 110/17

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter, da

    Auszug aus LAG Köln, 27.07.2017 - 9 Ta 137/17
    Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz kommt nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat und diese Frist eingehalten wurde (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 9 Ta 110/17 -, Rn. 2, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 Ta 114/16 -, Rn. 3, juris).
  • LAG Köln, 30.09.2013 - 11 Ta 177/13

    Mängel bei PKH-Gesuch

    Auszug aus LAG Köln, 27.07.2017 - 9 Ta 137/17
    b) Die Zurückweisung von Unterlagen mit der Begründung, sie seien nicht vor Instanzende oder der gesetzten Nachfrist vorgelegt worden, setzt jedoch voraus, dass das Arbeitsgericht den Antragsteller rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des Gesuchs hingewiesen hat (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30. September 2013 - 11 Ta 177/13 -, Rn. 18, juris).
  • LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Ta 376/15

    PKH; Hinweispflicht

    Auszug aus LAG Köln, 27.07.2017 - 9 Ta 137/17
    Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin durfte daher davon ausgehen, dass das Gericht Prozesskostenhilfe nicht deshalb versagt, weil in so kurzer Zeit nach Einreichung der Klageschrift der Rechtsstreit durch Vergleich beendet wurde (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 4 Ta 376/15 -, Rn. 13, juris).
  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 27.07.2017 - 9 Ta 137/17
    Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz kommt nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat und diese Frist eingehalten wurde (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 9 Ta 110/17 -, Rn. 2, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 Ta 114/16 -, Rn. 3, juris).
  • LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Erlass eines Anerkenntnisurteils

    Es kann dahinstehen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen ist oder ob die Zurückweisung von Unterlagen mit der Begründung, sie seien nicht vor Instanzende oder der gesetzten Nachfrist vorgelegt worden, einen vorherigen Hinweis auf die Mängel des Gesuchs voraussetzt (so Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30. September 2013 - 11 Ta 177/13 -, Rn. 18, juris; dem folgend Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 9 Ta 137/17 -, Rn. 3, juris).
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