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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.1991 - 9 Ta 3/91   

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https://dejure.org/1991,6185
LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.1991 - 9 Ta 3/91 (https://dejure.org/1991,6185)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.01.1991 - 9 Ta 3/91 (https://dejure.org/1991,6185)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Januar 1991 - 9 Ta 3/91 (https://dejure.org/1991,6185)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstinstanzliche Ermessensentscheidungen; Beschwerde; Ermessensfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 427 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Das LAG Hamburg geht bisher davon aus, die Festsetzung des Gegenstandswerts sei uneingeschränkt zu überprüfen, das Beschwerdegericht habe eigenes Ermessen auszuüben (Beschluss v. 4.8. 1992 - 2 Ta 6/92 - NZA 93, 43; Beschluss v. 30.8.1991 - 1 Ta 7/91 -LAGE§ 12 ArbGG 79 Nr. 93 ; Beschluss v. 28.10.1987 - 1 Ta 4/87 - LAGE § 10 BRAGO Nr. 2; ebenso: LAG Niedersachsen v. 26.11.1984 - 10 Ta 28/84 - NZA 85, 260; LAG Rheinland-Pfalz v. 14.1.1991 - 9 Ta 3/91 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 88;GK-Wenzel Stand: 3/05 § 12 ArbGG Rz 386).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2004 - 9 Ta 207/04

    Gegenstandswert bei Kündigung

    Bei einem typisierenden, regelgebundenen Maßstab sind dann, wenn nicht besondere Umstände (wie z.B. Familienstand, Alter und wirtschaftliche sowie soziale Stellung des Arbeitnehmers) eine Erhöhung oder Herabsetzung rechtfertigen, bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zu sechs Monaten ein Monatsverdienst, von sechs bis zwölf Monaten zwei Monatsverdienste und von mehr als einem Jahr drei Monatsverdienste als Streitwerte anzusetzen (vgl. BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82 - (B) = AP Nr. 9 zu § 12 ArbGG 1979; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.01.1991 - 9 Ta 3/91 - = LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 88).
  • LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen

    Das Beschwerdegericht ist nicht auf eine Überprüfung der Ermessensausübung durch das Vordergericht beschränkt, vielmehr tritt es insoweit an die Stelle des Vordergerichts (LAG Hamburg, Beschluss vom 30.8.1991 - 1 Ta 7/91 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 93; dasselbe, Beschluss vom 28.10.1987 - 1 Ta 4/87 -, LAGE, § 10 BRAGO Nr. 2 m.w.N.; LAG Rheinland-Pfalz, seit dem Beschluss vom 14.1.1991 - 9 Ta 3/91 -, LAGE, § 12 ArbGG Nr. 88 m.w.N.; zumindest für den Fall, dass das Arbeitsgericht in der ersten Instanz kein Ermessen ausgeübt hat bzw. dies wegen Fehlens einer Begründung nicht nachvollziehbar ist: BAG, DB 1988, 187, 188).
  • LAG Nürnberg, 11.11.1992 - 6 Ta 153/92

    Streitwertfestsetzung; Eingeschränkte Überprüfung des Ermessens auf Ausübung,

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