Rechtsprechung
LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Anwalts auf eine Vergleichsgebühr; Nachgeben beider Parteien; Voller Erfolg einer Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltskosten: Anfall der Vergleichsgebühr
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 779; BRAGO §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 123 Abs. 1, 128
Vergleichsgebühr nur bei Nachgeben in der Sache - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 05.09.2000 - 6 Ca 271/00
- LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
Papierfundstellen
- DB 2000, 2536
- NZA-RR 2001, 105
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.02.2000 - 8 Ta 9/00
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Vergleichsgebühr
Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
Kein Vergleich liegt hingegen dann vor, wenn eine Partei ihr Klageziel uneingeschränkt erreicht (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 17.11.1983 - 1 Ta 199/83 - JurBüro 1984 m. zust. Anm. Mümmler, 871; LAG Düsseldorf Beschl. v. 15.10.1999 - 7 Ta 285/98 - MDR 1999, 445 ; a. A. LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - MDR 2000, 1035 ), auch wenn dieses Ergebnis durch die Wortwahl verschleiert wird.Es genügt auch nicht, dass das Ergebnis des vollen Obsiegens einer Partei als Vergleich vereinbart wird, dass dadurch der anderen Partei Kosten erspart würden, die sie bei einer anderen Art der Erledigung möglicherweise zu zahlen hätte (so aber LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000, aaO).
- LAG München, 30.07.1990 - 1 Ta 87/90
Vergleichsgebühr; Arbeitsgerichtliches Kündigungsschutzverfahren; Vergleich; …
Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
Der für diese Erklärung entgegenstehenden Meinung des LAG München - 1 Ta 87/90 (JurBüro 1992, 96) -, das darin ein geringfügiges Nachgeben gesehen hat, weil die Parteien damit vereinbart hätten, die Kündigung als nicht existent zu betrachten, kann nicht gefolgt werden. - BGH, 13.04.2000 - IX ZR 432/98
Hypothetische Reserveursachen in Notarhaftungssachen
Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
Kein Vergleich liegt hingegen dann vor, wenn eine Partei ihr Klageziel uneingeschränkt erreicht (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 17.11.1983 - 1 Ta 199/83 - JurBüro 1984 m. zust. Anm. Mümmler, 871; LAG Düsseldorf Beschl. v. 15.10.1999 - 7 Ta 285/98 - MDR 1999, 445 ; a. A. LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - MDR 2000, 1035 ), auch wenn dieses Ergebnis durch die Wortwahl verschleiert wird. - LAG Düsseldorf, 15.10.1998 - 7 Ta 285/98
Vergleichsgebühr, gegenseitiges Nachgeben bei Rücknahme der Kündigung
Auszug aus LAG Hessen, 26.10.2000 - 9 Ta 363/00
Kein Vergleich liegt hingegen dann vor, wenn eine Partei ihr Klageziel uneingeschränkt erreicht (LAG Baden-Württemberg Beschl. v. 17.11.1983 - 1 Ta 199/83 - JurBüro 1984 m. zust. Anm. Mümmler, 871; LAG Düsseldorf Beschl. v. 15.10.1999 - 7 Ta 285/98 - MDR 1999, 445 ; a. A. LAG Sachsen-Anhalt Beschl. v. 18.02.2000 - 8 Ta 9/00 - MDR 2000, 1035 ), auch wenn dieses Ergebnis durch die Wortwahl verschleiert wird.
- LAG Niedersachsen, 21.02.2001 - 5 Ta 2/01
Anwaltsgebühren: Anfall einer Vergleichsgebühr
Allein die Bezeichnung bzw. das prozessuale Verhalten, den Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden, löst jedoch keine Vergleichsgebühr nach § 23 BRAGO aus, wenn die Regelung einem vollständigen Obsiegen in der Sache entspricht (ebenso LAG Hessen 26.10.2000 -- 9 Ta 363/00 -- NZA-RR 2001, 105 ; LAG Niedersachsen 07.02.2000 -- 11 Ta 740/99 -- LAGE BRAGO § 23 Nr. 7; LAG Düsseldorf 15.10.1998 -- 7 Ta 285/98 -- JurBüro 1999, 361 ).Die gegenteilige Auffassung, die bei Regelungen der vorliegenden Art ein vermeintliches, objektiv nicht bestehendes Opfer für die Annahme eines Gebühren auslösenden Vergleichs ausreichen lässt, wird von einigen Landesarbeitsgerichten damit begründet, ein Nachgeben des Arbeitnehmers sei darin zu sehen, dass es seiner Mitwirkung bedürfe, weil die einseitige Rücknahme der Kündigung rechtlich nicht möglich sei (vgl. LAG Hessen 26.10.2000 -- 9 Ta 363/00 -- NZA-RR 2001, 105 ; LAG Sachsen-Anhalt 18.02.2000 -- 8 Ta 9/00 -- LAGE BRAGO § 23 Nr. 8; LAG Hamm 30.04.1997 -- 9 Ta 535/96 -- AnwBl 1997, 568; LAG München 30.07.1990 -- 1 Ca 87/90 -- JurBüro 1992, 96; LAG Baden-Württemberg 17.11.1983 -- 1 Ca 199/83 -- JurBüro 1984, 871).
Zutreffend hat das LAG Hessen (26.10.2000 -- a. a. O.) als weiteres Argument herausgestellt, dass ein Rechtsanwalt, der in einer klaren Prozesssituation anstelle eines streitigen Urteils ohne Zugeständnis einem Vergleich zustimmt, seine Pflichten aus dem Mandatsverhältnis verletzt, wenn er die Partei -- oder die Staatskasse -- ohne sachliche Notwendigkeit mit einer Vergleichsgebühr belastet.
- LAG Nürnberg, 14.01.2002 - 4 Ta 176/01
Keine Vergleichsgebühr ohne gegenseitiges Nachgeben
LAG Frankfurt vom 26.10.2000 - 9 Ta 363/00,. - LAG Düsseldorf, 11.03.2003 - 16 Ta 74/03
Vergleichsgebühr; gegenseitiges Nachgeben
Das LAG Düsseldorf ist in zwei weiteren Beschlüssen vom 14.05.2000 (7 Ta 118/02) und vom 20.06.2002 (7 Ta 256/02) bei seiner Auffassung verblieben (ebenso wie LAG Düsseldorf aus jüngerer Zeit: LAG Köln vom 29.08.2000 - 8 Ta 127/00 - NZA 2001, 632; LAG Hessen vom 26.10.2000 - 9 Ta 363/00 - NZA-RR 2001, 105; LAG Niedersachsen vom 21.02.2001 - 5 Ta 2/01 - MDR 2001, 656 = JurBüro 2001, 413 = NZA-RR 2001, 439; ausführlicch LAG Nürnberg vom 14.01.200 - 4 Ta 176/01 - MDR 2002, 544 = JurBüro 2002, 528). - LAG Hessen, 16.02.2004 - 13 Ta 13/04
Sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss; Vorliegen eines …
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