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   LAG Köln, 23.12.2005 - 9 Ta 397/05   

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https://dejure.org/2005,7687
LAG Köln, 23.12.2005 - 9 Ta 397/05 (https://dejure.org/2005,7687)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.12.2005 - 9 Ta 397/05 (https://dejure.org/2005,7687)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - 9 Ta 397/05 (https://dejure.org/2005,7687)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung der Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) im Wege der einstweiligen Verfügung; Unumgänglichkeit der Verkürzung der Arbeitszeit aus dringenden ...

  • Judicialis

    TzBfG § 8

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 8
    Einstweilige Verfügung auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit aus dringenden familiären Gründen - unsubstantiierter Einwand dringender betrieblicher Gründe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Köln - 2 Ga 189/05
  • LAG Köln, 23.12.2005 - 9 Ta 397/05

Papierfundstellen

  • BB 2006, 1507
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03

    Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1

    Auszug aus LAG Köln, 23.12.2005 - 9 Ta 397/05
    Auch sind die strengen Anforderungen des § 940 ZPO erfüllt, was erforderlich ist, da zumindest teilweise bereits eine Befriedigung des Anspruchs durch die Beschäftigung mit der verringerten Arbeitszeit eintritt, und es sich damit um eine Leistungsverfügung handelt (vgl. dazu: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - 11 Sa 1507/03 - m.w.N.).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 110/03

    Kostentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LAG Köln, 23.12.2005 - 9 Ta 397/05
    Ebenso ist grundsätzlich bei freiwilliger Erfüllung des Klageanspruchs zu verfahren (vgl. BGH BB 2004, S. 800, OLG Frankfurt MDR 1996, S. 426; Thomas-Putzo, ZPO, 26. Aufl., § 91 a Rdn. 46).
  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 457/02

    Kostenanerkenntnis nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LAG Köln, 23.12.2005 - 9 Ta 397/05
    Erkennt eine Partei ihre Kostenlast an, so sind ihr analog § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung unabhängig von § 91 a Abs. 1 ZPO die Kosten aufzuerlegen (vgl. BAG NJW 2004, 533).
  • LAG Hessen, 20.11.2006 - 19 SaGa 1832/06

    Einstweilige Verfügung - Teilzeitbeschäftigung - Verfügungsgrund

    Für die Verringerung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers gem. § 8 TzBfG im Wege der einstweiligen Verfügung wird von der Rechtsprechung mittlerweile überwiegend gefordert, dass die Verringerung der Arbeitszeit aus familiären Gründen dringend und unumgänglich sein muss (LAG Düsseldorf 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03 - NZA-RR 2004, 181; Hess. LAG 14.04.2005 - 9 SaGa 485/05; LAG Köln 23.12.2005 - 9 Ta 397/05 - LAGE Nr. 16 zu § 8 TzBfG; ähnlich LAG Rheinland-Pfalz 12.04.2002 - 3 Sa 161/02 - NZA 2002, 856; LAG Berlin 20.02.2002 - 4 Sa 2243/91 - NZA 2002, 858; ArbG Nürnberg 28.11.2003 - 14 Ga 114/03 - AR-Blattei ES 1560 Nr. 83).
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