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LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 9 Ta 48/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
BRAGO § 10 Abs. 3 ArbGG § 78 Satz 1 ZPO §§ 3 ff. ZPO §§ 567 ff. BGB § 779 Abs. 1
EBRAGO, ArbGG, ZPO, BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts; Voraussetzungen für das Bestehen eines Vergleichsmehrwertes
- Judicialis
BRAGO § 10 Abs. 3; ; ArbGG § 78 Satz 1; ; ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO §§ 567 ff.; ; BGB § 779 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; BGB § 779 Abs. 1
Gegenstandswert und Vergleichsmehrwert - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 17.02.2005 - 3 Ca 1346/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 9 Ta 48/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
Gegenstandswert bei mitverglichenen, unstreitigen Forderungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 9 Ta 48/05
Ein Vergleichsmehrwert kann sich zwar nur ergeben, wenn über die im Vergleichstext zusätzlich enthaltenen Punkte zuvor zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung von im Vergleich protokollierten Verpflichtungen bei Vergleichsschluss in Verzug befunden hat (vgl. Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 16.05.2004, Az. 10 Ta 111/04 = JURIS; Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 = JURIS). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04
Werden in einen Vergleich bisher nicht streitige Regelungsgegenstände …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 9 Ta 48/05
Ein Vergleichsmehrwert kann sich zwar nur ergeben, wenn über die im Vergleichstext zusätzlich enthaltenen Punkte zuvor zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung von im Vergleich protokollierten Verpflichtungen bei Vergleichsschluss in Verzug befunden hat (vgl. Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 16.05.2004, Az. 10 Ta 111/04 = JURIS; Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 = JURIS).