Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe - keine Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen nach § 115 Abs 1 S 3 Nr 1 Buchst b ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des Freibetrags für Erwerbstätige bei Bezug von Krankengeld bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH); Krankengeld als Einkommen aus Erwerbstätigkeit; Prozesskostenhilfe als eine besondere staatliche Sozialleistung ; Heranziehung der allgemeinen ...
- Judicialis
ZPO § 115; ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 a); ; ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 b); ; SGB XII § 82 Abs. 2; ; SGB XII § 82 Abs. 2 Nr. 4; ; SGB XII § 90
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 b
Prozesskostenhilfe - kein Freibetrag für Erwerbstätige bei Bezug von Krankengeld - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 11.04.2007 - 10 Ca 29/07
- LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2006 - 2 Ta 25/06
Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Erwerbstätigenfreibetrag; Ratenzahlung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07
Dadurch reduzieren sich in vielen Fällen die Kosten, die mit der Erwerbstätigkeit verbunden sind ganz erheblich oder entfallen vollständig (darauf hinweisend auch LAG Rheinland-Pfalz, 21.3.2006, 2 Ta 25/06).Das Landesarbeitsgericht Köln (11 Ta 322/98, zitiert nach JURIS) geht inzidenter davon aus, dass auch beim Bezug von Krankengeld ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu berücksichtigen ist, während das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (2 Ta 25/06, zitiert nach JURIS) davon ausgeht, dass dieser nicht zu berücksichtigen ist.
- LAG Köln, 24.08.1999 - 11 Ta 322/98
Prozesskostenhilfe; Erwerbstätigenfreibetrag
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07
Das Landesarbeitsgericht Köln (11 Ta 322/98, zitiert nach JURIS) geht inzidenter davon aus, dass auch beim Bezug von Krankengeld ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu berücksichtigen ist, während das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (2 Ta 25/06, zitiert nach JURIS) davon ausgeht, dass dieser nicht zu berücksichtigen ist.
- BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 90/08
Prozesskostenhilfe - Erwerbstätigenfreibetrag - Krankengeld
Krankengeld werde nicht für die Tätigkeit gezahlt, sondern weil der Antragsteller nicht in der Lage sei, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (übereinstimmend bereits LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - zu B II der Gründe; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2008 - 21 Ta 1105/08 - zu II 2 a bb der Gründe; sowie wohl auch LAG RheinlandPfalz 21.März 2006 - 2 Ta 25/06 - zu II der Gründe; differenzierend jedoch LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 -). - LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08
maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine …
Das Krankengeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, denn es wird nicht für die Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung bezahlt, sondern weil der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (ausführlich: LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - juris-Recherche).Der Zweck der Vorschrift läuft dann ins Leere und es ist unter dem Gesichtspunkt einer teologischen Auslegung nicht geboten, bei Bezug von Krankengeld den Erwerbstätigen-Freibetrag zu berücksichtigen (LAG Baden-Württemberg 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - juris-Recherche; offen gelassen: LAG Rheinland-Pfalz 21. März 2006 - 2 Ta 25/06 - juris-Recherche; differenzierend ["je nach den Umständen ein geringerer als der pauschale Erwerbstätigen-Bonus oder gar kein Betrag"]: LAG Köln 24. August 1999 - 11 Ta 322/98 - juris-Recherche).
Unter Berücksichtigung der Rechtsbeschwerdezulassung in der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 27. Juni 2007 (9 Ta 8/07; juris-Recherche) ist auch im vorliegenden Verfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung die Rechtsbeschwerde zugelassen worden.
- LSG Sachsen, 23.02.2009 - L 3 B 138/07
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Mit der Regelung in § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b ZPO über den Erwerbstätigkeitsbonus wird der Zweck verfolgt, das für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Grunde zu legende Einkommen der Partei um diese anfallenden "Unkosten" der Berufstätigkeit zu vermindern (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 9 Ta 8/07 - JURIS-Dokument Rdnr. 19).
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09
Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Einkommen
Da der Kläger im Zeitpunkt der Bewilligungsreife Krankengeld und kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hat, ist kein Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b ZPO in Höhe von EUR 176, 00 abzusetzen (ebenso: LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08; beide dokumentiert in Juris). - LAG Düsseldorf, 29.10.2009 - 3 Ta 653/09
Erwerbstätigenfreibetrag bei Bezug von Krankengeld im Rahmen der …
Zum für die Beurteilung maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt kann der gesetzlichen Bestimmung des § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 1 b ZPO ohne das Hinzutreten sonstiger Umstände nichts dafür entnommen werden, dass auch bei Wegfall der die Pauschale rechtfertigenden üblichen Unkosten für die Erwerbstätigkeit dennoch diese allein aufgrund einer Fortzahlung des Krankengeldes als weiterhin vorhanden unterstellt werden müssten (vgl. zum Zweck des Erwerbstätigenfreibetrages auch: LAG Baden-Württemberg v. 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG Baden-Württemberg v. 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG Berlin-Brandenburg v. 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2008 - 9 Ta 118/08
Prozesskostenhilfe - Berücksichtigung des Erwerbstätigenfreibetrages bei …
Bei dem demnach von der Klägerin während der Freistellung erzielten Einkommen handelt es sich damit um die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung und nicht etwa wie im Falle des Krankengeldes (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG R.-P. Beschluss vom 21.033.2006 - 2 Ta 25/06) um ein Einkommen, welches an die Stelle der Arbeitsvergütung tritt.
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2007 - 9 Ta 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 888 Abs 1 ZPO
Weiterbeschäftigungsanspruch: Vornahme durch Zwangsmittel - Wolters Kluwer
Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers als eine nicht vertretbare Handlung und deren Durchsetzung mit Zwangsmitteln; Sinn und Zweck des Beschäftigungsanspruchs eines Arbeitnehmers
- Judicialis
ArbGG § 78 S. 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 793; ; ZPO § 888 Abs. 1
- rechtsportal.de
ZPO § 888 Abs. 1
Zwangsgeld zur Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.11.2006 - 2 Ca 1362/06
- ArbG Kaiserslautern, 22.12.2006 - 2 Ca 1362/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2007 - 9 Ta 8/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 9 Sa 908/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2007 - 9 Ta 8/07
Denn Zweck des Beschäftigungsanspruchs ist, sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer durch Ausübung der vertragsgemäßen Tätigkeit seine Persönlichkeit entfalten sowie sich die Achtung und Wertschätzung der Menschen seines Lebenskreises erwerben und erhalten kann (vgl. BAG, Beschluss des Großen Senates vom 27.02.1985 - GS 1/84 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).