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   LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05   

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https://dejure.org/2007,5886
LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05 (https://dejure.org/2007,5886)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05 (https://dejure.org/2007,5886)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 9 TaBV 107/05 (https://dejure.org/2007,5886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 AÜG; § 9 Nr. 2 AÜG; § 12 Abs. 1 S. 2 AÜG; § 14 Abs. 3 S. 2 AÜG; § 75 Abs. 1 BetrVG; § 80 Abs. 2 BetrVG; § 99 Abs. 1 BetrVG; § 99 Abs. 2 Nr. 4 u. 6 BetrVG; § 4 Abs. 1 TVG; Art. 9 Abs. 3 GG
    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung einer Leiharbeitnehmerin; Auskunftsverpflichtung des Arbeitgebers über den Arbeitsvertrag im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens; Verweigerung der Zustimmung einer personellen Maßnahme durch den Betriebsrat; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung einer Leiharbeitnehmerin; Auskunftsverpflichtung des Arbeitgebers über den Arbeitsvertrag im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens; Verweigerung der Zustimmung einer personellen Maßnahme durch den Betriebsrat; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 75; ; BetrVG § 99; ; AÜG § 1 Abs. 2; ; AÜG § 9 Nr. 2; ; TVG § 4 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigene oder unternehmenszugehörige Personaldienstleistungsgesellschaft - unbegründete Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates bei Besetzung von Dauerarbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern - Beschäftigung von Stammbelegschaft und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 48; BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - EzA AÜG § 14 Nr. 5) ist bei einer vergleichbaren Fallgestaltung von einer wirksamen Arbeitnehmerüberlassung ausgegangen.

    Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt keine Verpflichtung zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber (BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 48).

  • BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument einer umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (BAG vom 28.03.2000 - 1 ABR 16/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 27, BAG vom 09.07.1996 - 1 ABR 55/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9; BAG vom 28.06.1994 - 1 ABR 59/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 4).

    Der Widerspruch des Betriebsrates wegen Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers kann deshalb nur mit der Einstellung als solcher begründet werden und nicht mit einzelnen Regelungen des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 09.07.1996 - 1 ABR 55/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 48; BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - EzA AÜG § 14 Nr. 5) ist bei einer vergleichbaren Fallgestaltung von einer wirksamen Arbeitnehmerüberlassung ausgegangen.

    Personalführungsgesellschaften, deren einziger Zweck die Einstellung und Beschäftigung von Arbeitnehmern sei, um sie dauerhaft zu anderen Konzernunternehmen zu entsenden, unterlägen den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - EzA AÜG § 14 Nr. 5).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05
    Durch die Nutzung dieser verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten wird nicht in ein durch Artikel 9 Abs. 3 GG geschütztes Recht eingegriffen (BAG vom 12.11.2002 - 1 ABR 1/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 41).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05
    Zwar kommt es auf deren Richtigkeit nicht an, es genügt aber nicht, dass der Betriebsrat lediglich Vermutungen anstellt (BAG vom 11.06.2002 - 1 ABR 43/91 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument einer umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (BAG vom 28.03.2000 - 1 ABR 16/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 27, BAG vom 09.07.1996 - 1 ABR 55/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9; BAG vom 28.06.1994 - 1 ABR 59/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 4).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument einer umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (BAG vom 28.03.2000 - 1 ABR 16/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 27, BAG vom 09.07.1996 - 1 ABR 55/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9; BAG vom 28.06.1994 - 1 ABR 59/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 4).
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05

    Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung von zwei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05
    Auch hier kann es zu einer Synchronisation von Überlassung und Beschäftigung kommen (LAG Niedersachsen vom 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05 - juris n. rkr. - Rechtsbeschwerde eingelegt BAG - 1 ABR 41/06 -).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05
    Eine Verpflichtung zur Unterrichtung über den Inhalt des Arbeitsvertrages kann sich zwar aus § 80 Abs. 2 BetrVG ergeben, die Erfüllung dieser Verpflichtung ist aber nicht Teil des Mitbestimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG (BAG vom 18.10.1988 - 1 ABR 33/87 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 57).
  • LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07

    Keine passive Wählbarkeit zum Betriebsrat bei nichtgewerbsmäßiger Leiharbeit

    Entsprechendes würde für den Wirtschaftsausschuss und andere von der Erreichung bestimmter Schwellenwerte abhängige Beteiligungsrechte gelten (Hamann Anm. zu LAG Niedersachsen vom 20.02.2007 - 9 TaBv 107/05 - jurisPR-Arb 39/2007 Anm.3).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 114/08

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung; Strohmannkonstruktion,

    dd) Zu Recht verweist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (vom 28.02.2006, a.a.O.; LAG Niedersachsen vom 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05 - EzAÜG § 1 AÜG Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung Nr. 18) auch darauf, dass die "Strohmannkonstruktion" im Schwerpunkt auf § 1 Abs. 2 AÜG basiere, wonach Arbeitsvermittlung vermutet werde, wenn der Verleiher nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko übernimmt, nach der Rechtsprechung des BAG jedoch (BAG vom 19.03.2003 - 7 AZR 267/02 - EzA § 1 AÜG Nr. 12; BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - NZA 2000, D. 1160 ff.) ein etwaiger Verstoß gegen diese Vorschrift im Ergebnis nicht dazu führt, dass im Verhältnis von Entleiher zu Leiharbeitnehmer ein Vertragsverhältnis besteht.
  • LAG Niedersachsen, 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10

    Die Überlassung von Arbeitnehmern durch eine konzerninterne

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28.02.2006 (13 TaBV 56/05 - BB 2007, 2352 (LS) ) sowie den Entscheidungen der 9. und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen an (Beschluss vom 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05 - Beschluss vom 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07 - bestätigt durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - AP 4 zu § 3 AÜG = DB NZA 2009, 1156).
  • LAG Niedersachsen, 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07
    Zwar wird vertreten, dass die Berufung auf das AÜG bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung rechtsmissbräuchlich sei und damit gegen das AÜG verstoße (Brors/Schüren, DB 2004, 2745; Ulber, AÜG , 3. Aufl., § 1 AÜG, Rn. 250d; LAG D-Stadt , Urt.v. 7. Januar 2005 - 6 Sa 2008/04 - LAGE, § 14 TzBfG Nr. 19a; a.A. Wilhelmsen/Annuß, BB 2005, 437; LAG Nds. , Beschl.v. 28. Februar 2006 - 13 TaBV 56/05 - BB 2007, 2352, [LAG Niedersachsen 28.02.2006 - 13 TaBV 56/05] Rechtsbeschwerde - 1 ABR 41/06 - Rücknahme; v. 31. Oktober 2006 - 12 TaBV 1/06 - Rechtsbeschwerde - 1 ABR 5/07 - Einstellung wegen Erledigung; v. 20. Februar 2007 - 9 TaBV 107/05 - Rechtsbeschwerde - 1 ABR 42/07 - Einstellung wegen Erledigung u. v. 18. Februar 2008 - 12 TaBV 142/07 - Rechtsbeschwerde anhängig zu 1 ABR 35/08).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2011 - 3 TaBV 118/09

    Betriebsrat des Verleiherbetriebs und nicht der Betriebsrat des Entleiherbetriebs

    Die erkennende Kammer schließt sich insoweit der Entscheidung der 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28.02.2006 (13 TaBV 56/05 - BB 2007, 2352 (LS) ) sowie den Entscheidungen der 9. und der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen an (Beschluss vom 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05 - Beschluss vom 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07 - bestätigt durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 - AP 4 zu § 3 II = DB NZA 2009, 1156).
  • LAG Köln, 10.03.2010 - 3 TaBV 81/09

    Zustimmungsersetzung bei der Einstellung von Leiharbeitnehmerinnen; unbegründeter

    Denn das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument einer umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (BAG, Beschluss vom 12.11.2002 - 1 ABR 1/02, EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 1; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 20.02.2007 - 9 TaBV 107/05, EzAÜG § 1 AÜG Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung Nr. 18 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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