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   LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13   

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https://dejure.org/2013,21876
LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13 (https://dejure.org/2013,21876)
LAG München, Entscheidung vom 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13 (https://dejure.org/2013,21876)
LAG München, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 9 TaBV 11/13 (https://dejure.org/2013,21876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsratswahl aufgrund Zuordnungstarifvertrag; Einwendungen gegen die verfassungsrechtliche Wirksamkeit der Delegation staatlicher Normsetzungsbefugnis im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung; Voraussetzungen der Briefwahl von Streckenlokomotivführern; ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 3 Abs. 1 BetrVG, § 24 Abs. 2 WO BetrVG; § 2 Abs. 5 WO BetrVG
    Betriebsratswahl; Anfechtung; Nichtigkeit; Zuordnungstarifvertrag; Briefwahlunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratswahl aufgrund Zuordnungstarifvertrag; unbegründete Einwendungen gegen die verfassungsrechtliche Wirksamkeit der Delegation staatlicher Normsetzungsbefugnis im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung; Voraussetzungen der Briefwahl von Streckenlokomotivführern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10, Rn. 26).

    Erforderlichenfalls sind Tarifverträge durch Auslegung zu konkretisieren (vgl. BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10, Rn. 36).

  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 10 TaBV 33/11

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl; Anforderungen an eine Briefwahl

    Auszug aus LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13
    Gerade wegen der hiermit verbundenen Gefahren hat der Gesetzgeber die Briefwahl nur eingeschränkt zugelassen (vgl. BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92, Rn. 51 f. m.w.N. zu § 26 WahlO 1953; LAG Köln, 16.09.2011 - 10 TaBV 33/11, Rn. 47 m.w.N.).
  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13
    Gerade wegen der hiermit verbundenen Gefahren hat der Gesetzgeber die Briefwahl nur eingeschränkt zugelassen (vgl. BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92, Rn. 51 f. m.w.N. zu § 26 WahlO 1953; LAG Köln, 16.09.2011 - 10 TaBV 33/11, Rn. 47 m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Schriftliche Stimmabgabe in kleinen Filialen -

    Auszug aus LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13
    Die persönliche Urnenwahl ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Regelfall (vgl. LAG Nürnberg, 20.09.2011 - 6 TaBV 9/11, Rn. 100.).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13
    Denn das Feststellungsinteresse ist nur echte Prozessvoraussetzung für ein stattgebendes Urteil (BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07, Rn. 13).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04

    Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

    Auszug aus LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13
    Die Regelung dient somit der Verwirklichung des elementaren demokratischen Grundsatzes der Gleichheit der Wahl (vgl. BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04, Rn. 12 f.).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 27/08

    Betriebsverfassung - Tarifvertrag - Mehrheit von Gewerkschaften - Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13
    (vgl. BAG, 29.09.2009 - 7 ABR 27/08, Rn. 18 f.) Dem schließt sich die Kammer an.
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13
    Das BAG hat wiederholt entschieden, dass § 3 Abs. 1 BetrVG verfassungsgemäß ist (zuletzt am 13.03.2013 - 7 ABR 70/11, Rn. 32).
  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13
    9 TaBV 11/13 - 20 nicht erforderlich, wenn auch die in Betracht kommende Leistungsklage abzuweisen wäre (BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07, Rn. 10, m.w.N.).
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

    Auszug aus LAG München, 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu untersuchen, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2000 - 5 AZR 782/98 - Rn. 16).
  • LAG München, 10.01.2019 - 4 TaBV 63/18

    Anfechtung der Betriebsratswahl, ausländische Arbeitnehmer, Deutschkenntnisse,

    Dies kann aber für einen Arbeitnehmer, der einen qualifizierten Ausbildungsberuf in einem uneingeschränkt deutschen Umfeld ausübt, nicht einfach unterstellt werden, nur weil er einen Migrationshintergrund hat (vgl. LAG München, Beschluss vom 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13, juris, Rn. 154).

    Gerade wegen der hiermit verbundenen Gefahren hat der Gesetzgeber die Briefwahl nur eingeschränkt zugelassen (vgl. LAG München, Beschluss vom 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13, juris, Rn. 154, m.w.N.).

    Eine generelle Briefwahl ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 24 WO ist unzulässig (vgl. LAG München, Beschluss vom 25.06.2013 - 9 TaBV 11/13, juris, Rn. 154, m.w.N.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.03.1999 - 4 TaBV 51/98, NZA-RR 1999, 523, Rn. 33; LAG Hamm, Beschluss vom 16.11.2007 - 13 TaBV 109/06, juris, Rn. 26; Fitting, a. a. O., § 19 Rn. 22; DKK/Homburg, a.a.O., § 19 Rn. 9; Richardi/Thüsing, a. a. O., § 24 WO Rn. 2; a.A. GK/Jacobs, a. a. O., § 14 WO Rn. 22).

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

    gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juni 2013 - 9 TaBV 11/13 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG München, 03.03.2021 - 28 BV 216/20

    Erfolgreiche Anfechtungsklage gegen die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Gerade wegen der hiermit verbundenen Gefahren hat der Gesetzgeber die Briefwahl nur eingeschränkt zugelassen (vgl. umfassend zur Urwahl BAG, Beschluss vom 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92 -, BAGE 72, 161-176, Rn. 51 - 53; zustimmend Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 9 TaBV 11/13 -, Rn. 154 - 155, juris).
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