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   LAG Hessen, 16.01.2014 - 9 TaBV 127/13   

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LAG Hessen, 16.01.2014 - 9 TaBV 127/13 (https://dejure.org/2014,22859)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.01.2014 - 9 TaBV 127/13 (https://dejure.org/2014,22859)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 9 TaBV 127/13 (https://dejure.org/2014,22859)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

    Die Frage, ob die Tarifzuständigkeit bereits im Rahmen der Auskunftsklage nach § 13 AÜG zu klären ist, ist umstritten, so dass von einer offensichtlich fehlenden Vorgreiflichkeit im Aussetzungsbeschluss nicht ausgegangen werden kann (ebenso Hess. LAG Beschluss vom 16. Jan. 2014 - 9 TaBV 127/13 - Juris, Rechtsbeschwerde unter dem Az. 1 ABR 13/14 anhängig).

    Nach diesen Grundsätzen ist hier von einer Zusammenfassung mehrerer selbständiger Tarifverträge auszugehen (so auch Hess. LAG Beschluss vom 16. Jan. 2014 - 9 TaBV 127/13 - Juris, Rechtsbeschwerde unter dem Az. 1 ABR 13/14; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 4.Juni 2013 - 22 Sa 73/12 - Juris; Bayreuther NZA 2012, 14, anders in Bayreuther DB 2014, 718; Krause AuR 2012, 55, 56; Rieble BB 2012, 2178).

    Das Hessische Landesarbeitsgericht (Beschluss vom 16. Jan. 2014 - 9 TaBV 127/13 - Juris, Rechtsbeschwerde unter dem Az. 1 ABR 13/14 anhängig) hat die Gewerkschaft ver.di für Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls in ihrem eigentlichen Zuständigkeitsbereich für tarifzuständig angesehen.

    2003 (Bl. 48 ff. d. A.) auch Leiharbeitsunternehmen (ebenso für im eigentlichen Organisationsbereich tätige Leiharbeitnehmer Hess. LAG Beschluss vom 16. Jan. 2014 - 9 TaBV 127/13 - Juris, Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 1 ABR 13/14).

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2014 - 9 TaBV 127/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auch die Anträge zu I. 1., II. 1.
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   LAG Hessen, 05.05.2014 - 9 TaBV 127/13   

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