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   LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13   

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https://dejure.org/2013,15273
LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13 (https://dejure.org/2013,15273)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13 (https://dejure.org/2013,15273)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 9 TaBV 17/13 (https://dejure.org/2013,15273)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten des Antragstellers bei Ausschlussverfahren aus Betriebsrat; Beleidigung durch Vergleich mit Hitler; Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ausschluss eines BR-Mitglieds wegen Hitler-Vergleich

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Ausschluss eines BR-Mitglieds wegen Hitler-Vergleich

  • hensche.de

    Betriebsrat, Meinungsfreiheit

  • hensche.de

    Betriebsrat, Meinungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 1; BetrVG § 40 Abs. 1
    Kosten des Antragstellers bei Ausschlussverfahren aus Betriebsrat - Beleidigung durch Vergleich mit Hitler - Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vergleich der Betriebsratsvorsitzenden mit Hitler kostet Betriebsratsmitglied das Amt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Hitler-Vergleich kostet Betriebsrat das Amt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Betriebsratsvorsitzende mit Hitler verglichen - Keine weitere Tätigkeit als Betriebsratsmitglied

  • lto.de (Kurzinformation)

    LAG Hessen zu Hitler-Vergleich - Betriebsrat verliert sein Amt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergleich der Betriebsratsvorsitzenden mit Hitler kostet Betriebsratsmitglied das Amt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Streit im Betriebsrat: Hitler-Vergleich kann Betriebsratsmitglied sein Amt kosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergleich der Betriebsratsvorsitzenden mit Hitler kostet Betriebsratsmitglied das Amt

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Hitlervergleich sorgt für Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vergleich der Betriebsratsvorsitzenden mit Hitler kostet Betriebsratsmitglied das Amt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen eines Hitler-Vergleichs

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vergleich der Betriebsratsvorsitzenden mit Hitler kostet Betriebsratsmitglied das Amt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausschluss aus Betriebsrat nach Hitler-Vergleich

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen Hitler-Vergleichs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    Im Verfahren 11 BV 11/11 / 9 TaBV 225/12 wird auf der Grundlage eines Quorums von zuletzt 251 Arbeitnehmern, das sind über ein Viertel der Belegschaft, über den Antrag auf Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden aus dem Gremium gestritten.

    Der Beteiligte zu 1) trägt vor, ausreichende Ausschließungsgründe gegen die Betriebsratsvorsitzende seien im Verfahren 9 TaBV 225/12 nicht vorgetragen.

    Vor dem Hintergrund der beschlossenen Beweisaufnahme im Verfahren 9 TaBV 225/12 ist er jedenfalls nicht offensichtlich unbegründet.

    Die Gleichsetzung der Betriebsratsvorsitzenden und ihrer Methoden - ob diese im Betriebsrat noch tragbar ist, wird im Verfahren 9 TaBV 225/12 geprüft - mit Hitler und seinen Methoden (im Ergebnis also Terror, Gewalt, die Ermordung von Millionen von Menschen und die Provozierung des zweiten Weltkriegs mit 50 Millionen Toten) ist eine solche Diffamierung, dass der Beteiligte zu 2) im Betriebsrat nicht mehr tragbar ist.

  • LAG Hessen, 13.09.2012 - 9 TaBV 79/12

    1.Für einen u.a. auf anmaßende und beleidigende Äußerungen einer

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 35; Hess. LAG Beschlüsse vom 21. Febr. 2013 - 9 TaBV 189/12, 239/12, 259/12 - Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 -n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 4. Mai 2000 - 12 TaBV 100/99 - Juris).

    Es stellt also eine Rechtsschutzvoraussetzung dar (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 - n.v.).

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    1999 - 7 ABR 25/98 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 89; Hess. LAG Beschluss vom 27. Aug.
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91

    Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    Das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) kann der Meinungsfreiheit jedoch hier Grenzen ziehen (vgl. BVerfG Beschluss vom 19. Dez. 1991 -1 BvR 327/91- NJW 1992, 2013 = Juris).
  • LAG Hessen, 18.11.2009 - 9 TaBV 39/09

    Interessenausgleichsverhandlungen - Anwaltsvergütung - Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    2009 - 9 TaBV 39/09 - LAGE § 111 BetrVG 2001 Nr. 9 = Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat - ehrverletzende

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    Zu berücksichtigen sind bei der notwendigen Bewertung die jeweiligen Gesamtumstände des Geschehens, ebenso wie die sich aus der Meinungsfreiheit ergebenden Betätigungsfreiräume des sich Artikulierenden (etwa LAG Rheinland-Pfalz 17. Dez. 2009 - 5 TaBV 16/09 - Juris).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    Soweit hierzu erforderliche Zahlungsverbindlichkeiten eingegangen und noch nicht erfüllt sind, besteht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung darin, den Zahlungsverpflichteten von der Verbindlichkeit freizustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAG Beschluss vom 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 62).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    Es stellt also eine Rechtsschutzvoraussetzung dar (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 - n.v.).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 35; Hess. LAG Beschlüsse vom 21. Febr. 2013 - 9 TaBV 189/12, 239/12, 259/12 - Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 -n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 4. Mai 2000 - 12 TaBV 100/99 - Juris).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    Fehlt es hieran, ist der Antrag als unzulässig abzuweisen (BAG Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Juris).
  • LAG Hessen, 04.05.2000 - 12 TaBV 100/99

    Gerichtliche Auflösung eines Betriebsrats ; Grober Verstoß gegen gesetzliche

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16

    Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Grobe Beschimpfungen, Verunglimpfungen oder Beleidigungen des Arbeitgebers sind mit dem Gebot zu vertrauensvoller Zusammenarbeit unvereinbar und geeignet, einen Ausschluss aus dem Betriebsrat zu rechtfertigen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. Oktober 2015 - 5 TaBV 876/15 - Rn. 54, juris = AE 2016, 98; LAG Hessen, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 9 TaBV 17/13 - Rn. 31, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. März 2005 - 1 TaBV 15/04 - Rn. 38, juris; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Oktober 2004 - 5 TaBV 96/03 - Rn. 47, juris = NZA-RR 2005, 530).
  • LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern - Nichtinformation - Quorum -

    Der Beteiligte zu 50) wurde durch Beschluss vom 23. Mai 2013 - 9 TaBV 17/13 - inzwischen rechtskräftig aus dem Betriebsrat ausgeschlossen.

    In vom Betriebsrat eingeleiteten Ausschließungsverfahren gegen die Beteiligten zu 8), 50), 66), 68) und 166) hat das Beschwerdegericht mit Beschlüssen vom 21. Febr. 2013 und 23. Mai 2013 (9 TaBV 189/12, 9 TaBV 239/12, 9 TaBV 259/12, 9 TaBV 294/12 und 9 TaBV 17/13) hierin keinen Ausschließungsgrund gesehen.

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung

    Dies ist in der Regel erst bei groben und böswilligen Beleidigungen oder Beschimpfungen der Fall (LAG Köln v. 14.08.2020 - 9 TaBV 4/20 - Rn. 41, juris; LAG Hessen v. 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13 - Rn. 31, juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09 - Rn. 36, juris).

    Nicht hinnehmbar sind u.a. historische Vergleiche mit Massenmördern bzw. Diktatoren (vgl. zu einem Hitler-Vergleich: LAG Hessen v. 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13 - a.a.O.).

  • LAG Köln, 14.08.2020 - 9 TaBV 4/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

    Zu berücksichtigen sind bei der notwendigen Bewertung die jeweiligen Gesamtumstände des Geschehens (LAG Hessen, Beschluss vom 23. Mai 2013- 9 TaBV 17/13 -, Rn. 31, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom17. Dezember 2009 - 5 TaBV 16/09 -, Rn. 35 - 36, juris).
  • ArbG Frankfurt/Main, 16.02.2016 - 24 BV 183/15

    Ausschluss aus Betriebsrat

    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - NZA 1994, 184; Hess. LAG 23. Mai 2013 - 9 TaBV 17/13 - BeckRS 2013, 70451) .

    Es stellt also eine Rechtsschutzvoraussetzung dar (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - NZA 1992, 1095; Hess. LAG 23. Mai 2013 - 9 TaBV 17/13 - BeckRS 2013, 70451) .

  • ArbG Augsburg, 14.01.2016 - 5 BV 92/15

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober

    Denn das arbeitsgerichtliche Erkenntnisverfahren nach § 23 Abs. 1 BetrVG ist nicht auf Sanktionen gegen das Betriebsratsmitglied gerichtet (Hessisches LAG - 9 TaBV 17/13, juris), es sichert vielmehr die gesetzmäßige Durchführung der Betriebsverfassung.
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