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   LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15   

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https://dejure.org/2016,50263
LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15 (https://dejure.org/2016,50263)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15 (https://dejure.org/2016,50263)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 9 TaBV 240/15 (https://dejure.org/2016,50263)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs. 1 MitbestG, § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG, § 22 Abs. 1 MitbestG, § 97 Abs. 5 S. 1 ArbGG
    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren Antragstellern - auch von einer Gewerkschaft (hier die DHV) angefochten, so ist das Beschlussverfahren gemäß § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur Erledigung eines Beschlussverfahrens zur Feststellung ...

  • IWW

    § ... 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG, § 3 Abs. 1 BetrVG, Anlage 1 zum Tarifvertrag, § 3 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG, § 20 Abs. 1 MitbestG, § 49 Abs. 2, 3 3. WOMitbestG, § 49 Abs. 2 3. WOMitbestG, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 97 ArbGG, § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG, § 1 Abs. 1 TVG, § 22 Abs. 2 Satz 2 MitbestG, § 203 UmwG, § 1 Abs. 1 MitbestG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 MitbestG, § 16 Abs. 2 MitbestG, § 2 TVG, §§ 322, 325 Abs. 1 ZPO, § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 MitbestG, § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 MitbestG, § 80 Abs. 2 ArbGG, §§ 59 ff. ZPO, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 78, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MitbestG § 22 Abs. 1; ArbGG § 97 Abs. 5 S. 1
    Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer; Aussetzung

  • rechtsportal.de

    MitbestG § 22 Abs. 1 ; ArbGG § 97 Abs. 5 S. 1
    Aussetzung eines Beschlussverfahrens betreffend die Anfechtung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wegen Zweifeln an der Tariffähigkeit einer antragstellenden Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
    Das Verfahren wird bis zur Erledigung des beim Bundesarbeitsgericht geführten Beschlussverfahrens - Aktenzeichen 1 ABR 37/16 - gemäß § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ausgesetzt.

    Das Verfahren wird derzeit unter Aktenzeichen 1 ABR 37/16 beim BAG geführt.

    Darüber hinaus hat das Gericht die Frage der Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG aufgrund des zur Feststellung der Tariffähigkeit der DHV derzeit vor dem BAG unter dem Aktenzeichen 1 ABR 37/16 geführten Beschlussverfahrens erörtert.

    Das Verfahren ist gemäß § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG bis zur Erledigung des beim BAG zur Feststellung der Tariffähigkeit der DHV geführten Beschlussverfahrens - Aktenzeichen 1 ABR 37/16 - auszusetzen, denn von dieser Entscheidung hängt die Frage ab, ob die DHV im vorliegenden Verfahren überhaupt antragsbefugt ist.

    Bezogen auf die DHV wird ein Verfahren gemäß § 97 ArbGG um die Frage deren Tariffähigkeit geführt, das zwischenzeitlich beim BAG unter dem Aktenzeichen 1 ABR 37/16 anhängig ist, nachdem das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Beschluss vom 4. Mai 2016 - Aktenzeichen 5 TaBV 8/15 - u.a. den Antrag auf Feststellung, dass die DHV nicht tariffähig ist, in Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - Aktenzeichen 1 BV 2/14 - zurückgewiesen hat.

    Der Antragswortlaut im Verfahren - derzeit BAG Aktenzeichen 1 ABR 37/16 - ist auf die Feststellung gerichtet, dass die DHV nicht tariffähig ist.

  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
    Auf die Beschwerde der DHV hat das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Beschluss vom 4. Mai 2016 - Aktenzeichen 5 TaBV 8/15 - den Antrag zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.

    Bezogen auf die DHV wird ein Verfahren gemäß § 97 ArbGG um die Frage deren Tariffähigkeit geführt, das zwischenzeitlich beim BAG unter dem Aktenzeichen 1 ABR 37/16 anhängig ist, nachdem das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Beschluss vom 4. Mai 2016 - Aktenzeichen 5 TaBV 8/15 - u.a. den Antrag auf Feststellung, dass die DHV nicht tariffähig ist, in Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - Aktenzeichen 1 BV 2/14 - zurückgewiesen hat.

    (2) Zwar war nach den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg ( Beschluss vom 4. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15, nach juris) die Frage der Tariffähigkeit der DHV - wie auch die ihrer Tarifzuständigkeit - bereits mehrfach Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren (Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 1956 - Aktenzeichen 2 BV 366/56 - und Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 9. November 1995 - Aktenzeichen 1 BV 8/92).

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14

    Anfechtung; Wahl Arbeitnehmervertreter; Chancengleichheit; Briefwahl

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
    Das Arbeitsgericht hat durch Beschluss vom 10. Juni 2015 - Aktenzeichen 6 BV 335/14 (Bl. 260 - 278 d.A.) - die Wahl vom 27. März 2014 der Arbeitnehmervertreter sowie der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat der J AG für unwirksam erklärt und im Übrigen die Anträge zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2015 - Aktenzeichen 6 BV 335/14 - abzuändern und den (Hilfs-)Antrag der DHV und der Beteiligten zu 2. bis 5. zurückzuweisen.

    die Beschwerden der Beteiligten zu 9., 10., 14. und 16. und der Beteiligten zu 11., 12., 13. und 15. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2015 - Aktenzeichen 6 BV 335/14 - zurückzuweisen.

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
    Es müssen sich gerade diejenigen Tatsachen oder Rechtsgrundlagen geändert haben, die für die in der früheren Entscheidung ausgesprochene Rechtsfolge als maßgeblich angesehen worden sind ( BAG, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99, nach juris; BAG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11, nach juris ).

    Ein (negativer) Feststellungsantrag über die fehlende Tariffähigkeit einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinigung ist gegenwartsbezogen und erfasst grundsätzlich auch den Zeitraum ab seiner Rechtshängigkeit bis zur letzten Anhörung im Verfahren nach § 97 ArbGG ( BAG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11, nach juris ).

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
    In diesem Fall liegt, obwohl in § 80 Abs. 2 ArbGG die §§ 59ff. ZPO nicht in Bezug genommen werden, eine auch im Beschlussverfahren zulässige notwendige Streitgenossenschaft vor ( BAG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10, nach juris; BAG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 ABR 24/06, nach juris ).

    Dazu müssen auch bei einer subjektiven Antragshäufung die einzelnen Verfahrensvoraussetzungen für sämtliche Antragsteller getrennt geprüft werden ( BAG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 ABR 24/06, nach juris ).

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
    cc) Unter Berücksichtigung dessen gehört die Anfechtungsbefugnis neben der Statthaftigkeit der Anfechtung sowie die Einhaltung der Anfechtungsfrist und -form zu den formellen Voraussetzungen für eine Wahlanfechtung und ist Gegenstand der Prüfung der Zulässigkeit des Antrags ( vgl. BAG, Beschluss vom 14. August 2013 - 7 ABR 46/11, nach juris; BAG, Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 47/11, nach juris; BAG, Beschluss vom 21. September 2011 - 7 ABR 54/10, nach juris; BAG, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 85/08, nach juris; BAG, Beschluss vom 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92, nach juris; BAG, Beschluss vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88, nach juris ).
  • ArbG Trier, 12.08.1992 - 1 BV 8/92
    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
    (2) Zwar war nach den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Hamburg ( Beschluss vom 4. Mai 2016 - 5 TaBV 8/15, nach juris) die Frage der Tariffähigkeit der DHV - wie auch die ihrer Tarifzuständigkeit - bereits mehrfach Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren (Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 10. Dezember 1956 - Aktenzeichen 2 BV 366/56 - und Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 9. November 1995 - Aktenzeichen 1 BV 8/92).
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann ( BAG, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13, nach juris; BAG, Beschluss vom 9. September 2015 - 7 ABR 47/13, nach juris ).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
    cc) Unter Berücksichtigung dessen gehört die Anfechtungsbefugnis neben der Statthaftigkeit der Anfechtung sowie die Einhaltung der Anfechtungsfrist und -form zu den formellen Voraussetzungen für eine Wahlanfechtung und ist Gegenstand der Prüfung der Zulässigkeit des Antrags ( vgl. BAG, Beschluss vom 14. August 2013 - 7 ABR 46/11, nach juris; BAG, Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 47/11, nach juris; BAG, Beschluss vom 21. September 2011 - 7 ABR 54/10, nach juris; BAG, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 85/08, nach juris; BAG, Beschluss vom 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92, nach juris; BAG, Beschluss vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88, nach juris ).
  • BAG, 14.08.2013 - 7 ABR 46/11

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
    cc) Unter Berücksichtigung dessen gehört die Anfechtungsbefugnis neben der Statthaftigkeit der Anfechtung sowie die Einhaltung der Anfechtungsfrist und -form zu den formellen Voraussetzungen für eine Wahlanfechtung und ist Gegenstand der Prüfung der Zulässigkeit des Antrags ( vgl. BAG, Beschluss vom 14. August 2013 - 7 ABR 46/11, nach juris; BAG, Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 47/11, nach juris; BAG, Beschluss vom 21. September 2011 - 7 ABR 54/10, nach juris; BAG, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 ABR 85/08, nach juris; BAG, Beschluss vom 27. Januar 1993 - 7 ABR 37/92, nach juris; BAG, Beschluss vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 9/88, nach juris ).
  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der

  • BAG, 21.11.1975 - 1 ABR 12/75

    Anwendbarkeit des BetrVG auf Kirchliche Organisationen

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

  • ArbG Hamburg, 19.06.2015 - 1 BV 2/14

    Keine Tariffähigkeit des Deutschen Handlungsgehilfen Verbandes

  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08

    Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

  • BAG, 03.02.1976 - 1 ABR 121/74

    Beschlußverfahren: Prüfung der Anwendung des BetrVG als Gegenstand

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 31/03

    Mitbestimmung über Arbeitszeit am Karnevalsdienstag

  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 9/88

    Betriebsratswahl - Betriebsratswahlanfechtung

  • LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14

    Einheitliche Entscheidung über mehrere anhängige Verfahren zur Anfechtung von

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

  • BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 4/67

    Lohndruckerei - Tendenzbetrieb - Verlag

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 409/95

    Beschränkung der Tarifzuständigkeit (OT-Mitgliedschaft)

  • BAG, 19.12.2012 - 1 AZB 72/12

    DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist tariffähig

  • BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16

    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung im Beschlussverfahren

    bis 5. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 2016 - 9 TaBV 240/15 - wird zurückgewiesen.
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