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   LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20   

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LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20 (https://dejure.org/2021,33895)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20 (https://dejure.org/2021,33895)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2021 - 9 TaBV 28/20 (https://dejure.org/2021,33895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    Art. 88 EU-DSGVO, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § ... 50Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 17 Abs. 1 BetrVG, § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG, § 22 BetrVG, § 81Abs. 3 ArbGG, § 81 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, § 264 ZPO, § 81 Abs. 3 ArbGG, § 264 Nr. 2 ZPO, § 87 Abs. 1Nr. 6 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei der Einführung von Microsoft Office 365

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Mitbestimmungspflicht bei Einführung von Microsoft Office 365; Betriebsbegriff bei Aktivlegitimation des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht für Einführung von Microsoft Office 365

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einführung von Microsoft Office 365 unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Office365 mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Bei der Einführung von MS Office 365 bestimmt der Gesamtbetriebsrat mit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Bei der Einführung von MS Office 365 bestimmt der Gesamtbetriebsrat mit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 1007
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20
    Dieses Erfordernis kann sich aus technischen oder rechtlichen Gründen ergeben (BAG, Beschluss vom 14. November 2006 - 1 ABR 4/06, BAGE 120, 146-161, juris Rn. 22).

    Eine technische Notwendigkeit zu einer betriebsübergreifenden Regelung kann ua. dann bestehen, wenn im Wege der elektronischen Datenverarbeitung in mehreren Betrieben Daten erhoben und verarbeitet werden, die auch zur Weiterverwendung in anderen Betrieben bestimmt sind (BAG, Beschluss vom 14. November 2006 - 1 ABR 4/06, BAGE 120, 146-161 Rn. 30).

    In einem solchen Fall ist eine unterschiedliche Ausgestaltung des elektronischen Datenverarbeitungssystems in den einzelnen Betrieben mit dessen einheitlicher Funktion nicht vereinbar (BAG, Beschluss vom 14. November 2006 - 1 ABR 4/06, BAGE 120, 146-161 Rn. 30).

  • BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20
    Denn der Gleichbehandlungsgrundsatz bestimmt die Regelungsmacht der Betriebsparteien bei der Ausübung der Mitbestimmungsrechte, er hat jedoch keinen Einfluss auf die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen den Betriebsverfassungsorganen (BAG, Beschluss vom 23. August 2016 - 1 ABR 43/14, juris Rn. 21; BAG, Beschluss vom 23. März 2010 - 1 ABR 82/08, BAGE 133, 373-379 Rn. 17).

    Erst die jeweiligen Betriebsvereinbarungen sind am Maßstab des Gleichbehandlungsgrundsatzes des § 75 Abs. 1 BetrVG zu messen (Beschluss vom 23. März 2010 - 1 ABR 82/08, BAGE 133, 373-379 Rn. 17).

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 43/14

    Nachweispflichten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Zuständigkeit des

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20
    Denn der Gleichbehandlungsgrundsatz bestimmt die Regelungsmacht der Betriebsparteien bei der Ausübung der Mitbestimmungsrechte, er hat jedoch keinen Einfluss auf die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen den Betriebsverfassungsorganen (BAG, Beschluss vom 23. August 2016 - 1 ABR 43/14, juris Rn. 21; BAG, Beschluss vom 23. März 2010 - 1 ABR 82/08, BAGE 133, 373-379 Rn. 17).

    Es handelt sich um eine reine Zweckmäßigkeitserwägung des Arbeitgebers (BAG, Beschluss vom 23. August 2016 - 1 ABR 43/14, juris Rn. 21).

  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung -

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20
    Ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmensübergreifende Regelung aus technischen Gründen liegt auch dann vor, wenn wegen der bestehenden zentralen Nutzungs- und Überwachungsmöglichkeiten eine betriebsindividuelle Regelung ausscheidet (vgl. zum Konzernbetriebsrat BAG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 ABR 45/11, juris Rn. 26).

    Dies ist der Fall, wenn die technische Einrichtung erhobene Daten betriebsübergreifend verknüpfen kann und hierdurch die von den Arbeitnehmern erhobenen Leistungs- und Verhaltensdaten unternehmensweit erhoben, gefiltert und sortiert werden können (vgl. zum Konzernbetriebsrat BAG, Beschluss vom25. September 2012 - 1 ABR 45/11, juris Rn. 27).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20
    (1) Denn durch eine Veränderung in der Betriebsführung wird die betriebliche Organisationseinheit, für die der Betriebsrat gewählt ist, allein nicht berührt (BAG, Urteil vom 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 -, BAGE 109, 1-5, Rn. 15).

    Selbst wenn nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG ein neuer Betriebsrat zu wählen sein sollte, weil sich die Belegschaftsstärke wesentlich geändert hat oder die Zahl der Betriebsratsmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl abgesunken ist, wird das Prinzip der betriebsbezogenen Interessenvertretung in diesen Fällen dadurch gewahrt, dass der bisherige Betriebsrat nach § 22 BetrVG die Geschäfte weiterführt, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gemacht ist (BAG, Urteil vom 19. November 2003- 7 AZR 11/03 -, BAGE 109, 1-5, Rn. 15).

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20
    6 BetrVG ist gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG der Gesamtbetriebsrat der d -d GmbH & Co. KG, da es sich bei der unternehmensweiten Einführung von Microsoft Office 365 um eine Angelegenheit handelt, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe der d -d GmbH & Co. KG betrifft und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden kann, weil objektiv ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder betriebsübergreifende Regelung besteht (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15, BAGE 159, 360-367, juris Rn. 19).

    Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Unternehmens und der einzelnen Betriebe (BAG, Beschluss vom 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15, BAGE 159, 360-367, juris Rn. 19).

  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 2 BV 94/19
    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.05.2020 - 2 BV 94/19 - wird zurückgewiesen.

    Der Antragsteller beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.05.2020- 2 BV 94/19 - abzuändern und.

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 68/13

    Konzernbetriebsrat - Zuständigkeit - Überwachungseinrichtung

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20
    Eine technische Notwendigkeit liegt hingegen dann nicht vor, wenn keine Weitergabe erhobener Daten an andere Betriebe erfolgt und unternehmensübergreifende Nutzungs- und Überwachungsmöglichkeiten fehlen (vgl. BAG, Beschluss vom 26.01.2016 - 1 ABR 68/13, juris Rn. 26).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20
    Sie verlieren bis zur Konstituierung eines neuen Betriebsrats, dessen Wahl sie im Wege des § 17 Abs. 1 BetrVG veranlassen müssen, den kollektiven Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes (BAG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 -, BAGE 95, 15-29, Rn. 34).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20
    Im Übrigen ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Antragsänderung § 264 ZPO auch im Beschlussverfahren entsprechend anwendbar, selbst wenn dies in § 81 Abs. 3 ArbGG nicht ausdrücklich ausgesprochen ist (BAG, Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12, juris Rn. 26).
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 13/17

    Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweit

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20

    Verletzung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsspaltung

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    beteiligten Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2021 - 9 TaBV 28/20 - wird zurückgewiesen.
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