Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 01.04.2005 - 9 TaBV 3/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Vorbehaltlose Annahme eines Teilzeitarbeitsverhältnisses - JAV-Mitglied
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahme des Angebotes eines Teilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Ausbildungsverhältnis durch einen Auszubildenden; Gleichzeitiger Verlust des Anspruchs auf ein Vollzeitarbeitsverhältnis; Überprüfung der richtigen Verfahrensart durch das Beschwerdegericht
- Judicialis
BetrVG § 78 a; ; BetrVG § ... 78 a Abs. 2; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; ArbGG § 65; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ArbGG § 88; ; GVG § 17; ; GVG § 17 a; ; GVG § 17 a Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 17 a Abs. 4; ; GVG § 17 b; ; GVG § 78; ; GVG § 83 Abs. 5; ; BGB § 126 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 130 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 623; ; MTV § 2 Abs. 1; ; GKG § 2 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahme eines Auszubildenden der Jugendvertretung in ein Teilzeitarbeitsverhältnis - Dispositionsrecht des Übernahmeberechtigten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 30.09.2004 - 11 BV 17/04
- LAG Baden-Württemberg, 01.04.2005 - 9 TaBV 3/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91
Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.04.2005 - 9 TaBV 3/04
Dies setzt jedoch selbstverständlich voraus, dass im erstinstanzlichen Verfahren die Frage der Verfahrensart ordnungsgemäß geprüft und verfahrensmäßig einwandfrei entschieden worden ist, dass also insbesondere die entsprechende Rüge eines Beteiligten nicht verfahrensfehlerhaft übergangen worden ist, sondern eine entsprechende Vorabentscheidung erlassen wurde (BAG, Urt. v. 26.034.1992 - 2 AZR 443/91 - AP Nr. zu § 48 ArbGG 1997, zu II. 3. b aa der Gründe). - BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.04.2005 - 9 TaBV 3/04
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind inhaltliche Abänderungen dieses nach § 78 a BetrVG entstandenen Arbeitsvertrages nach dem Konsensprinzip möglich (z.B. BAG, Beschl. v. 06.11.1996 - 7 ABR 54/95 - AP Nr. 26 zu § 78 a BetrVG 1972, zu II. 1. der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 19.05.2010 - 12 TaBV 23/10
Auflösung des gesetzlichen Arbeitsverhältnisses mit Vorsitzenden der …
Indem das Gesetz eine vorzeitige arbeitsvertragliche Bindung des Auszubildenden im letzten halben Jahr der Berufsausbildung gestattet, gibt es keinen Grund mehr, die durch das Weiterbeschäftigungsverlangen des Jugendvertreters eintretende Bindung (dazu LAG Baden-Württemberg 01.04.2005 - 9 TaBV 3/04 - Juris Rn. 35 Juris Rn. 35) zu dessen Schutz auf die letzten drei Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zu beschränken.