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   LAG München, 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05   

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https://dejure.org/2005,14379
LAG München, 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05 (https://dejure.org/2005,14379)
LAG München, Entscheidung vom 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05 (https://dejure.org/2005,14379)
LAG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 9 TaBV 30/05 (https://dejure.org/2005,14379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ; Kündigungsschutz eines betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgers; Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 78a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78a Abs. 4
    Auszubildendenvertreter; Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 63/96

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78a BetrVG

    Auszug aus LAG München, 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05
    Wie das Arbeitsgericht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. vom 28.06.2000 7 ABR 57/89 und vom 12.111979 7 ABR 63/96) ausgeführt hat, ist bei der Zumutbarkeitsprüfung des § 78a Abs. 4 BetrVG auf den Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses abzustellen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05

    Jugend- und Auszubildendenvertreter, Ausbildungsende, Übernahme, Übernahme in ein

    Dabei sind an die Unzumutbarkeit der Übernahme nach dem Wortlaut und Sinn und Zweck des § 78 a BetrVG strengere Anforderungen zu stellen als an die dringenden betrieblichen Erfordernisse i. S. v. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG (LAG München, Beschl. v. 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05 -).

    Dabei sind an die Unzumutbarkeit der Übernahme nach dem Wortlaut und Sinn des Gesetzes strengere Anforderungen zu stellen als an die dringenden betrieblichen Erfordernisse i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG (LAG München, Beschl. v. 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05 -, zit n. Juris).

  • LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05

    Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher

    bb) Das Beschwerdegericht teilt ebenso wie die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen in dem Beschluss vom 01.02.2006 - Az.: 2 TaBV 15/05 - die Auffassung des Landesarbeitsgerichts München (Beschl. v. 12.10.2005 - Az.: 9 TaBV 30/05), dass die Frage des freien Arbeitsplatzes im Falle der Beteiligten zu 1) unternehmensbezogen, evtl. sogar konzernweit zu beurteilen ist.
  • LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06

    Übernahme eines Auszubildendenvertreters

    bb) Das Beschwerdegericht teilt ebenso wie die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen in dem Beschluss vom 01.02.2006 - Az.: 2 TaBV 15/05 - die Auffassung des Landesarbeitsgerichts München (Beschl. v. 12.10.2005 - Az.: 9 TaBV 30/05), dass die Frage des freien Arbeitsplatzes im Falle der Beteiligten zu 1) unternehmensbezogen, evtl. sogar konzernweit zu beurteilen ist.
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