Rechtsprechung
LAG München, 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ; Kündigungsschutz eines betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgers; Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit einer ...
- Judicialis
BetrVG § 78a Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 78a Abs. 4
Auszubildendenvertreter; Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kempten, 23.02.2005 - 5 BV 31/04
- LAG München, 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 63/96
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78a BetrVG
Auszug aus LAG München, 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05
Wie das Arbeitsgericht zutreffend im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. vom 28.06.2000 7 ABR 57/89 und vom 12.111979 7 ABR 63/96) ausgeführt hat, ist bei der Zumutbarkeitsprüfung des § 78a Abs. 4 BetrVG auf den Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses abzustellen.
- LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2006 - 5 TaBV 45/05
Jugend- und Auszubildendenvertreter, Ausbildungsende, Übernahme, Übernahme in ein …
Dabei sind an die Unzumutbarkeit der Übernahme nach dem Wortlaut und Sinn und Zweck des § 78 a BetrVG strengere Anforderungen zu stellen als an die dringenden betrieblichen Erfordernisse i. S. v. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG (LAG München, Beschl. v. 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05 -).Dabei sind an die Unzumutbarkeit der Übernahme nach dem Wortlaut und Sinn des Gesetzes strengere Anforderungen zu stellen als an die dringenden betrieblichen Erfordernisse i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG (LAG München, Beschl. v. 12.10.2005 - 9 TaBV 30/05 -, zit n. Juris).
- LAG Bremen, 23.05.2006 - 1 TaBV 20/05
Übernahme von Mitgliedern der Auszubildendenvertretung bei überbetrieblicher …
bb) Das Beschwerdegericht teilt ebenso wie die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen in dem Beschluss vom 01.02.2006 - Az.: 2 TaBV 15/05 - die Auffassung des Landesarbeitsgerichts München (Beschl. v. 12.10.2005 - Az.: 9 TaBV 30/05), dass die Frage des freien Arbeitsplatzes im Falle der Beteiligten zu 1) unternehmensbezogen, evtl. sogar konzernweit zu beurteilen ist. - LAG Bremen, 12.10.2006 - 3 TaBV 7/06
Übernahme eines Auszubildendenvertreters
bb) Das Beschwerdegericht teilt ebenso wie die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Bremen in dem Beschluss vom 01.02.2006 - Az.: 2 TaBV 15/05 - die Auffassung des Landesarbeitsgerichts München (Beschl. v. 12.10.2005 - Az.: 9 TaBV 30/05), dass die Frage des freien Arbeitsplatzes im Falle der Beteiligten zu 1) unternehmensbezogen, evtl. sogar konzernweit zu beurteilen ist.