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   LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19   

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https://dejure.org/2019,40093
LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19 (https://dejure.org/2019,40093)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19 (https://dejure.org/2019,40093)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. November 2019 - 9 TaBV 30/19 (https://dejure.org/2019,40093)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Verzicht auf Wahlumschläge

  • IWW

    § 16 Abs. 1 Satz 6 BetrVG, § ... 20 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 1 BetrVG, § 14 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 BetrVG, § 34 Abs. 2 Satz 2 Bundeswahlgesetz, § 15 Abs. 2 Satz 1 BPersVWO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Betriebswahl - Anfechtung - Briefwahl

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratswahl; Anfechtung; Verzicht auf Wahlumschläge

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Verzichts auf die Verwendung von Wahlumschlägen bei der Betriebsratswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Bonn, 10.04.2019 - 2 BV 37/18

    Anfechtung der Betriebsratswahlen - wesentliche Wahlvorschrift - Wahlumschlag

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.04.2019 - 2 BV 37/18 - wird zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn vom10.04.2019, 2 BV 37/18, abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 25 TaBV 529/11

    Betriebsratswahl bei GlobeGround unwirksam

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
    Daher ist die zwingende Regelung in § 11 Abs. 1 Satz 2 WO eine wesentliche Vorschrift im Sinne des § 19 Abs. 1 BetrVG, mit der der elementare Grundsatz des Wahlgeheimnisses in besonderer Weise gesichert wird (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. August 2011 - 25 TaBV 529/11 -, Rn. 34, juris).
  • BVerwG, 24.07.1996 - 8 B 147.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beschwerdegrund der

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
    a) Zwar verlangt die Gewährleistung des Wahlgeheimnisses nicht zwingend die Verwendung von Stimmzettelumschlägen (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1996 - 8 B 147/96 -, Rn. 3, juris zu Wahlen für Gemeindevertretungen), wenn die Wähler durch eine entsprechende Faltung des Stimmzettels verhindern können, dass andere Personen Kenntnis von ihrer Wahlentscheidung erhalten (OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2000 - 1 A 1541/99.PVB -, Rn. 32 - 39, juris zu § 20 Abs. 3 Satz 1 SchbWO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
    a) Zwar verlangt die Gewährleistung des Wahlgeheimnisses nicht zwingend die Verwendung von Stimmzettelumschlägen (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1996 - 8 B 147/96 -, Rn. 3, juris zu Wahlen für Gemeindevertretungen), wenn die Wähler durch eine entsprechende Faltung des Stimmzettels verhindern können, dass andere Personen Kenntnis von ihrer Wahlentscheidung erhalten (OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2000 - 1 A 1541/99.PVB -, Rn. 32 - 39, juris zu § 20 Abs. 3 Satz 1 SchbWO).
  • LAG Hessen, 14.03.2013 - 9 TaBV 223/12

    Anfechtung - Anfechtungsfrist - Rechtsbeschwerde -

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
    Bei einer Sicherung des Wahlgeheimnisses durch Verwendung der in der Wahlordnung vorgeschriebenen Wahlumschläge kann hingegen jeder Arbeitnehmer mit der Aushändigung der Stimmzettel nebst Wahlumschlag sicher sein, dass sein Abstimmungsverhalten geheim bleiben wird (LAG Hessen, Beschluss vom14. März 2013 - 9 TaBV 223/12 -, Rn. 34, juris).
  • LAG Niedersachsen, 01.03.2004 - 16 TaBV 60/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Rechtsschutzinteresse bei Rücktritt des

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
    2.) Rechtsfolge der Tatsache, dass Wahlumschläge nicht benutzt worden sind, ist, dass alle abgegebenen Wählerstimmen, die ohne Wahlumschlag in die Wahlurne eingeworfen wurden, ungültig sind (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 1. März 2004 - 16 TaBV 60/03 -, Rn. 71, 72, juris; Fitting, 29. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7; D/K/K/W/Homburg, 16. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 13; GK-Jacobs, 11. Aufl. 2018, § 11 WO, Rn. 7).
  • LAG Hessen, 01.12.2011 - 9 TaBV 130/11

    Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Verletzung des

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
    Auch wenn es sich wegen des Wahlgeheimnisses nicht aufklären lässt, ob und ggf. wie viele Arbeitnehmer wegen der fehlenden Verwendung von Wahlumschlägen damit gerechnet haben, dass die Wahlleitung davon Kenntnis nehmen kann, wie sie gewählt haben, ist nicht auszuschließen, dass Arbeitnehmer ihr Wahlverhalten angepasst haben (so auch LAG Hessen, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 9 TaBV 130/11 -, Rn. 28, juris).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es hingegen bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 -, Rn. 29, juris; BAG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 -, BAGE 115, 34-42, Rn. 23; BAG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 -, BAGE 95, 15-29, Rn. 50).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es hingegen bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 -, Rn. 29, juris; BAG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 -, BAGE 115, 34-42, Rn. 23; BAG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 -, BAGE 95, 15-29, Rn. 50).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 22.11.2019 - 9 TaBV 30/19
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es hingegen bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 -, Rn. 29, juris; BAG, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 -, BAGE 115, 34-42, Rn. 23; BAG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 -, BAGE 95, 15-29, Rn. 50).
  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 2520/16

    Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlanfechtung; Wahlumschlag

  • BAG, 20.01.2021 - 7 ABR 3/20

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Wahlumschläge

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2019 - 9 TaBV 30/19 - wird zurückgewiesen.
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