Weitere Entscheidungen unten: LAG Köln, 28.02.2020 | LAG Köln

Rechtsprechung
   LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11433
LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19 (https://dejure.org/2020,11433)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19 (https://dejure.org/2020,11433)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 9 TaBV 32/19 (https://dejure.org/2020,11433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsanhörung beim Einsatz von digitalen Bewerbungs-Tools

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsanhörung beim Einsatz von digitalen Bewerbungs-Tools

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
    Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung darf - unabhängig von den für die Verweigerung vorgebrachten Gründen - aber nur dann ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1Satz 1 BetrVG erfüllt und den Betriebsrat ordnungsgemäß unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichtet hatte (BAG, Beschluss vom 09.04.2019- 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 21).

    Der Betriebsrat wäre dann weder gehalten gewesen, sich über eine Zustimmung schlüssig zu werden, noch könnte sie gerichtlich ersetzt werden (BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 13).

    Das gilt unabhängig davon, ob darauf ein Widerspruch nach § 99 Abs. 2 BetrVG gestützt werden kann (BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 25; GK-Raab,11. Aufl. 2018, § 99 BetrVG, Rn. 136).

    (1) Anders als die Beschwerdeführerin einwendet, sind Gegenstand der Unterrichtung nicht nur die wesentlichen Tatsachen, sondern auch die (subjektiven) Einschätzungen des Arbeitgebers, die ihn zu der getroffenen Entscheidung bestimmt haben (BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 -, Rn. 21, juris) und auf Grund derer der ausgewählte Bewerber nach seiner Einschätzung besser ist als die anderen (vgl. BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 30).

  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
    Daraus folgt, dass die Unterrichtung des Arbeitgebers sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muss, welche die Prüfung eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ermöglichen (BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 37, juris).

    Denn nur so kann der Betriebsrat beispielsweise prüfen, ob die für den Betrieb geltenden Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG beachtet sind oder die Einstellung gegen ein Gesetz iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verstößt (BAG, Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 -, Rn. 29, juris; BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 38, juris).

    Im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt die Eigenschaft als Bewerber voraus, dass ein Anbahnungsverhältnis zum Arbeitgeber für einen konkreten Arbeitsplatz besteht (BAG, Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 -, Rn. 32, juris; BAG, Beschluss vom 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 -, Rn. 26, juris; BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 39, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 168).

    Dazu ist die dem Arbeitgeber gegenüber erklärte Bereitschaft zum Einsatz auf einem bestimmten Arbeitsplatz erforderlich (BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 40, juris).

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
    "Vorlage" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Entscheidungsfrist tatsächlich überlassen und damit dem Zustimmungsantrag üblicherweise beifügen muss (vgl. BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 -, BAGE 113, 109-120, Rn. 33).

    Ziel der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist es demgegenüber, dass der Betriebsrat den gleichen Informationsstand besitzt wie der Arbeitgeber (vgl. BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 -, BAGE 113, 109-120, Rn. 40; HWK/Ricken, 9. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 50).

    Erst die persönliche Beurteilung und Einschätzung durch die Recruiter, wie sie in Scorecards und Kommentaren typischerweise zum Ausdruck kommt, kann den Betriebsrat in die Lage versetzen, ggf. diskriminierende Auswahlentscheidungen zu verhindern (dazu BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 -, BAGE 113, 109-120, Rn. 38).

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
    Der Betriebsrat kann sein Recht, für die zu treffende Auswahl Anregungen zu geben, sachangemessen nur ausüben, wenn er die vom Arbeitgeber ermittelten und von diesem für auswahlrelevant gehaltenen Daten und Unterlagen kennt (BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 -, Rn. 18, juris).

    Allenfalls Aufzeichnungen, die für die Auswahl ohne jegliche Bedeutung sind, wie unstrukturierte Gesprächsnotizen, sollen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht vorgelegt werden müssen (BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 -, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 17.06.2008 - 1 ABR 20/07 -, Rn. 15, juris), wobei sich auch aus solchen Notizen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ergeben können und zudem die Gefahr besteht, dass ein Arbeitgeber unter Berufung auf eine fehlende Bedeutung für seine Auswahlentscheidung Unterlagen zurückhalten und die Mitbestimmung aushebeln könnte (Schulze/Ratzesberger, Personelle Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG, ArbRAktuell 2015, 497, 499).

    (1) Anders als die Beschwerdeführerin einwendet, sind Gegenstand der Unterrichtung nicht nur die wesentlichen Tatsachen, sondern auch die (subjektiven) Einschätzungen des Arbeitgebers, die ihn zu der getroffenen Entscheidung bestimmt haben (BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 -, Rn. 21, juris) und auf Grund derer der ausgewählte Bewerber nach seiner Einschätzung besser ist als die anderen (vgl. BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 30).

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
    Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung darf - unabhängig von den für die Verweigerung vorgebrachten Gründen - aber nur dann ersetzt werden, wenn der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1Satz 1 BetrVG erfüllt und den Betriebsrat ordnungsgemäß unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichtet hatte (BAG, Beschluss vom 09.04.2019- 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris; BAG, Beschluss vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 -, BAGE 115, 173-184, Rn. 21).

    Anderenfalls hätte die Wochenfrist des § 99Abs. 3 BetrVG, innerhalb derer der Betriebsrat eine mögliche Verweigerung der erbetenen Zustimmung erklären muss, nicht zu laufen begonnen (BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 -, Rn. 33, juris).

    4.) Die Arbeitgeberin hat die fehlende Unterrichtung des Betriebsrats schließlich nicht im Zustimmungsersetzungsverfahren nachgeholt (zu dieser Möglichkeit BAG, Beschluss vom 09.04.2019 - 1 ABR 30/17 -, Rn. 40, juris; BAG, Beschluss vom 05.05.2010 - 7 ABR 70/08 -, Rn. 34, juris).

  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
    Denn nur so kann der Betriebsrat beispielsweise prüfen, ob die für den Betrieb geltenden Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG beachtet sind oder die Einstellung gegen ein Gesetz iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verstößt (BAG, Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 -, Rn. 29, juris; BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 38, juris).

    Denn für die Bewerberstellung ist nicht ausschlaggebend, auf welche Weise der Arbeitgeber konkrete Arbeitsplätze anbietet (BAG, Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 -, Rn. 32, juris).

    Im Rahmen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt die Eigenschaft als Bewerber voraus, dass ein Anbahnungsverhältnis zum Arbeitgeber für einen konkreten Arbeitsplatz besteht (BAG, Beschluss vom 21.10.2014 - 1 ABR 10/13 -, Rn. 32, juris; BAG, Beschluss vom 01.06.2011 - 7 ABR 117/09 -, Rn. 26, juris; BAG, Beschluss vom 10.11.1992 - 1 ABR 21/92 -, Rn. 39, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 168).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
    c) Die Kenntnis von Bewertung und Inhalt des Team-Chats bedeutet nicht den Einblick in eine Personalakte, worauf der Betriebsrat, wie sich mittelbar aus § 83 BetrVG ergibt, keinen Anspruch hätte (BAG, Beschluss vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87 -, BAGE 60, 311-323, Rn. 38) und die ihm gegen den Willen des Arbeitnehmers auch nicht zur Einsichtnahme überlassen werden dürfte (Fitting, 30. Aufl. 2020, § 83 BetrVG, Rn. 29; HWK/Ricken, 9. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 52; Richardi/Thüsing, 16. Aufl. 2018, § 83 BetrVG, Rn. 25).

    Ohnehin darf ein Arbeitgeber nicht den Einblick in Unterlagen allein dadurch verwehren, dass er sie zur Personalakte nimmt; vielmehr muss er auch Informationen aus der Personalakte erteilen, wenn sie für die Aufgabenerfüllung des Betriebsrats erforderlich sind (BAG, Beschluss vom 20.12.1988 - 1 ABR 63/87 -, BAGE 60, 311-323, Rn. 38).

  • ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.03.2019 - 5 BV 506/18 - wird zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln - 5 BV 506/18 - vom 28.03.2019 aufzuheben und die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung der Frau L B auf die Position CAP Programmer in der Abteilung MACS Services zu ersetzen.

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
    Die Vorlagepflicht umfasst damit nicht nur die klassischen Bewerbungsunterlagen wie das Bewerbungsschreiben, das Ergebnis einer Auswahlprüfung, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, den Lebenslauf und ein Lichtbild, sondern auch die von dem Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung selbst erstellten Unterlagen (BAG, Beschluss vom 17.06.2008 - 1 ABR 20/07 -, Rn. 15, juris; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 99 BetrVG, Rn. 181; D/K/W/Bachner, 17. Aufl. 2020, § 39 BetrVG, Rn. 159).

    Allenfalls Aufzeichnungen, die für die Auswahl ohne jegliche Bedeutung sind, wie unstrukturierte Gesprächsnotizen, sollen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht vorgelegt werden müssen (BAG, Beschluss vom 14.04.2015 - 1 ABR 58/13 -, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 17.06.2008 - 1 ABR 20/07 -, Rn. 15, juris), wobei sich auch aus solchen Notizen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ergeben können und zudem die Gefahr besteht, dass ein Arbeitgeber unter Berufung auf eine fehlende Bedeutung für seine Auswahlentscheidung Unterlagen zurückhalten und die Mitbestimmung aushebeln könnte (Schulze/Ratzesberger, Personelle Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG, ArbRAktuell 2015, 497, 499).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
    Denn eine Personalakte im eigentlichen Sinne, also eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Arbeitnehmers betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (vgl. BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11 -, BAGE 142, 331-338, Rn. 18), existiert im Zeitpunkt der Unterrichtung des Betriebsrats regelmäßig noch nicht.
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats -

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 2 TaBV 1/22

    Vorlage von Bewerbungsunterlagen an Betriebsrat - digitales Einsichtsrecht -

    Wenn gewährleistet ist, dass dem Betriebsrat ein uneingeschränktes Zugriffsrecht auf alle digitalisierten Bewerbungsunterlagen und die entsprechend eingepflegten Daten ermöglicht wird, spricht nichts dagegen, den Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage von Unterlagen i.S.v. § 99 Abs. 1 BetrVG auch durch die Einräumung eines Einsichtsrechts des Betriebsrats in die im System hinterlegten Unterlagen zu ermöglichen (hierfür auch LAG Köln, Beschluss vom 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19 - juris, Rz. 47 ff.; Lützeler / Kopp, Arbeitsrecht Aktuell 2015, 491(493)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Köln, 28.02.2020 - 9 TaBV 32/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3683
LAG Köln, 28.02.2020 - 9 TaBV 32/19 (https://dejure.org/2020,3683)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.02.2020 - 9 TaBV 32/19 (https://dejure.org/2020,3683)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 9 TaBV 32/19 (https://dejure.org/2020,3683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,3683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Köln - 9 TaBV 32/19   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,130354
LAG Köln - 9 TaBV 32/19 (https://dejure.org/9999,130354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,130354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht