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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 9 TaBV 36/06   

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https://dejure.org/2006,14807
LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 9 TaBV 36/06 (https://dejure.org/2006,14807)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.12.2006 - 9 TaBV 36/06 (https://dejure.org/2006,14807)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 9 TaBV 36/06 (https://dejure.org/2006,14807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung von Einigungsstellenvorsitzenden; Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Rückzahlung eines unter Umständen rechtsgrundlos erfolgten Sonderzuwendungsvorschusses; Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens nach bestimmten Richtlinien als Frage der betrieblichen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 91; ; ArbGG § 98 Abs. 2; ; ArbGG § 98 Abs. 2 Satz 1; ; BetrVG § 76 Abs. 2 Satz 2; ; BetrVG § 76 Abs. 2 Satz 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Ziff. 10; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle zum Neuabschluss von Darlehensverträgen als freiwilliger Sozialleistung der Arbeitgeberin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin, 18.02.1980 - 9 TaBV 5/79

    Offensichtliche Unzuständigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 9 TaBV 36/06
    Dies ist dann anzunehmen, wenn nach dem vorgetragenen Sachverhalt schon auf den ersten Blick eine Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 18.02.1980 - 9 TaBV 5/79 = AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Düsseldorf, NZA 89, 146; LAG Baden Württemberg, NZA 92, 184).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.1991 - 14 TaBV 15/90

    Einigungsstelle: Offensichtliche Unzuständigkeit - Krankengespräche

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 9 TaBV 36/06
    Dies ist dann anzunehmen, wenn nach dem vorgetragenen Sachverhalt schon auf den ersten Blick eine Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 18.02.1980 - 9 TaBV 5/79 = AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Düsseldorf, NZA 89, 146; LAG Baden Württemberg, NZA 92, 184).
  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 80/77
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 9 TaBV 36/06
    Zweitens ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmern zinsgünstige Darlehen zu gewähren; dies folgt aus dem Grundsatz der Freiwilligkeit betrieblicher Sozialleistungen (vgl. BAG, Beschluss vom 09.12.1980 - 1 ABR 80/77 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • LAG Düsseldorf, 04.11.1988 - 17 (6) TaBV 114/88
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 9 TaBV 36/06
    Dies ist dann anzunehmen, wenn nach dem vorgetragenen Sachverhalt schon auf den ersten Blick eine Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 18.02.1980 - 9 TaBV 5/79 = AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Düsseldorf, NZA 89, 146; LAG Baden Württemberg, NZA 92, 184).
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