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LAG Hessen, 28.08.2003 - 9 Ta BV 47/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
BetrVG § 47 Abs. 2
BetrVG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Entsendung eines nur vorübergehend in den Betriebsrat nachgerückten Ersatzmitglieds in den Gesamtbetriebsrat
- Judicialis
BetrVG § 47 Abs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entsendung eines Ersatzmitgliedes in den Gesamtbetriebsrat
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 04.12.2002 - 9 BV 409/02
- LAG Hessen, 28.08.2003 - 9 Ta BV 47/03
Papierfundstellen
- DB 2004, 2112
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- ArbG Frankfurt/Main, 04.12.2002 - 9 BV 409/02
Rechtmäßigkeit der Entsendung eines vorübergehend nachgerückten Mitglieds des …
Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2003 - 9 TaBV 47/03
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. Dezember 2002 - 9 BV 409/02 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. Dez. 2002 - 9 BV 409/02 - abzuändern und festzustellen, dass der Betriebsrat berechtigt ist, ein nur vorübergehend nachgerücktes Betriebsratsmitglied in den Gesamtbetriebsrat zu entsenden.