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LAG Köln, 20.04.2004 - 9 TaBV 73/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Tariffähigkeit des Bundesverbandes der freien Wohlfahrtspflege als Spitzenverband; Voraussetzungen der Tarifzuständigkeit eines Spitzenverbandes bei fehlender Tarifwilligkeit
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 23.09.2003 - 6 BV 83/03
- LAG Köln, 20.04.2004 - 9 TaBV 73/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85
Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung
Auszug aus LAG Köln, 20.04.2004 - 9 TaBV 73/03
Im Zweifel ist nur derjenige enge Satzungsbestandteil, in dem der oberste Leitsatz für die Vereinstätigkeit zum Ausdruck gebracht wird und mit dessen Abänderung schlechterdings kein Mitglied bei seinem Beitritt zum Verein rechnen kann, als "Vereinszweck" im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB anzusehen (BGH, Urteil vom 11.11.1985, BGHZ 96, 245 ff., 251). - LAG Berlin, 29.11.2002 - 2 Sa 1359/02
Tariffähigkeit des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt
Auszug aus LAG Köln, 20.04.2004 - 9 TaBV 73/03
Das Arbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass dies weder nach der gesetzlichen Regelung noch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Voraussetzung für die Annahme von Tariffähigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 TVG ist (so auch LAG Berlin, Urteil vom 29.11.2002 - 2 Sa 1359/02 -).
- BAG, 29.06.2004 - 1 AZR 143/03
Einheitstarifvertrag
Mit einem nicht rechtskräftigen Beschluss vom 20. April 2004 hat das Landesarbeitsgericht Köln (- 9 TaBV 73/03 -) die Tariffähigkeit des Bundesverbands und dessen Tarifzuständigkeit für die Kläger festgestellt.