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   LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07   

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https://dejure.org/2008,4566
LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07 (https://dejure.org/2008,4566)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07 (https://dejure.org/2008,4566)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 9 TaBV 74/07 (https://dejure.org/2008,4566)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anzeigenredakteure in Presseunternehmen sind oft Tendenzträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats bei der Auswahl von Anzeigenredakteuren für Berufsbildungsmaßnahmen; Auslegung des Begriffs des Tendenzträgers im Zusammenhang mit Anzeigenredakteuren in Presseunternehmen

  • hensche.de

    Tendenzbetrieb, Mitbestimmung, Betriebsrat

  • Judicialis

    BetrVG § 98; ; BetrVG § 118 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 98; BetrVG § 118 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2
    Mitbestimmung; Berufsbildungsmaßnahme; Tendenzträger; Anzeigenredakteu

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 292
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07
    Insbesondere ist er bestimmt, da die Streitfrage, ob der Betriebsrat von der Arbeitgeberin fordern kann, es zu unterlassen, Anzeigenredakteure zu betrieblichen Bildungsveranstaltungen ohne seine vorherige Zustimmung oder die Entscheidung der Einigungsstelle zu entsenden, weil er ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung hat, genau bezeichnet ist und deshalb mit Rechtskraft entschieden werden kann (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -).

    Bei personenbezogenen Maßnahmen kommt deshalb eine Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Betracht, wenn sie sog. Tendenzträger betreffen (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -).

    Ein Beschäftigter ist Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des betreffenden Unternehmens oder Betriebes für seine Tätigkeit prägend sind (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -).

    So sind die Einstellung und Versetzung von Redakteuren, aber auch die Auswahl für Berufsbildungsmaßnahmen, ebenso geeignete Maßnahmen (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -) wie die Einbeziehung in die Redaktionskonferenz.

    Dazu gehört es auch, die Redakteure auszuwählen, die an Maßnahmen der Berufsbildung nach § 98 Abs. 3 BetrVG teilnehmen (vgl. BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -).

    Dem Informationsanspruch, dem der Tendenzcharakter der Auswahlentscheidung nicht entgegensteht (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 -), hatte die Arbeitgeberin genügt.

  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74

    Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07
    Auch durch den Lokal- und Sportteil einer Zeitung werde die geistig-ideelle Zielrichtung einer Zeitung mitbeeinflusst (vgl. BAG, Beschlüsse vom 7. November 1975 - 1 ABR 78/74 -und vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 -).

    Diese Beeinflussung könne entweder durch eigene Veröffentlichungen oder durch Auswahl und Redigierung der Beiträge anderer erfolgen (vgl. BAG, Beschluss vom 7. November 1975 - 1 ABR 78/74 -).

  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89

    Rechenzentrum als Tendenzbetrieb

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss die Tendenztätigkeit nicht einmal überwiegen, da bereits ein nicht völlig unbedeutender Anteil, beispielsweise 30 %, ausreicht (vgl. BAG, Beschluss vom 20. November 1990 - 1 ABR 87/89 -).
  • LAG München, 11.04.1991 - 6 Sa 712/90

    Abmahnung: Redakteur - Nichtverwertung einer Meldung trotz Weisung durch den

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07
    Vielmehr wird mit ihnen ein besonderes Informationsbedürfnis der Leser erfüllt, nicht anders dies in den anderen Teilen der Zeitung erfolgt z. B. über Politik, Wirtschaft, Lokales, Sport und Kultur (so auch LAG München, Urteil vom 11. April 1991 - 6 Sa 712/90 - AfP 1992, S. 321).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07
    Ob die Anzeigenredakteure bei dieser Tätigkeit als Tendenzträger der Arbeitgeberin auftreten, oder ob dies jedenfalls dann gilt, wenn die Anzeigen einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt haben (dazu: BVerfGE, Beschluss vom 19. November 1985 - 1 BvR 934/82 - und vom 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762, 1787/95 - Benetton-Werbung) , kann dahinstehen.
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74

    Tendenzträgereigenschaft von Sportredakteuren einer Tageszeitung

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07
    Auch durch den Lokal- und Sportteil einer Zeitung werde die geistig-ideelle Zielrichtung einer Zeitung mitbeeinflusst (vgl. BAG, Beschlüsse vom 7. November 1975 - 1 ABR 78/74 -und vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 -).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07
    Zudem sei der Anzeigenteil allgemein geeignet, die Anliegen der inserierenden Stellen zu offenbaren, was einen gewissen Schluss auf die kulturelle, politische und wirtschaftliche Lage im Bereich des Verbreitungsgebietes der Zeitung zulasse (BVerfGE 21, 271, 278; vgl. auch: Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl., Art. 5 Rdn. 3).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 694/90

    Keine Verletzung der Pressefreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Köln, 24.06.2008 - 9 TaBV 74/07
    Die Norm enthält eine grundrechtsausgestaltende Regelung, so dass es bei ihrer Anwendung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht auf das Gewicht der durch das Mitbestimmungsrecht geschützten Interessen der Arbeitnehmer ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 694/90 - Fitting, BetrVG, 23. Aufl., § 118 Rdn. 24).
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. Juni 2008 - 9 TaBV 74/07 - wird zurückgewiesen.
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