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   LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16   

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https://dejure.org/2017,13378
LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16 (https://dejure.org/2017,13378)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16 (https://dejure.org/2017,13378)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. April 2017 - 9 TaBV 78/16 (https://dejure.org/2017,13378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum Wechsel eines Arbeitnehmers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung; Zustimmungsersetzung (hier abgelehnt); Begriff des "zu besetzenden Arbeitsplatzes"

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5
    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zum Wechsel eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16
    Erforderlich ist, dass die eingetretene Änderung über solche im üblichen Schwankungsbereich liegenden Veränderungen hinausgeht und zur Folge hat, dass die Arbeitsaufgabe oder die Tätigkeit eine "andere" wird (BAG, Beschluss vom 17. Juni 2008- 1 ABR 38/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Beschluss vom 06. November 2013- 7 ABR 84/11 -, Rn. 59, juris; BAG, Beschluss om 17. Juni 2008- 1 ABR 38/07 -, Rn. 20 - 22, juris).
  • LAG Hessen, 03.11.1992 - 5 TaBV 27/92

    Betriebsrat: Verletzung der Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16
    Auch im Betriebsverfassungsgesetz, etwa bei den §§ 90, 91 BetrVG, wird der Arbeitsplatz als Tätigkeitsbereich im räumlich-funktionalen Sinn verstanden (GK-Weber, 10. Aufl. 2014, § 90 BetrVG, Rn. 21; LAG Hessen, Beschl. v. 3.11.1992 - 5 TaBV 27/92, BeckRS 1992, 30448097, beck-online).
  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16
    § 93 BetrVG stellt demgemäß auf die Stelle ab, auf der ein Arbeitnehmer tätig werden soll (BAG, Beschluss vom 01. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 -, BAGE 137, 106-112, Rn. 15).
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16
    Erforderlich ist, dass die eingetretene Änderung über solche im üblichen Schwankungsbereich liegenden Veränderungen hinausgeht und zur Folge hat, dass die Arbeitsaufgabe oder die Tätigkeit eine "andere" wird (BAG, Beschluss vom 17. Juni 2008- 1 ABR 38/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Beschluss vom 06. November 2013- 7 ABR 84/11 -, Rn. 59, juris; BAG, Beschluss om 17. Juni 2008- 1 ABR 38/07 -, Rn. 20 - 22, juris).
  • LAG Köln, 13.07.2017 - 7 TaBV 25/17

    Mitbestimmung; Versetzung; Eingruppierung; Zustimmungsersetzungsantrag;

    Er beruft sich darauf, dass der von der Arbeitgeberin herangezogene Beschluss der 9. Kammer des Arbeitsgerichts Köln zwischenzeitlich vom Landesarbeitsgericht Köln aufgehoben worden sei (9 TaBV 78/16, Beschluss vom 28.04.2017).

    Eine Ausschreibungspflicht nach § 93 BetrVG dient gerade dazu, einen innerbetrieblichen Arbeitsmarkt zu aktivieren und die im Betrieb selbst vorhandenen Möglichkeiten eines rationellen Personaleinsatzes optimal zu nutzen (LAG Köln vom 28.04.2017, 9 TaBV 78/16, unter Bezugnahme auf die Bundestagsdrucksache VI/1786, S. 50).

  • ArbG Siegburg, 16.01.2019 - 3 BV 24/18
    Auch in einem solchen Widerspruch kann das Verlangen einer Ausschreibung zum Ausdruck gebracht werden (vgl. LAG L., Beschluss vom 28.04.2017 - 9 TaBV 78/16 - Rn. 26, juris).
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