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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 02.09.2008 - 9 TaBV 8/08   

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https://dejure.org/2008,10473
LAG Düsseldorf, 02.09.2008 - 9 TaBV 8/08 (https://dejure.org/2008,10473)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.2008 - 9 TaBV 8/08 (https://dejure.org/2008,10473)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 2008 - 9 TaBV 8/08 (https://dejure.org/2008,10473)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 Abs. 2 BetrVG
    Zugang zum Internet für Betriebsrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Verfügungstellung von Räumen und sachlichen Mitteln und Informationstechnik und Kommunikationstechnik sowie Büropersonals für die Sitzungen und die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats; Internetzugang für den Betriebsrat; Recht ...

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Besteht für das einzelne Betriebsratsmitglied ein Anspruch auf einen eigenen Internetzugang?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 198
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.09.2008 - 9 TaBV 8/08
    a) Der Betriebsrat hat bei seiner Prüfung, ob eine bestimmte Informations- und Kommunikationstechnik zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich und ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers andererseits, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG vom 16.05.2007, NZA 2007, Seite 1117, 1119; BAG vom 23.08.2006, NZA 2007, Seite 337, 338; BAG vom 03.09.2003, AP Nr. 79 zu § 40 BetrVG 1972).

    Lediglich soweit sich die Aufgaben von Arbeitgeber und Betriebsrat berühren, etwa bei der betrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung, kann der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik auf Arbeitgeberseite den erforderlichen Umfang der dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellenden Sachmittel beeinflussen (BAG vom 23.08.2006, a. a. O.).

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.09.2008 - 9 TaBV 8/08
    a) Der Betriebsrat hat bei seiner Prüfung, ob eine bestimmte Informations- und Kommunikationstechnik zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich und ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers andererseits, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG vom 16.05.2007, NZA 2007, Seite 1117, 1119; BAG vom 23.08.2006, NZA 2007, Seite 337, 338; BAG vom 03.09.2003, AP Nr. 79 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98

    Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.09.2008 - 9 TaBV 8/08
    Er hat durch die Ermöglichung von Internetzugängen für zwei Betriebsratsmitglieder den Anspruch vielmehr nur teilweise erfüllt (BAG vom 08.03.2000 - 7 ABR 73/98 - Juris).
  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. September 2008 - 9 TaBV 8/08 - teilweise aufgehoben.

    Im Übrigen ist der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. September 2008 - 9 TaBV 8/08 - gegenstandslos.

  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Weder Wortlaut noch Zweck des Gesetzes rechtfertigten eine solche Einschränkung (LAG Düsseldorf, Beschluss v. 02.09.2008, 9 TaBV 8/08, LAGE Nr. 12 zu § 40 BetrVG 2001 zum Thema Internetnutzung; kritisch insoweit auch LAG Köln, Beschluss v. 09.01.2008, 7 TaBV 25/07, juris Rz. 41); eine solche Darlegung sei in der Praxis in der Regel auch nicht möglich (Hess. LAG v. 07.02.2008, a. a. O.).
  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

    Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der Zugang zum Internet jedoch als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle regelmäßig als erforderlich für die Betriebsratstätigkeit i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris; LAG Düsseldorf Beschluss vom 2. Sept. 2008 - 9 TaBV 8/08 - LAGE § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 79/08; LAG Nürnberg LAG Niedersachsen Beschluss vom 9. März 2007 - 3 TaBV 47/06 - AuR 2007, 222 = Juris; Nichtzulassungsbeschwerde 7 ABN 39/07 (Beschluss nicht dokumentiert)).
  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 258/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

    30 Entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist der Zugang zum Internet jedoch als allgemein genutzte, umfassende Informationsquelle regelmäßig als erforderlich für die Betriebsratstätigkeit i. S. d. § 40 Abs. 2 BetrVG anzusehen, es sei denn, berechtigte Interessen des Arbeitgebers rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Beurteilung (LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09 - Juris; LAG Düsseldorf Beschluss vom 2. Sept. 2008 - 9 TaBV 8/08 - LAGE § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; LAG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08 - Juris; Rechtsbeschwerde eingelegt unter dem Az. 7 ABR 79/08; LAG Nürnberg LAG Niedersachsen Beschluss vom 9. März 2007 - 3 TaBV 47/06 - AuR 2007, 222 = Juris; Nichtzulassungsbeschwerde 7 ABN 39/07 (Beschluss nicht dokumentiert)).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 22.07.2008 - 9 TaBV 8/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9532
LAG Köln, 22.07.2008 - 9 TaBV 8/08 (https://dejure.org/2008,9532)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.07.2008 - 9 TaBV 8/08 (https://dejure.org/2008,9532)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 2008 - 9 TaBV 8/08 (https://dejure.org/2008,9532)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Betriebsrat, Kostenfreistellung, einstweilige Verfügung, betriebliche Beschwerdestelle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 40 BetrVG, § 13 AGG
    Betriebsrat, Kostenfreistellung, einstweilige Verfügung, betriebliche Beschwerdestelle

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Erstattung der einem Betriebsrat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entstandenen Rechtsanwaltskosten; Einseitige Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG); Zielsetzung des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.01.2006 - 7 ABR 25/05

    Betriebsratsbeschluss - Ladungsmangel

    Auszug aus LAG Köln, 22.07.2008 - 9 TaBV 8/08
    Es ist anerkannt, dass eine Ausnahme von der Pflicht zur Ladung eines Ersatzmitgliedes zu machen ist, wenn ein geladenes Betriebsratsmitglied plötzlich verhindert ist und es dem Betriebsrat nicht mehr möglich ist, das Ersatzmitglied rechtzeitig zu laden (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 7 ABR 25/05 -).

    Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten, wozu auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt gehören, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat für erforderlich halten durfte (vgl. zuletzt: BAG, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 7 ABR 25/05 -).

    Soweit mit den Anträgen im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend gemacht worden ist, der Arbeitgeber habe es zu unterlassen, die Arbeitnehmer aufzufordern, alle Beschwerden nach dem AGG bei der betrieblichen Beschwerdestelle einzureichen, ist daher eine Kostenerstattung zusätzlich mit der Begründung abzulehnen, insoweit sei das Verfahren nicht aufgrund eines ordnungsgemäß gefassten Betriebsratsbeschlusses eingeleitet worden (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 7 ABR 25/05 -).

  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 22.07.2008 - 9 TaBV 8/08
    Die ihnen erteilte Vollmacht umfasste auch die Berechtigung zur Einlegung von Rechtsmitteln (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 -).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung des Betriebsrats zur Einleitung des Verfahrens streiten (vgl. BAG, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 -).

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Köln, 22.07.2008 - 9 TaBV 8/08
    Soweit der Arbeitgeber einwendet, bereits nach den Grundsätzen in dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - sei der Antrag unbegründet, ist Folgendes festzuhalten: Aus der Kostenrechnung, die der Antragsschrift beigefügt ist, ergibt sich nur, dass die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber ihre Gebühren geltend gemacht haben.
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Köln, 22.07.2008 - 9 TaBV 8/08
    Daher sind bei den Anforderungen, die an den Verfügungsgrund zu stellen sind, das Gewicht des drohenden Verstoßes und die Bedeutung der umstrittenen Maßnahme einerseits für den Arbeitgeber und andererseits für die Belegschaft angemessen zu berücksichtigen (vgl. BAG, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -).
  • BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90

    Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten

    Auszug aus LAG Köln, 22.07.2008 - 9 TaBV 8/08
    Der Betriebsrat muss Maßstäbe einhalten, die er gegebenenfalls anwenden würde, wenn er selbst - oder seine beschließenden Mitglieder - die Kosten zu tragen hätte (vgl. BAG, Beschluss vom 28. August 1991 - 7 ABR 72/90 -).
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