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   LAG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14   

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https://dejure.org/2015,16000
LAG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14 (https://dejure.org/2015,16000)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14 (https://dejure.org/2015,16000)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - 9 TaBV 8/14 (https://dejure.org/2015,16000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Belegschaftsstärke i.S.d. § 38 Abs 1 BetrVG

  • IWW

    § 38 BetrVG, § ... 38 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 38 Abs. 1 BetrVG, § 9 BetrVG, § 7 S. 1 BetrVG, § 9 S. 1 BetrVG, § 38, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 9, § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG, §§ 7, 9 BetrVG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2008/04/EG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 89 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, § 13, §§ 3, 4 BetrVG, Richtlinie 2008/04/EWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern unter Berücksichtigung der Anzahl regelmäßig beschäftigter Leiharbeitnehmer

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 S 1 BetrVG, § 38 Abs 1 BetrVG, § 1 AÜG
    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Belegschaftsstärke i.S.d. § 38 Abs 1 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 9 S. 1; BetrVG § 38 Abs. 1
    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern unter Berücksichtigung der Anzahl regelmäßig beschäftigter Leiharbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leiharbeitnehmer - und die Schwellenwerte des Betriebsverfassungsgesetzes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern unter Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer sind bei der Zahl der freigestellten Betriebsräte zu berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitarbeitnehmer sollen jetzt mitzählen - auch bei Freistellungen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 353
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14
    Zur Begründung der Beschwerde verweist die Arbeitgeberin zunächst auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2003, Az. 7 ABR 3/03.

    a) Zunächst weist die Arbeitgeberin zu Recht darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.10.2003 (7 ABR 3/03) es noch abgelehnt hat, bei der Berücksichtigung der für die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke im Zusammenhang mit § 38 Abs. 1 BetrVG die im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer überhaupt mitzuzählen.

    Auch wenn die hier getroffene Entscheidung im Einklang mit der überwiegenden Auffassung in der Fachliteratur zur Auslegung des § 38 Abs. 1 BetrVG steht (vergleiche nur Richardi/Thüsing, BetrVG § 38 Rn. 9; DFL/Maschmann § 38 Rn 2; Fitting, § 38 BetrVG, Rn 9, DKK/Wedde, BetrVG § 38 Rn. 9; ErfK/Koch § 38 BetrVG, Rn 1), war für die Arbeitgeberin gleichwohl die Rechtsbeschwerde zuzulassen, weil die vorliegende Entscheidung von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.10.2003, 7 ABR 3/03 abweicht.

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11

    Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - 9 TaBV 8/14
    Bei der Ermittlung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 1 BetrVG sind Leiharbeitnehmer nach den Grundsätzen der Entscheidung des BAG vom 13.03.2013 (7 ABR 69/11) mit zu berücksichtigen.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013, Az. 7 ABR 69/11 sei auf die Berechnung der Schwellenwerte des § 38 Abs. 1 BetrVG nicht zu übertragen.

    Diese Entscheidung lässt sich jedoch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.3.2013 (Az. 7 ABR 69/11) in dieser Weise nicht aufrechterhalten und das Beschwerdegericht weicht von ihr daher auch ab.

  • LAG Hessen, 02.11.2015 - 16 TaBV 48/15

    Bei der Feststellung der Zahl der Arbeitnehmer im Rahmen des § 38 BetrVG sind

    Die Kammer schließt sich der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2015-9 TaBV 8/14- an.
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