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   LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07   

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https://dejure.org/2008,8510
LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07 (https://dejure.org/2008,8510)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07 (https://dejure.org/2008,8510)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 9 TaBV 91/07 (https://dejure.org/2008,8510)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versetzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG
    Versetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines allgemeinen Unterlassungsanspruches als Folge einer kurzfristigen Versetzungsmaßnahme unter Missachtung der Beteiligungsrechte des Betriebsrates; Erhebliche Änderung der äußeren Umstände einer Arbeit als Voraussetzung für eine Einordnung einer Änderung des ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG
    Versetzung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei kurzfristigen Versetzungen eines Flughafenangestellten - allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05

    Vertretung - Unterlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07
    Damit kann auch ein allgemeiner Unterlassungsanspruch durch § 101 BetrVG nicht ausgeschlossen sein (Hessisches LAG vom 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05 - juris).

    Ein hinreichend effektiver Rechtsschutz wird dadurch nicht gewährleistet (ebenso Hessisches LAG vom 01.11.2005, a.a.O., mit umfangreichen Nachweisen zum Streitstand in der Literatur).

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07
    Deshalb wird ein Anspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG nicht durch § 101 BetrVG ausgeschlossen (BAG vom 17.03.1987, AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.02.2008 - 9 TaBV 91/07
    Dabei muss die Veränderung auch "erheblich" sein (BAG vom 13.03.2007, AP Nr. 52 zu § 95 BetrVG 1972; BAG vom 28.08.2007, DB 2008, S. 70).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Februar 2008 - 9 TaBV 91/07 - aufgehoben, soweit dieses der Beschwerde des Betriebsrats stattgegeben und die Arbeitgeberin zur Unterlassung verpflichtet hat.
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