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   LAG Hessen, 19.08.2004 - 9 TaBVGa 114/04   

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https://dejure.org/2004,28501
LAG Hessen, 19.08.2004 - 9 TaBVGa 114/04 (https://dejure.org/2004,28501)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.08.2004 - 9 TaBVGa 114/04 (https://dejure.org/2004,28501)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. August 2004 - 9 TaBVGa 114/04 (https://dejure.org/2004,28501)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hessen, 14.01.2010 - 9 TaBVGa 229/09

    Erforderlichkeit einer Schulung der Vertrauensperson der

    Darauf, ob es einer Zustimmung oder Freistellungserklärung nicht bedarf, kommt es vor diesem Hintergrund nicht an (für Betriebsratsschulungen Hess. LAG Beschluss vom 18. Juni 2009 - 9 TaBVGa 107/09 - nicht veröffentl.; Hess. LAG Beschluss vom 19. Aug. 2004 - 9 TaBVGa 114/04 - Juris).

    2004 (- 9 TaBVGa 114/04 - Juris) hinsichtlich der gleichgelagerten Problematik einer Betriebsratsschulung entschieden, dass der Anspruch nach § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 BetrVG darauf gerichtet ist, das Betriebsratsmitglied nach diesen Vorschriften von der Arbeitspflicht freizustellen.

  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 7/08

    Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Freistellung von Kosten für Teilnahme

    Einerseits wird vertreten, das Arbeitsgericht dem Betriebsratsmitglied durch einstweilige Verfügung die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gestatten kann (LAG Hamm, 23.11.1972 - DB 1972, 2489; LAG Hessen, 10.08.2004 - 9 TaBVGa 114/04 - ArbG Detmold, 30.04.1998 - AiB 1998, 405; ArbG Frankfurt/Oder, 27.01.2000 - LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 54; ArbG Bremen, 25.02.2000 - AiB 2000, 288; Wenzel, NZA 1984, 112, 116; Fitting, aaO., § 37 Rn. 252; DKK/Wedde, aaO., § 37 Rn. 132; GK/Weber, aaO., § 37 Rn. 278, 282; ErfK/Eisemann, 8. Aufl., § 37 BetrVG Rn. 28; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl., § 85 Rn. 31; Korinth, aaO., K Rn. 34; ders., ArbRB 2008, 30 m.w.N.).
  • KAG Freiburg, 19.06.2009 - 11/09

    Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme für eine beabsichtigte

    Bezogen auf § 37 Abs. 6 BetrVG ist im staatlichen Bereich sehr streitig, ob das Arbeitsgericht dem Betriebsratsmitglied durch einstweilige Verfügung die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gestatten kann (dafür: Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss v. 19.08.2004 - 9 TaBVGA 114/04; Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 37 Rn. 252; ErfK/Eisemann § 37 BetrVG Rn. 28; Richardi/Thüsing, BetrVG § 37 Rn. 130 ff.; dagegen mit umfangreichen Nachweisen: LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.2008, 10 TaBVGA 7/08, juris).
  • ArbG Hanau, 22.03.2007 - 2 BV 2/07

    Arbeitsrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs eines Betriebsratsvorsitzenden

    Vielmehr steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum bei der Auswahl der Schulung zu (Hessisches LAG Beschluss vom 19.08.2004 - 9 TaBVGa 114/04).
  • KAG Freiburg, 20.04.2009 - 8/09

    Freistellungsanspruch für Seminarteilnahme

    Bezogen auf § 37 Abs. 6 BetrVG ist im staatlichen Bereich sehr streitig, ob das Arbeitsgericht dem Betriebsratsmitglied durch einstweilige Verfügung die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gestatten kann (dafür: Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss v. 19.08.2004 - 9 TaBVGA 114/04; Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 37 Rn. 252; ErfK/Eisemann § 37 BetrVG Rn. 28; Richardi/Thüsing, BetrVG § 37 Rn. 130 ff.; dagegen mit umfangreichen Nachweisen: LAG Hamm, Beschluss vom 21.05.2008, 10 TaBVGA 7/08, juris).
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