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   LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09   

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LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09 (https://dejure.org/2009,13265)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09 (https://dejure.org/2009,13265)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 2009 - 9 TaBVGa 15/09 (https://dejure.org/2009,13265)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung - Anspruch des Betriebsrats auf Einhaltung und Durchführung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung - Erledigungserklärung des Antragsgegners

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 83a Abs. 2 ArbGG; § 83a Abs. 3 ArbGG; § 85 Abs. 2 S. 2 ArbGG; § 307 S. 1 ZPO; § 935 ZPO; § 945 ZPO
    Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung; Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund zur Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts; Erledigung des Beschlussverfahrens durch einseitige Erledigungserklärung der Antragsgegnerin nur bei erledigendem Ereignis ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung; Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund zur Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts; Erledigung des Beschlussverfahrens durch einseitige Erledigungserklärung der Antragsgegnerin nur bei erledigendem Ereignis ...

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 1; ; ArbGG § 85 Abs. 2; ; ArbGG § 483 a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung; Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund zur Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts; Erledigung des Beschlussverfahrens durch einseitige Erledigungserklärung der Antragsgegnerin nur bei erledigendem Ereignis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09
    Darauf, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war, kommt es - anders im Urteilsverfahren - nicht an (BAG vom 19.02.2008, 1 ABR 65/05, NZA-RR 2008, 490 Rn. 10 m. w. N.).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09
    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (BAG vom 24.02.1987, 1 ABR 18/85, AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 1987, 639, jeweils Rn. 29, BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP Nr. 1 zu § 21 BetrVG = NZA 2003, 1097; GMPM/Matthes, ArbGG, 5. Aufl., § 85 Rn. 40 a. E. und GK-ArbGG/Vossen § 85 Rn. 64, Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl., § 85 Rn. 105 a. E.; LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, 311).
  • LAG Hessen, 04.10.2007 - 5 TaBVGa 91/07

    Unterlassungsverfügung - Verfügungsgrund - mitbestimmungswidrige Maßnahme

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09
    Bei unklarer Rechtslage kommt es u. a. auf den Schaden an, der dem Arbeitgeber droht, wenn er die geplante Maßnahme auf Grund einer Unterlassungsverfügung nicht durchführen darf (Walker in Schwab/Weth, a. a. O. Rn. 65 und Rn.107; LAG Hessen vom 04.10.2007, 5 TaBVGa 91/07 Rn. 20, 21, zitiert nach Juris; LAG Köln vom 13.02.2002, 12 Ta 244/07, Rn. 18, zitiert nach Juris).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09
    Der Beteiligten zu 2) ist zwar zuzugeben, dass die Betriebsparteien grundsätzlich bei ihren Regelungen die Vorgaben der Konzernmutter und auch das Unternehmen betreffend der ausländischer Bestimmungen als betriebliche Belange zu berücksichtigen haben (BAG vom 22.07.2008, 1 ABR 40/07 AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 = NZA 2008, 1248; LAG Hessen vom 05.07.2001, 5 TaBV 153/00, DB 2001, 2254 = NZA-RR 2002, 200, jeweils Rn. 23).
  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09
    Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, ist das Verfahren einzustellen (BAG vom 26.04.1990, 1 ABR 79/89, BAGE 65/105 = AP ArbGG 1979, § 83 a Nr. 3).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09
    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (BAG vom 24.02.1987, 1 ABR 18/85, AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 1987, 639, jeweils Rn. 29, BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP Nr. 1 zu § 21 BetrVG = NZA 2003, 1097; GMPM/Matthes, ArbGG, 5. Aufl., § 85 Rn. 40 a. E. und GK-ArbGG/Vossen § 85 Rn. 64, Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl., § 85 Rn. 105 a. E.; LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, 311).
  • LAG Hessen, 05.07.2001 - 5 TaBV 153/00

    Unterlassungsanspruch; Personalfragebogen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09
    Der Beteiligten zu 2) ist zwar zuzugeben, dass die Betriebsparteien grundsätzlich bei ihren Regelungen die Vorgaben der Konzernmutter und auch das Unternehmen betreffend der ausländischer Bestimmungen als betriebliche Belange zu berücksichtigen haben (BAG vom 22.07.2008, 1 ABR 40/07 AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG 1972 = NZA 2008, 1248; LAG Hessen vom 05.07.2001, 5 TaBV 153/00, DB 2001, 2254 = NZA-RR 2002, 200, jeweils Rn. 23).
  • LAG Köln, 20.04.1999 - 13 Ta 243/98

    Einigungsstellenspruch; einstweilige Verfügung; Auskunft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09
    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (BAG vom 24.02.1987, 1 ABR 18/85, AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972 = NZA 1987, 639, jeweils Rn. 29, BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP Nr. 1 zu § 21 BetrVG = NZA 2003, 1097; GMPM/Matthes, ArbGG, 5. Aufl., § 85 Rn. 40 a. E. und GK-ArbGG/Vossen § 85 Rn. 64, Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl., § 85 Rn. 105 a. E.; LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, 311).
  • LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung; Einstweilige Verfügung

    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich als eigener Anspruch des Betriebsrates aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben (BAG, Beschluss vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, NZA 2003, 1097; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09; Fitting, BetrVG, 23. Auflage, § 77 Rn. 4).

    Weitere Anforderungen an den Verfügungsgrund als den drohenden Zeitablauf und die Durchführung der erforderlichen Interessenabwägung im Hinblick auf die Erfolgsaussicht können insbesondere bei dem geltend gemachten Anspruch auf Durchführung einer bereits abgeschlossenen Betriebsvereinbarung nicht gestellt werden (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris).

    Bei unklarer Rechtslage kommt es u. a. auf den Schaden an, der dem Arbeitgeber droht, wenn er die geplante Maßnahme auf Grund einer Unterlassungsverfügung nicht durchführen darf (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris; Schwab/Weth, ArbGG, 3. Auflage, § 85 Rn. 65 und Rn.107).

  • ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21

    Corona-Selbsttest während Arbeitszeit - Mitbestimmungsrecht

    Die von dem Betriebsrat zitierte Rechtsprechung des LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09, Rn. 10, juris, bezieht sich auf eine weniger weitreichende Unterlassungsverfügung.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21

    Einstweilige Anordnung - Anrückzeit bei Rufbereitschaft - betriebliche

    Bei der vorläufigen Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen wird im Hinblick auf § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und die dort geregelte Durchführungspflicht des Arbeitgebers vorrangig auf die wegen Zeitablauf drohende Rechtsbeeinträchtigung und die Gesichertheit der Erfolgsaussichten abgestellt (vgl. LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09, juris Rn 10; LAG Köln, 12. Juni 2012 - 12 Ta 95/12, juris Rn 53).
  • ArbG Bochum, 07.11.2014 - 3 BVGa 2/14

    Einstweilige Verfügung, Durchführung einer Betriebsvereinbarung,

    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung ist ein klagbarer und vollstreckbarer Verfügungsanspruch (sowie LAG Niedersachen vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris unter Bezugnahme u.a. auf BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, AP zu § 21 BetrVG Nr. 1 und LAG Köln vom 20.04.1999, 13 Ta 243/99, NZA-RR 2000, Seite 311).
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