Rechtsprechung
   LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9511
LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09 (https://dejure.org/2009,9511)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09 (https://dejure.org/2009,9511)
LAG Hessen, Entscheidung vom 03. September 2009 - 9 TaBVGa 159/09 (https://dejure.org/2009,9511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 2 ArbGG, § 935 ZPO, § 940 ZPO, § 23 Abs 1 S 1 BetrVG
    Fortwirkender Betriebsratsausschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag des Arbeitgebers auf erneute Ausschließung eines Betriebsratsmitgliedes bei Fortwirkung früherer Ausschlussgründe

  • Wolters Kluwer

    (Fortwirkender Betriebsratsausschluss)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag der Arbeitgeberin auf erneute Ausschließung eines Betriebsratsmitgliedes bei Fortwirkung früherer Ausschlussgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 246
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08

    Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrats auf Antrag des

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09
    Der Beteiligte zu 2) wurde auf Antrag der Beteiligten zu 1) aus dem Betriebsrat ausgeschlossen (Hess. Landesarbeitsgericht - 9 TaBV 141/08 -Beschluss vom 11. Dez. 2008, Vorinstanz ArbG Frankfurt am Main - 3/14 BV 1381/07 -).

    17 Ein die vorläufige Untersagung der Ausübung des Betriebsratsamtes gemäß §§ 85 Abs. 2 ArbGG, 935, 940 ZPO vorauszusetzender Sachverhalt, der der Arbeitgeberin die weitere Amtsausübung des Beteiligten zu 2) bis zur Verkündung der erstinstanzlichen Entscheidung im Ausschließungsverfahren unzumutbar und untragbar macht, ist nach der Prozesslage im Eilverfahren nach Durchführung der Beweisaufnahme und Stattgabe des Ausschließungsantrages im Verfahren 9 TaBV 141/08 gegeben.

  • LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07

    Antrag auf Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung - Unterrichtung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09
    Der Antrag der Beteiligten zu 1) vom 3. April 2007 auf Ersetzung der vom Beteiligten zu 3) verweigerten Zustimmung zur beabsichtigten fristlosen Kündigung des Beteiligten zu 2) blieb vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und dem Hessischen Landesarbeitsgericht (- 20 TaBV 244/07 - Beschluss vom 28. Aug. 2008) erfolglos.
  • LAG München, 12.08.2008 - 6 TaBV 133/07

    Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09
    Auch die Instanzrechtsprechung (LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - Juris; LAG München Beschluss vom 12. Aug. 2008 - 6 TaBV 133/07 - Juris; LAG Bremen Beschluss vom 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87, 1 TaBV 15/87 - NZA 1988, 330; LAG Berlin Beschluss vom 19. Juni 1978 - 9 TaBV 1/78 - DB 1979, 112) hat das nach § 256 ZPO erforderliche Rechtschutzinteresse verneint, weil der Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds nach Ablauf der Amtsperiode nicht mehr zulässig sei.
  • LAG Bremen, 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09
    Auch die Instanzrechtsprechung (LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - Juris; LAG München Beschluss vom 12. Aug. 2008 - 6 TaBV 133/07 - Juris; LAG Bremen Beschluss vom 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87, 1 TaBV 15/87 - NZA 1988, 330; LAG Berlin Beschluss vom 19. Juni 1978 - 9 TaBV 1/78 - DB 1979, 112) hat das nach § 256 ZPO erforderliche Rechtschutzinteresse verneint, weil der Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds nach Ablauf der Amtsperiode nicht mehr zulässig sei.
  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09
    Auch die Instanzrechtsprechung (LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - Juris; LAG München Beschluss vom 12. Aug. 2008 - 6 TaBV 133/07 - Juris; LAG Bremen Beschluss vom 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87, 1 TaBV 15/87 - NZA 1988, 330; LAG Berlin Beschluss vom 19. Juni 1978 - 9 TaBV 1/78 - DB 1979, 112) hat das nach § 256 ZPO erforderliche Rechtschutzinteresse verneint, weil der Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds nach Ablauf der Amtsperiode nicht mehr zulässig sei.
  • BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68

    Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09
    Das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 29.04.1969 - 1 ABR 19/68 - EzA § 23 BetrVG Nr. 2) hat zwar angenommen, das Rechtsschutzinteresse für einen Ausschließungsantrag bestehe dann nicht mehr, wenn das von dem Ausschließungsverfahren nach § 23 BetrVG betroffene Mitglied des Betriebsrats inzwischen aus dem Betriebsrat durch Ablauf der Amtszeit ausgeschieden sei.
  • LAG Berlin, 19.06.1978 - 9 TaBV 1/78
    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09
    Auch die Instanzrechtsprechung (LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - Juris; LAG München Beschluss vom 12. Aug. 2008 - 6 TaBV 133/07 - Juris; LAG Bremen Beschluss vom 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87, 1 TaBV 15/87 - NZA 1988, 330; LAG Berlin Beschluss vom 19. Juni 1978 - 9 TaBV 1/78 - DB 1979, 112) hat das nach § 256 ZPO erforderliche Rechtschutzinteresse verneint, weil der Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds nach Ablauf der Amtsperiode nicht mehr zulässig sei.
  • LAG Bremen, 27.10.1987 - 1 TaBV 15/87

    Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes; Neuwahl des Betriebsrates; Wiederwahl;

    Auszug aus LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09
    Auch die Instanzrechtsprechung (LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - Juris; LAG München Beschluss vom 12. Aug. 2008 - 6 TaBV 133/07 - Juris; LAG Bremen Beschluss vom 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87, 1 TaBV 15/87 - NZA 1988, 330; LAG Berlin Beschluss vom 19. Juni 1978 - 9 TaBV 1/78 - DB 1979, 112) hat das nach § 256 ZPO erforderliche Rechtschutzinteresse verneint, weil der Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds nach Ablauf der Amtsperiode nicht mehr zulässig sei.
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer

    Eine Auffassung lehnt dies grundsätzlich ab (BAG v. 29.04.1969 - 1 ABR 19/68 - AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG; LAG München v. 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13 - Rn. 131 ff., juris; LAG München v. 12.08.2008 - 6 TaBV 133/07 - Rn. 20, juris; Hess. LAG v. 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09 - Rn. 19, NZA-RR 2010, 246; Fitting u.a., § 23 BetrVG Rn. 25; Trittin in Däubler/Kittner/Klebe/Wedde [DKKW], Betriebsverfassungsgesetz, 14. Auflage 2014).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

    bb) Im vorliegenden Fall würde dies voraussetzen, dass der Rücktritt der Klägerin und die eingeleitete Betriebsratswahl mit der Bestellung der Klägerin zum Wahlvorstand inszeniert waren und eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung betriebsverfassungsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten darstellten, durch die die Präklusionswirkung des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts vom 16. Juli 2015 umgangen werden sollte (vgl. LAG Hessen 3. September 2009 - 9 TaBVGa 159/09 - NZA-RR 2010, 246).
  • LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15

    Auf Pflichtverletzungen aus der vorangegangenen Amtszeit kann die Ausschließung

    Die erkennende Kammer hat zwar mit Beschluss vom 3. Sept. 2009 (- 9 TaBVGa 159/09 - Juris) einem Antrag des Arbeitgebers im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Suspendierung eines wiedergewählten Betriebsratsvorsitzenden stattgegeben wegen fortwirkender Beeinträchtigung der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber durch die Ausschließungsgründe des vorangegangenen Ausschließungsbeschlusses der Kammer vom 11. Dez. 2008.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht