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   LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05   

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https://dejure.org/2005,3269
LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05 (https://dejure.org/2005,3269)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05 (https://dejure.org/2005,3269)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 9 TaBVGa 28/05 (https://dejure.org/2005,3269)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 2 BetrVG, § 7 Abs 2 BetrVG, § 8 BetrVG, § 9 BetrVG, § 19 BetrVG
    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder; Zulässigkeit des Eingriffs in laufende Betriebswahlen durch einstweilige Anordnung; Berücksichtigung gestellter Arbeitnehmer bei der Ermittlung der Betriebsratsgröße; Vorliegen eines schwerwiegenden Verstoßes ...

  • Judicialis

    BetrVG § 9; ; BetrVG § 15 Abs. 2; ; BetrVG § 8 Abs. 1; ; HPVG § 103; ; BGB § 613 a Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 1 § 4 § 9 § 19; ZPO § 935 § 940
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen laufende Betriebsratswahl nur bei schwerwiegenden Verstößen - keine Nichtigkeit der Wahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs - gemeinsamer Betrieb aufgrund tatsächlicher Führungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95

    Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
    Dabei kann auf die Existenz einer Führungsvereinbarung aus den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden (BAG Beschluss vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - NZA 2004, 618; BAG 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 10, zu B 3 b bb der Gründe).

    Ob eine einheitliche Leitung des Betriebes vorliegt, entscheidet die innerbetriebliche Entscheidungsfindung und deren innerbetriebliche Umsetzung in personellen und sozialen Angelegenheiten (BAG Beschluss vom 24. Jan. 1996 - 7 ABR 10/95 - EzA § 1 BetrVG 1972 Nr. 10).

    Eine interne Kostenverrechnung steht einer einheitlichen Leitung ebenfalls nicht entgegen (BAG Beschluss vom 24. Jan. 1996 - 7 ABR 10/95 - EzA § 1 BetrVG 1972 Nr. 10).

    1996 - 7 ABR 10/95 - EzA § 1 BetrVG 1972 Nr. 10).

    Sind an einem gemeinsamen Betrieb sowohl eine juristische Person des Privatrechts als auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts - hier über das Restamt 46 - beteiligt, findet Betriebsverfassungsrecht Anwendung, wenn sich die Betriebsführung auf der Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung vollzieht (BAG Beschluss vom 24. Jan. 1996 - 7 ABR 10/95 - EzA § 1 BetrVG 1972 Nr. 10).

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
    Die einen Betrieb konstituierende Leitungsmacht wird dadurch bestimmt, dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung im Wesentlichen selbständig ausgeübt wird (BAG Beschluss vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - NZA 2004, 618; BAG Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 56/03 - Juris; BAG Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 AZR 386/02 - EzA § 23 KSchG Nr. 27).

    Von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG Beschluss vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - NZA 2004, 618; BAG Beschluss vom 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11; BAG Beschluss 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39, zu B III 1 der Gründe; BAG Beschluss vom 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - DB 2000, 384, zu B I der Gründe) auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.

    Dabei kann auf die Existenz einer Führungsvereinbarung aus den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles geschlossen werden (BAG Beschluss vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - NZA 2004, 618; BAG 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 10, zu B 3 b bb der Gründe).

    Vor allem besteht nicht eine mehr oder weniger zufällige Personenidentität in der Leitung der Antragstellerin und des Restamtes 46 "S" (vgl. BAG Beschluss vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - NZA 2004, 618, 620), sondern eine gezielte institutionelle Leitung.

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
    Eine nichtige Betriebsratswahl ist nur bei so schwerwiegenden Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts gegeben, dass keine Wahl i.S. des Betriebsverfassungsgesetzes mehr vorliegt (vgl. BAG Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 56/03 - Juris; BAG Beschluss vom 19. Nov.

    Die einen Betrieb konstituierende Leitungsmacht wird dadurch bestimmt, dass der Kern der Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten von derselben institutionalisierten Leitung im Wesentlichen selbständig ausgeübt wird (BAG Beschluss vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - NZA 2004, 618; BAG Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 56/03 - Juris; BAG Urteil vom 3. Juni 2004 - 2 AZR 386/02 - EzA § 23 KSchG Nr. 27).

    Dies führte zur Nichtigkeit der Wahl, weil in einem Betrieb nur ein Betriebsrat bestehen kann (BAG Beschluss vom 21. Juli 2004 - 7 ABR 56/03 - Juris).

  • BVerwG, 13.06.2001 - 6 P 8.00

    Gemeinsamer Betrieb eines Universitätsinstituts und eines privaten

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
    Bei der Frage der Führungsvereinbarung zur gemeinsamen Ausübung der Arbeitgeberbefugnisse im gemeinsamen Betrieb geht es nicht um die Gründung eines Rechtsträgers auf Unternehmensebene, sondern eine Vereinbarung zur Betriebsführung im personellen Bereich (BVerwG Beschluss vom 13. Juni 2001 - 6 P 8/00 - NZA 2002, 115; BAG Beschluss vom 24. Jan.

    Personalvertretungsrecht kommt bei der Antragstellerin mit der Wahl eines Betriebsrates nicht mehr zum Zuge (BVerwG Beschluss vom 13. Juni 2001 - 6 P 8/00 - NZA 2002, 115; GK-BetrVG/Fabricius/Weber, 7. Aufl., § 130 Rz. 3; Richardi/Annuß, BetrVG, 9. Aufl., § 130 Rz. 3).

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
    Die Wahl ist nur anfechtbar (BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - NZA 2000, 1350; BAG Beschluss vom 22.3.2000 - 7 ABR 34/98 - NZA 2000, 1119; BAG Beschluss vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - NZA 1996, 164; BAG Beschluss vom 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - AP Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972, m.w.N. = NZA 1989, 731; BAG Beschluss vom 13. September 1984 - 6 ABR 43/83 - NZA 1985, 293; BAG Beschluss vom 22. Oktober 1981 - 6 ABR 1/81 - Juris; BAG Beschluss vom 17. Januar 1978 - 1 ABR 71/76 - EzA § 1 BetrVG 1972 Nr. 1; Hess. LAG Beschluss vom 12. Jan.

    Von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG Beschluss vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - NZA 2004, 618; BAG Beschluss vom 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11; BAG Beschluss 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39, zu B III 1 der Gründe; BAG Beschluss vom 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - DB 2000, 384, zu B I der Gründe) auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
    Diese Auffassung hat die Antragstellerin auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 2004 ( - 7 ABR 49/03) - gestützt.

    Dies gilt auch für die gesetzlich nicht geregelten Erscheinungsformen der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (BAG Beschluss vom 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - Juris; BAG Beschluss vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - EzA § 14 AÜG Nr. 4).

  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - sei nicht einschlägig.

    2003 - 7 ABR 25/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 10. Juni 1983 - 6 ABR 50/82 - AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972; BAG Beschluss vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
    Die Wahl ist nur anfechtbar (BAG Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - NZA 2000, 1350; BAG Beschluss vom 22.3.2000 - 7 ABR 34/98 - NZA 2000, 1119; BAG Beschluss vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - NZA 1996, 164; BAG Beschluss vom 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - AP Nr. 15 zu § 19 BetrVG 1972, m.w.N. = NZA 1989, 731; BAG Beschluss vom 13. September 1984 - 6 ABR 43/83 - NZA 1985, 293; BAG Beschluss vom 22. Oktober 1981 - 6 ABR 1/81 - Juris; BAG Beschluss vom 17. Januar 1978 - 1 ABR 71/76 - EzA § 1 BetrVG 1972 Nr. 1; Hess. LAG Beschluss vom 12. Jan.

    Dies gilt auch für die gesetzlich nicht geregelten Erscheinungsformen der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (BAG Beschluss vom 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - Juris; BAG Beschluss vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - EzA § 14 AÜG Nr. 4).

  • BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00

    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
    Von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG Beschluss vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - NZA 2004, 618; BAG Beschluss vom 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11; BAG Beschluss 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39, zu B III 1 der Gründe; BAG Beschluss vom 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - DB 2000, 384, zu B I der Gründe) auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.
  • BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98

    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
    Von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG Beschluss vom 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - NZA 2004, 618; BAG Beschluss vom 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11; BAG Beschluss 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 39, zu B III 1 der Gründe; BAG Beschluss vom 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - DB 2000, 384, zu B I der Gründe) auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03

    Nichtigkeit der Wahl eines "zweiten" Wahlvorstandes

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87

    Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen

  • LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01

    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 05.06.1992 - 12 TaBVGa 91/92

    Eingriffe in Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 16.07.1992 - 12 TaBVGa 112/92

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

  • BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83

    Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen

  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 8 Ta 9/98

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

  • LAG München, 14.04.1987 - 2 TaBV 14/87

    Betriebsratswahlverfahren; Anfechtungsgründe ; Erlaß einer einstweiligen

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

  • LAG Köln, 17.04.1998 - 5 TaBV 20/98

    Betriebsratswahl; Betriebsratsgröße; einstweilige Verfügung; Sicherungsverfügung;

  • LAG Hessen, 29.04.1997 - 12 TaBVGa 60/97

    Einstweilige Verfügung auf Stop einer Betriebsratwahl; Nichtigkeit einer

  • LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 64/02

    Eingriff in eine angelaufene Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung

  • LAG Hessen, 05.04.2002 - 9 TaBVGa 61/02

    Betriebsratswahl; Wahlvorstand; Gemeinsamer Betrieb; Wahlanfechtung

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

  • LAG Hessen, 28.01.2002 - 9 TaBVGa 6/02

    Abbruch einer Betriebsratswahl wegen fehlender Wählerliste im

  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 1/81
  • LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10

    Nichtige Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der

    bb) Im Allgemeinen kann durch eine einstweilige Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl nur eingegriffen werden, wenn die Wahl mit Sicherheit als nichtig anzusehen wäre (z. B. LAG München 03.08.1988 - 6 TaBV 41/88, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 7; LAG Köln vom 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01, MDR 2001, 1176; Hess. LAG vom 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05, EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61; LAG Düsseldorf vom 17.05.2010 - 11 TaBVGA 7/10).
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 13 BVGa 32/12
    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (st. Rspr. Hess. LAG, B. v. 17.02.2005, 9 TaBVGa 28/05 zit. nach juris, m.w.N.; Hess. LAG B. v. 21.12.2009, 9 TaBVGa 242/09 zit. nach juris, BAG B. v. 27.07.2011, 7 ABR 61/10, zit. nach juris).

    Ob dies ausnahmsweise auch dann zulässig ist, wenn die Wahl zwar nicht nichtig, aber mit Sicherheit erfolgreich anfechtbar wäre (so Hess. LAG, B.v. 17.02.2005, 9 TaBVGa 28/05 zit. nach juris, anders nun BAG B. v. 27.07.2011, 7 ABR 61/10 zit. nach juris), kann dahin stehen.

    Grundsätzlich hat die Verkennung des Betriebsbegriffs nur die Anfechtbarkeit einer entsprechend fehlerhaft erfolgten Betriebsratswahl zur Folge (Hess. LAG, B.v. 16.02.2005, 9 TaBVGa 28/05 zit. nach juris m.w.N.).

  • LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08

    Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 28. Mai 2008 - 9 TaBVGa 133/08 - n.v.; Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - n.v.; Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61 m.w.N.; Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - n.v.) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (Hess. LAG a.a.O., ferner LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • LAG Hessen, 24.08.2006 - 9 TaBV 215/05

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Führungsvereinbarung - gemeinsamer Betrieb

    Ein von der Beteiligten zu 1) eingeleitetes Eilbeschlussverfahren, das auf die Korrektur bzw. den Abbruch der Wahl gerichtet war, blieb erfolglos (Beschl. des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61; Bl. 161 ff. d. A.).
  • LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb

    Ein von der Beteiligten zu 1) eingeleitetes Eilbeschlussverfahren, das auf die Korrektur bzw. den Abbruch der Wahl gerichtet war, blieb erfolglos (Beschl. des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61; Bl. 161 ff. d. A.).
  • LAG Hamburg, 26.04.2006 - 6 TaBV 6/06

    Abbruch der Betriebsratswahl - offensichtlich anfechtbare Wahl - einstweilige

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung grundsätzlich eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hessisches Landesarbeitsgericht vom 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61; LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 20. Mai 1998 - 8 Ta 9/98 - AiB 1998; LAG Köln Beschluss vom 29. März 2001 - 5 TaBV 22/01 - BB 2001, 1356; 401; LAG Köln Beschluss vom 17. April 1998 - 5 TaBV 20/98 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 16; LAG München, Beschluss vom 14. April 1987 - 2 TaBV 14/87 - LAGE § 18 BetrVG 1972 Nr. 2).
  • LAG Hessen, 23.05.2006 - 9 TaBVGa 81/06

    Betriebsratswahl - Abbruch - Erwerbstätige Hilfebedürftige - Wahlberechtigung

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - ) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (etwa Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • LAG Hessen, 25.05.2005 - 9 TaBVGa 82/05

    Betriebsratswahl - einstweilige Verfügung

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung nur eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - Hess LAG Beschluss vom 12. Nov.
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2010 - 11 TaBVGa 7/10

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei unterlassener unverzüglicher Prüfung

    aa)Im Allgemeinen kann durch eine einstweilige Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl nur eingegriffen werden, wenn die Wahl mit Sicherheit als nichtig anzusehen wäre (z. B. LAG Baden-Württemberg 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10 - noch unveröff.; Hess. LAG 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61; LAG Köln 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01 - MDR 2001, 1176; LAG München 03.08.1988 - 6 TaBV 41/88 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 7).
  • LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl - bereits vorhandener Betriebsrat im Teilbereich

    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 28. Mai 2008 - 9 TaBVGa 133/08 - n. v.; Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - n. v.; Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61 m. w. N.; Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - n. v.) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (Hess. LAG a. a. O., ferner LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • ArbG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 BVGa 17/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl wegen absehbarer Nichtigkeit

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