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   OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 9 U 1/19   

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https://dejure.org/2020,48756
OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 9 U 1/19 (https://dejure.org/2020,48756)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.10.2020 - 9 U 1/19 (https://dejure.org/2020,48756)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 9 U 1/19 (https://dejure.org/2020,48756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 511 Abs. 2 ZPO
    Zivilprozessrecht

  • Justiz Baden-Württemberg

    Berufungsverfahren: Beschwer beim Streit über den Zugang zum Benutzerkonto eines sozialen Netzwerks; konkludente Nichtzulassung der Berufung im Ersturteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Die Social-Media-Erbschaft - Facebook bleibt gegenüber Erben stur

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 448
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2012 - IV ZR 277/10

    Berufung gegen ein Auskunftsurteil: Nachholung einer Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 9 U 1/19
    Allerdings kommt eine Nachholung der Zulassungsentscheidung im Berufungsverfahren nur dann in Betracht, wenn sich zum einen aus den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils keine konkludente Entscheidung über eine Nichtzulassung ergibt, und zum anderen feststeht, dass das Landgericht nur deshalb nicht über die Zulassung entschieden hat, weil es von einer ausreichenden Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.2012 - IV ZR 277/10 -, Rn. 14, zitiert nach Juris).

    Ein Schweigen im Urteil des Landgerichts bedeutet dann Nichtzulassung (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2012 - IV ZR 277/10 -, Rn. 11, zitiert nach Juris).

    Denn der Streitwert einer Auskunftsklage und die Beschwer der zur Auskunft verurteilten Beklagten fallen in aller Regel so erheblich auseinander, dass die Streitwertfestsetzung keinen Anlass für die Annahme bietet, der erstinstanzliche Richter habe aufgrund der Streitwertfestsetzung keinen Anlass gesehen, über die Zulassung der Berufung zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2012 - IV ZR 277/10 -, Rn. 15, zitiert nach Juris).

    Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht von einer Rechtsmittelfähigkeit seiner Entscheidung ausgegangen ist, ergeben sich auch nicht aus der Anordnung einer Sicherheitsleistung gemäß § 709 Satz 1 ZPO (vgl. zu möglichen Schlussfolgerungen aus einer fehlerhaften Anordnung gemäß § 709 Satz 1 ZPO BGH, Urteil vom 07.03.2012 - IV ZR 277/10 -, Rn. 16, 17, zitiert nach Juris).

  • BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 9 U 1/19
    Das Landgericht hat im Übrigen auf die rechtlichen Erwägungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 12.07.2018 in einem ähnlichen Fall (vgl. BGH, NJW 2018, 3178) verwiesen.

    Der Einzelrichter hat zudem im Urteil hervorgehoben, dass die Entscheidung den grundsätzlichen Erwägungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 12.07.2018 (NJW 2018, 3178) entspreche, neue rechtliche Erwägungen sind aus den Entscheidungsgründen nicht ersichtlich.

  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 9 U 1/19
    Dies soll dann in Betracht kommen, wenn das erstinstanzliche Gericht den Streitwert auf über 600, 00 EUR festgesetzt hat, und deshalb von einer entsprechenden Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, während das Gericht des zweiten Rechtszugs diesen Wert für nicht erreicht hält (vgl. BGH, Beschluss vom 15.06.2011 - II ZB 20/10 -, Rn. 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, zitiert nach Juris).

    Der Einzelrichter hat über den Rechtsstreit entschieden, ohne das Verfahren gemäß § 348 Abs. 3 Ziffer 2 ZPO der Zivilkammer zur Entscheidung über eine Übernahme vorzulegen, was bei einer grundsätzlichen Bedeutung notwendig gewesen wäre (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, NJW 2011, 2974).

  • BGH, 27.08.2020 - III ZB 30/20

    Zur Auslegung eines Urteils, das die Betreiberin eines sozialen Netzwerks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 9 U 1/19
    Es gibt keine Gesichtspunkte, die eine solche Verfahrensweise für die Beklagte unzumutbar erscheinen lassen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 27.08.2020 - III ZB 30/20 - Rn. 46, 47).
  • KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16

    Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 9 U 1/19
    Der Senat weicht bei dieser Auffassung nicht von der Auffassung des Kammergerichts in einer von der Beklagten vorgelegten Hinweisverfügung vom 30.09.2016 (21 U 9/16) ab.
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 208/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 9 U 1/19
    Im Übrigen spielen indirekte Nachteile der Beklagten, welche sie aus der erstinstanzlichen Verurteilung eventuell im Verhältnis zu Dritten erleiden könnte, für die Rechtsmittelbeschwer keine Rolle (vgl. BGH, NJW 1997, 3246).
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